Rente und Multiple Sklerose

Eine Reha ist zwar kein Muss vor einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente, doch die Deutsche Rentenversicherung prüft immer nach dem Grundsatz "Reha vor Rente", so Martin Scheuer im Multiple Sklerose-Expertenchat der AMSEL.

Moderator Patricia Fleischmann: Guten Abend, liebe Chatter, heute geht es im Multiple Sklerose-Chat um das Thema Rente, also Erwerbsminderungsrente, Teilerwerbsminderungsrente, aber auch die ganz normale Altersrente. Ab 19 Uhr antwortet Rentenberater Martin Scheuer - gern dürfen Sie schon jetzt Ihre Fragen posten.

Deborah Zilch: Guten Abend Herr Scheuer, Ich wurde am 03.01.2016 aus der Reha (Quellenhof Bad Wildbad) mit einem festgestellten Restleistungsvermögen von 3-6 Std. täglich entlassen. Ich habe nach gewisser Zeit von einer Mitpatientin mit gleichem Befund erfahren, dass sich die DRV unaufgefordert bei ihr wegen einer Rentenantragsstellung gemeldet habe. Auf Nachfrage bei der Rentenauskunft wurde mir mitgeteilt, dass man auf Grund des vorliegenden Gutachtens und meiner ausgeübten Berufstätigkeit (zur Zeit noch 36 Std/wöch.) von einem vollschichtigen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgehen würde. Ist dies als Indiz zu werten, dass ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt würde? Mit freundlichen Grüßen Deborah Zilch

Martin Scheuer : Guten Abend Deborah, grundsätzlich hat die Deutsche Rentenversicherung die Möglichkeit, einen Reha-Antrag in einen Rentenantrag umzudeuten. Wenn z.B. im Reha-Entlassbericht ein reduziertes Leistungsvermögen festgestellt wird, meldet sich die DRV in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen, also ähnlich wie von der Mitpatientin beschrieben. Warum in Ihrem Fall offenbar eine Diskrepanz bzgl. des Leistungsvermögens zwischen DRV und Reha-Klinik besteht, kann ohne weitere Informationen nicht abschließend beurteilt werden. Wie ein etwaiger Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung letztendlich entschieden würde, wäre abzuwarten.

Katja: Guten Abend, ich bin 36 Jahre alt, gelernte Physiotherapeutin, Mutter von drei Kindern. ED 2011 und seit 2013 arbeite ich nicht mehr in meinen Beruf. Mein drittes Kind ist 07/2011 geboren, ich habe da drei Jahre Elternzeit genommen. Seit 10/2014 arbeite ich auf Minijobbasis in einem Büro(3 Std - 2x pro Woche, ca 220€/Monat). Leider erschwert mir die MS an zu vielen Tagen meine Arbeit. Ich kann kaum Mails schreiben, Dinge mit meinen Händen fassen, Schmerzen im Körper, Müdigkeit. Es geht soweit, dass ich nach der Arbeit keine Kraft mehr für die Kids habe. Fazit: ich möchte/muss kündigen. Habe ich Anspruch auf Erwerbminderungsrente? In den letzten Fünf Jahren habe ich 3 Jahre Erziehungszeit für ein Kind und 2 Jahre habe ich einen Beitrag bei meinem Minijob einbezahlt... Was raten Sie mir in meiner Situation? Vielen Dank und beste Grüße

Martin Scheuer : Guten Abend Katja, Voraussetzung für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung ist insbesondere, dass das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, d.h. für jede nur denkbare leichte Tätigkeit, auf weniger als 6 Stunden täglich herabgesunken sein muss. Daneben sind auch bestimmte sogenannte "besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen" zu erfüllen. Diese dürften im Hinblick auf die von Ihnen geschilderten Zeiten (insbesondere Kindererziehungszeiten) erfüllt sein. Aufgrund der von Ihnen geschilderten Funktionsbeeinträchtigungen erscheint ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung überlegenswert.

Martin Scheuer, Rentenberater

  • Diplom-Verwaltungswirt (FH) und Betriebswirt (VWA)
  • 1997 bis 2004: Regionalgeschäftsführer beim Sozialverband VdK, Landesverband Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen
  • Zulassung zum Rentenberater durch den Präsidenten des Landgerichts Konstanz (2003)
  • Zulassung zum Prozessagenten durch den Präsidenten des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (2003)
  • Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V.
  • Zugelassen an allen deutschen Sozialgerichten und Landessozialgerichten
  • Mehrfach als Referent bei AMSEL-Veranstaltungen

Moderator Patricia Fleischmann: Liebe Chatter, Sie dürfen sich gern über das zweite Schreibfeld, die "Plauderecke" auch untereinander austauschen.

Maren: Kann man in Prozent sagen, wie hoch eine Erwerbsminderungsrente ausfällt?

Martin Scheuer : Guten Abend Maren, der Zahlbetrag einer Rente wegen Erwerbsminderung kann nicht in "Prozent" ausgedrückt werden. Hilfreiche Angaben enthält die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, welche in der Regel einmal jährlich an die Versicherten verschickt wird. Alternativ kann über die Website der DRV jederzeit eine sogenannte Rentenauskunft angefordert werden, welche noch weitergehende Angaben enthält - u.a. auch zur Höhe einer etwaigen Rente wegen Erwerbsminderung.

Harry: Wie geht man bei einem Rentenantrag zeitlich vor?

Martin Scheuer : Guten Abend Harry, bei einem Antrag auf Altersrente sollte der Rentenantrag ca. 3-4 Monate vor dem beabsichtigten Rentenantritt gestellt werden. Bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung ist im Einzelfall zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt eine Rentenantragstellung zweckmäßig ist. Dies kann z.B. rechtzeitig vor Ablauf des Anspruchs auf Krankengeld, Arbeitslosengeld sein. Ein Antragsverfahren bzgl. Rente wegen Erwerbsminderung dauert i.d.R. 3-6 Monate.

Maren: Das habe ich mir gedacht. Können Sie sagen, zwischen wie viel Prozent diese Rente sich bewegt, Minimum und Maximum also?

Martin Scheuer : Guten Abend Maren, es ist leider nicht möglich einen Mindest- oder Maximalbetrag zu beziffern, da der jeweilige Rentenanspruch grundsätzlich auf der Basis des individuellen Versicherungsverlaufs ermittelt wird. Daher sind wie erwähnt Renteninformation/Rentenauskunft der DRV sehr hilfreich.

Moderator Patricia Fleischmann: @alle: Es sind einige Chatter angemeldet. Natürlich dürfen Sie gerne hier mitlesen. Eine Frage zu stellen kostet aber auch nichts ;-)

Sunny: Guten Abend Herr Scherer. Mir wurde eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt. Da ich aber sowieso nur 16 h in der Woche arbeite (ich habe 2 kleine Kinder) "bringt mir das nicht viel". Meine Ärzte sehen es zum Glück genauso und haben mir dringend einen Widerspruch geraten. Ich bin etwas skeptisch.... Zumal ich nächstes Jahr wieder einen stationären Aufenthalt wg meiner MS habe. Ist es nicht einfacher von dort aus in AHB zu gehen und die volle Erwerbsminderungsrente von dort aus zu beantragen?!

Martin Scheuer : Guten Abend Sunny, die Frage der hier besten Vorgehensweise ist schwierig zu beantworten. Vielleicht wäre es denkbar, dem Hinweis der Ärzte folgend, fristwahrend Widerspruch zu erheben und auch Akteneinsicht zu beantragen. So könnte man den Inhalt insbesondere der dortigen beratungsärztlichen/amtsärztlichen Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung in Erfahrung bringen. Dann ist es i.d.R. möglich, eine Handlungsempfehlung zu geben, d.h. zu entscheiden, ob der Widerspruch fortgeführt wird oder aber zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung gestellt wird.

Harry: Bekommt man die Rente dann rückwirkend ausgezahlt?

Martin Scheuer : Guten Abend Harry, die Deutsche Rentenversicherung stellt in ihrem Rentenbescheid immer den Beginn der Rente fest. Dies kann auch Datum sein, welches in der Vergangenheit liegt. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein Rentenanspruch.

Stephanie: Bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente, die in diesem Jahr zum dritten Mal verlängert wurde. Muß dies irgendwann unbegre gezahlt werden oder kann immer wieder ein Zeitraum festgelegt werden?

Martin Scheuer : Guten Abend Stephanie, grundsätzlich werden Renten wegen Erwerbsminderung befristet bewilligt. Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn. Renten wegen Erwerbsminderung, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von 9 Jahren auszugehen. Rechtsgrundlage für das eben formulierte ist § 102 Abs. 2 SGB VI.

Sunny: Wo ist denn nun meine Frage hin?!....

Martin Scheuer : PF: Sie steht unter "Bereits gestellte Fragen" und wird bestimmt bald beantwortet. Dann taucht sie im Hauptfeld auf.

Burwil: Guten Abend, ich habe ein fast fünfjähriges Verfahren vorm Sozialgericht nach Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente hinter mir, wo schlussendlich von einem Gutsachter bestätigt wurde, dass ich nicht mehr viollzeit arbeitsfähig bin. Die Rentenversicherung hat aber trotzdem nicht zahlen müssen, weil die Diagnose MS zwei Monate nach Ablauf meiner Rentenanspruchszeit (Arbeiten, Erziehungszeit etc) gestellt wurde. Jetzt muss ich erstmal wieder einen Anspruch erarbeiten ( innerhalb von 5 Jahren drei Jahre lang einzahlen). Kann ich dann einen neuen Antrag stellen und wenn ja, muss ich, während der Antrag bearbeitet wird, weiter einzahlen?

Martin Scheuer : Guten Abend Burwil, im geschilderten Fall geht es offenbar um die "besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen". D.h. grundsätzlich müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sein (also z.B. Zeiten der Beschäftigung, der Kindererziehung oder des Bezuges von Krankengeld/Arbeitslosengeld). Ob ein zukünftiger, also erneuter, Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten, da auch hier Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, der festgestellte Leistungsfall, also der Eintritt der Erwerbsminderung, sein wird.

gabiela: Guten Abend. Ich bin 58 Jahre alt und hbae einen SB 50% und arbeite noch 6 Std. tgl. Da es mir aufgrund der Erschöpfung immer schwerer fällt, qualitaviv zu arbeiten, bin ich am Überlegen, ob eine Teilerwerbsminderungrente möglich ist und durch Arbeitszeitverkürzung noch weiter arbeiten. Idt das ratsam oder sind de Rentenverluste dadurch zu hoch? Gibt es eine andere Möglichkeit?

Martin Scheuer : Guten Abend Gabiela, grundsätzlich kann es eine zweckmäßige Lösung sein, den Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit einer Teilzeitbeschäftigung "zu kombinieren"; die Renteneinbußen sind i.d.R. überschaubar. Hierbei sind dann immer die individuellen Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Vor erreichen der Altersgrenze für die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" kommt als Rentenleistung ausschließlich "Rente wegen Erwerbsminderung" in Betracht. Ob bestimmte Zeiträume alternativ mit Arbeitslosengeld/Krankengeld "überbrückt" werden können, wäre näher zu prüfen.

samantha: Guten Abend, sagt die Höhe des GdB etwas über die Höhe des Leistungsvermögens aus?

Martin Scheuer : Guten Abend Samantha, klare Antwort: Nein.

Kati: Guten Abend, meine Erwerbsminderungsrente läuft im Januar wieder aus! Wann kann ich mit einer unbefristigten Bewilligung rechnen? Meine Rente wurde bereits 2 mal auf Zeit bewilligt! LG Kati

Martin Scheuer : Guten Abend Kati, ich denke diese Frage wurde heute Abend sinngemäß schon einmal gestellt. Vielleicht hilft Ihnen die dortige Antwort weiter.

Sunny: Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

Martin Scheuer : Gern geschehen.

kk: Guten Abend. Ich würde gern wissen, ob eine BU-Rente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet wird oder nicht. Vielen Dank!

Martin Scheuer : Guten Abend kk, ich denke mit "BU-Rente" meinen Sie die Zahlung einer Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Leistung stellt keinen Hinzuverdienst in Bezug auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung dar.

Bernd: Was sind aus Ihrer Erfahrung die gröbsten Fehler bei einem Rentenantrag?

Martin Scheuer : Guten Abend Bernd, aus meiner Beratungstätigkeit kann ich berichten, dass fehlerhafte Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung auch deswegen zustande kommen können, weil Angaben seitens der Versicherten nicht oder nicht vollständig gemacht werden bzw. wichtige (medizinische) Unterlagen nicht vorgelegt werden.

teresa: Guten Abend, Herr Scheuer, ich bin w/ der MS seit 2007 Erwerbsminderungsrentner, bin jetzt 55 Jahre und helfe noch in der Pflege meiner Mutter Pflegestufe 1 mit, soweit mir das möglich ist . Dafür erhalte ich auch Rentenpunkte. Wie und wann wirkt sich das bei meiner Rente aus.

Martin Scheuer : Guten Abend Teresa, solange Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen und die sonstigen Voraussetzungen (insbesondere zumindest Pflegestufe I Ihrer Mutter, mindestens 14 Stunden Pflege je Woche) erfüllt sind, zahlt die Pflegekasse des pflegebedürftigen Menschen Beiträge in das Rentenkonto der Pflegeperson ein. Diese Zahlungen finden dann bei der Berechnung der Altersrente Berücksichtigung. Der genaue Umfang ist dann dem maßgeblichen Rentenbescheid zu entnehmen.

gabiela: Ah vielen Dank. ich habe da noch eine Frage zu der Alternative. Macht es also so "kurz vor der Rente" Sinn, eher die Alternative in Betracht zu ziehen, um größeren finaznziellen Nachteil suzugleichen?. Wirkt sich Krankengeld/Arbeitslosengeld nicht negativ auf die Höhe der späteren Rente aus?

Martin Scheuer : Guten Abend Gabiela, Ihren Gedankengang kann ich durchaus teilen. Während des Bezugs von Krankengeld/Arbeitslosengeld werden weiterhin Pflichtbeiträge gutgeschrieben. Die rentenmäßigen Einbußen sind sehr überschaubar.


Allgemein - Kati: Ja, vielen Dank! Meine Frage wurde beantwortet!


Charly: Guten Abend , wie hoch ist denn der maximale Nebenverdienstt bei voller Erwerbsminderung?

Martin Scheuer : Guten Abend Charly, grundsätzlich können 450 EUR je Monat hinzuverdient werden ohne dass die Rente wegen voller Erwerbsminderung gekürzt wird. In zwei Kalendermonaten je Kalenderjahr darf das doppelte, also 900 EUR, verdient werden.

Dani: Hallo Muss man vor Rentenbeginn eine Reha machen oder reicht es aus nur zum Gutachter zu gehen? Habe 2 Kinder und bin alleinerziehend

Martin Scheuer : Guten Abend Dani, eine durchgeführte Reha-Maßnahme ist nicht unbedingte Voraussetzung für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass die Deutsche Rentenversicherung bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung immer nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" zu prüfen hat. Auch ist zu beachten, dass in der Regel eine persönliche Begutachtung durch den ärztlichen Dienst der DRV erfolgt.

Helga: Die Einstufung wird immer bei einer Reha gemacht?

Martin Scheuer : Guten Abend Helga, jeder Rehaentlassbericht enthält eine sogenannte Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung, welche über das stundenmäßige Leistungsvermögen der/des Versicherten aus Sicht der Reha-Klinik Auskunft gibt. Diese Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung ist oftmals Grundlage für die weitere Prüfung dahingehend, ob eine Rente wegen Erwerbsminderung zu gewähren ist.

*chen: Ich bin im November 1966 gebohren, habe einen GDB von 50 %, erhalte ein Teilerwebsminderungsrente und bin 20 Stunden pro Woche berufstätig, zu welchem Zeitpunkt kann ich in die reguläre Altersrente gehen ?

Martin Scheuer : Guten Abend *chen, die Regelaltersrente kann mit 67 Jahren bezogen werden, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 62 Jahren und schließlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65 Jahren - immer unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die jeweilige Mindestversicherungszeit) erfüllt sind.

Moderator Patricia Fleischmann: Liebe Chatter, danke, dass Sie hier waren. Ein besonders großes DANKE geht an Martin Scheuer, der hier im Multiple Sklerose-Chat seine Erfahrung mit uns geteilt hat. Ich wünsche allen miteinander noch eine schönen Abend. Der nächste Chat findet am 6.12. statt, voraussichtlich wieder zu einem medizinischen Thema. Mehr im Vorfeld unter www.amsel.de/chat


Allgemein - teresa: Herzlichen Dank Frau Fleischmann und Herr Scheuer für den interessanten Chat. Schönen Abend.


Moderator Patricia Fleischmann: Gerne geschehen, teresa. Machen Sie es gut.

Redaktion: AMSEL e.V., 15.11.2016