Pflege, Versicherung & MS

16.01.07 - Pflegegeld zählt grundsätzlich nicht zum Einkommen, erklärt Karin Svete im AMSEL-Expertenchat.

Moderator Patricia Fleischmann: Die AMSEL-Onlineredaktion wünscht allen Chattern ein glückliches neues Jahr und stabile Gesundheit! Zum ersten Chat 2007 begrüße ich Karin Svete, Deutschlands einzige gerichtlich zugelassene Pflegeversicherungsexpertin. Die Chattore sind geöffnet für Ihre Fragen!

bubi: Guten Abend, ich wünsche auch ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2007

doris: Hallo, Frau Svete. Mich würde interessieren, welche Dinge werden denn vor Gericht verhandelt, betreffs MS-Kranker?

Karin Svete: Hallo Doris, die Einstufungen in die jeweiligen Pflegestufen können vor Gericht verhandelt werden. Sie können ebenso gegen Ablehnungen von Hilfsmitteln wie Rollstühle, Lifter usw. klagen. Die Fälle in Sachen der Hilfsmittel kann ich aber vor Gericht nicht durchsetzen, da ich nur Sachen der Pflegevers. gerichtlich zugelassen bin und die Hilfsmittel von der Krankenkasse genehmigt oder abgelehnt werden.

Manne: Was kommt Ihrer Ansicht nach im schlimmsten Fall mit der Pflegereform auf chronisch Kranke, auf MS-ler zu?

Karin Svete: Hallo, die Frage kann zur Zeit wohl von niemandem beantwortet werden, da überhaupt noch nicht feststeht, was genau in Sachen der Pflegeversicherung reformiert werden soll...

bubi: Ich habe da eine Frage: Ich habe Pflegestufe I und bei der täglichen Pflege ist mir mein Sohn behilflich. Also Duschen, Haare waschen , Essen machen...all die Dinge die zur Körperpflege gehören, dann kommt noch alle 14 Tage eine Frau, sie hat eine Ich AG und macht bei mir sauber. So habe ich es auch der Krankenkasse oder Pflegekasse? mitgeteilt. Meine Frage ist nun, ob das Geld, welches mein Sohn erhält, bei ihm als Einkommen zählt.

Karin Svete: Guten Abend, Pflegegeld zählt grundsätzlich nicht zum Einkommen, selbst bei Harz 4-Empfängern wird das Geld den pflegenden Angehörigen nicht angerechnet (muss allerdings trotzdem beim Arbeits- oder Finanzamt angegeben werden). Lediglich bei Unterhaltsempfängern (z.B. geschiedene Ehefrauen, die vom Ex-Ehemann Unterhalt erhalten), wird das Pflegegeld vom Unterhalt abgezogen.

Karin Svete: Als Ergänzung zur Frage von bubi: Vergleiche § 13 Abs. 5 SGB XI: "Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt. Satz 1 gilt entsprechend bei Vertragsleistungen aus privaten Pflegeversicherungen, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind. Rechtsvorschriften, die weitergehende oder ergänzende Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung von der Einkommensermittlung ausschließen, bleiben unberührt."

bubi: Ein Bekannter von mir wird auch vom Pflegedienst betreut.Hat Pflegestufe I. Was ihn ärgert ist, dass der Pflegedienst, welcher zur Hauswirtschaft kommt, sagte dass man aus versicherungstechnischen Dingen, nicht auf die Leiter darf. Also keine Fenster putzen, Gardinen abmachen usw. Ist dies korrekt?

Karin Svete: Ob die Mitarbeiter vom Pflegedienst aus versicherungstechn. Gründen nicht auf eine Leiter steigen dürfen, kann ich leider nicht beantworten. Ich würde Ihnen raten, die hauswirtschaftl. Arbeiten von Mitarbeitern einer Nachbarschaftshilfe oder von privaten Haushaltshilfen erledigen zu lassen. Nachbarschaftshilfen bieten z.B. DRK oder Diakonien an.

annett37: Hallo und guten Abend, mich würde interessieren ab welchem "Stadium" der MS kann denn Pflegegeld beantragt werden? Wer legt den Zeitpunkt hierfür fest?

Karin Svete: Guten Abend, es gibt keinen definierten Zeitpunkt für eine Pflegestufe. Relevant für die Pflegestufe ist einzig und allein der aktuelle Hilfebedarf im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Pflegestufe I tägl. 45 Min., Pflegestufe II 120 Min. und Pflegestufe 3 240 Min. täglicher Hilfebedarf. Bei Pflegestufe III muss der Pflegebedarf rund um die Uhr, also auch nachts, anfallen.

doris: Wie ist das bei Elterngeld, wird Pflegegeld da verrechnet oder läuft das extra?

Karin Svete: Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen (siehe §13 Abs. 5 SGB XI), da es sich bei Pflegegeld um zweckgebundenes Geld handelt. Bitte fragen Sie aber sicherheitshalber noch einmal bei der Auszahlungsstelle des Elterngeldes nach.

bubi: Als ich vor einiger Zeit im Krankenhaus war, wurde ich gefragt, ob ich eine Pflegestufe habe. Als ich die Frage mit " ja" beantwortet habe, wurde ich gefragt, wer mich pflegt, und ich sollte die Namen und die Telefonnummern der Pflegepersonen angeben. Natürlich war dies für mich kein Problem, es war nur das erste mal, dass ich dies gefragt wurde.

Karin Svete: Es ist merkwürdig, dass Sie dass im Krankenhaus gefragt wurden. Die Frage nach der Pfelegestufe ist normal - nach den Pflegepersonen allerdings ungewöhnlich.


Allgemein - bubi: Vielen Dank, dass wie diesen Chatt hier führen können.

Allgemein - bubi: Sorry, ein t zuviel.
Moderator Patricia Fleischmann: Hallo Bubi, immer gerne. Sie können auch Vorschläge machen für weitere Expertenchatthemen. Nächstes mal, am 6.2.07 ist Dr. Martin Rösener hier zu Gast, und zwar zum Thema "Therapie bei MS".
Allgemein - bubi: Vielen Dank, dass ist bestimmt interessant. Da gibt es bestimmt einiges zu fragen und zu sagen.
Lisa aus Kayh: Hallo Frau Svete, ich frage für meine Frau Lisa, seit 23 Jahren MS-Krank und seit 8 J. spritze ich Ihr Betaferon. Vor 2 J. Pfelegegeld beantragt und abgelehnt, Zustand inzwischen viel, viel schlechter. Ohne meine Hilfe Leben nur im Pflegeheim möglich. Ich helfe beím Waschen, Anziehen und Essen klein schneiden. Laufen nur im häuslichen Bereich möglich. Pflegegeld heute wieder beantragt. Wenn wieder ein Gutachter kommt, was haben wir besonders zu beachten?????????

Karin Svete: Es wird mit Sicherheit eine Begutachtung im häuslichen Bereich statt finden. Schildern Sie genau den Hilfebedarf. Hauptsächlich im Bereich der Körperpflege: Waschen, Teilwäsche Unterkörper, Zähneputzen, Kämmen, Hilfe bei den Toilettengängen, Richten der Bekleidung in Verbindung mit den Toilettengängen (Hose runter, Hose hoch). Mundgerechte Zubereitung der Nahrung (nicht Kochen!), Aufstehen/Zu Bett gehen, Ankleiden, Auskleiden. Vor allem soll sich sich Ihre Frau so geben, wie sie im normalen Alltag ist. Achten Sie bitte auch genau darauf, was der Gutachter aufschreibt. Sollte dem Antrag nicht statt gegeben werden, sofort Widerspruch einlegen. Wenn Sie möchten, kann ich Sie auch bei der Begutachtung begleiten oder ggf. den Widerspruch für Sie führen.


Allgemein - bubi: Ich muss mich leider verabschieden, allen noch einen schönen Abend.
Lisa aus Kayh: Hallo Frau Svete, entschuligen Sie, ich habe meinen Namen nicht angeben. MfG Reinhard Schmidt, Ehemann von Lisa aus Kayh

Lisa aus Kayh: Hallo Frau Svete, herzlichen Dank für Ihe informative Antwort und die angebote Hilfe. Ich habe gerade Ihre Anwort meiner Frau vorgelegt und ggf. werden wir auf Ihr Angebot gerne zurückgreifen. Danke und herzliche Grüße aus Kayh

Moderator Patricia Fleischmann: Liebe Chatter, ich bedanke mich für Ihre anregenden Fragen heute Abend. Ganz herzlichen Dank auch an Karin Svete für Ihr Engagement. Am Dienstag, den 6. Februar 2007 geht es weiter mit Dr. Martin Rösener und dem Thema "Therapie bei MS". Ein schönen Abend an alle!

Redaktion: AMSEL e.V., 07.02.2007