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Chatprotokoll zum Thema: Infos zur Erwerbs-minderungsrente und mehr

Ein Expertenchat mit Harald Kubik zum Thema 'Infos zur Erwerbsminderungsrente und mehr' am 07.10.2003.

Moderator Anja Köhler: Willkommen und einen schönen guten Abend im AMSEL Expertenchat mit Harald Kubik. Wir sind gespannt und startbereit für all Ihre Fragen.

Ralph Schneider: Guten Abend! Mir wurde eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 55. Lebensjahr empfohlen. Danach (55-64) würde es zu teuer. Ich solle besser das gesparte Geld investieren und mich über die damit angesparte Summe für den Zeitraum von 55-65 absichern. Ist diese Strategie zu empfehlen?

Harald Kubik: Auch von hier aus einen schönen guten Abend. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Leistung von privaten Versicherungsgesellschaften zu denen wir, verständlicherweise, als gesetzlicher Rentenversicherungsträger keine Stellung nehmen können.

Ralph Schneider: Ich bin 40 Jahre alt - welche Ansprüche habe ich von Seiten der Rentenversicherung für den Fall, dass ich berufsunfähig werde?

Harald Kubik: Für alle ab 02.01.1961 geborenen Versicherten gibt es seit 01.01.2001 keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Wenn Sie allerdings weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, kann ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bestehen. Ferner könnte ein Anspruch auf medizinische Rehabilitationsleistungen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gegeben sein.

Ralph Schneider: Danke, vielleicht noch eine Ergänzung: Ich bin Journalist und über die Künstlersozialversicherung verischert.

Harald Kubik: Für Künstler gelten die gleichen leistungsrechtlichen Vorschriften.

Martin M.: Vor kurzem wurde bei mir die Diagnose MS gestellt. Ich bin 42 Jahre alt und seit meinem 15 Lebensjahr berufstätig. Wer entscheidet auf welchen Grundlagen ob ich EU Rente bekomme oder nicht?

Harald Kubik: Im Rahmen der Rentenantragstellung entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger (Zuständigkeit richtet sich nach dem zuletzt gezahlten Beitrag) in der Regel aufgrund einer ärztlichen Untersuchung ggf. unter Beiziehung weiterer ärztlicher Unterlagen Ihrer behandelnden Ärzte.

Ralph Schneider: Nachgehakt: Wie hoch fällt so eine Erwerbsminderungsrente aus? Nehmen wir an, jemand wird mit 45 erwerbsunfähig - erhält er dann die volle Rente, die er mit 64 bekommen würde, oder nur den Anteil, auf den er bis zum 45. Lebensjahr Anspruch hat, oder noch weniger?

Harald Kubik: Die Höhe des individuellen Rentenanspruchs teilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger in einer Rentenauskunft mit. Sie können diese schriftlich oder telefonisch dort beantragen.

Martin M.: Danke, für die Antwort. Mein Träger ist die BfA. Bedeutet das, dass die BfA einen Arzt bestellt, der die gleichen Untersuchungen wieder durchführt?

Harald Kubik: Wenn die eingereichten medizinischen Unterlagen für eine Entscheidung ausreichen, erfolgt keine weitere Untersuchung.

Sabrina: Hallo Herr Kubik, ich bin selbständig und habe eine EU-Rente beantragt: Sollte es nicht auch Auswirkungen auf den Rentenerhalt haben, dass man noch etwas verdient? Auch wenn es unter 340 Euro zu versteuernder Gewinn ist???

Harald Kubik: Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente können Sie auch als Selbständige bis zu 340 EUR monatlich Gewinn aus selbständiger Tätigkeit erzielen. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gelten individuelle, höhere Hinzuverdienstgrenzen.

Sabrina: Schön, und gleich die nächste Frage - Hat es Auswirkungen im Rentenbezug, schwanger zu werden?

Harald Kubik: Nein.

Marion Schröter: Ich bin 39 und bekomme von seiten des AA keinen Job mehr! Auf meine Nachfrage, ob es denn nichts gibt, bekomme ich die Antwort....zu Krank zum arbeiten. Bei der LVA heisst es wieder, zu gesund für Rente!!!!! Nach ärztl. Untersuchungen, oder wie auch immer von 10 min!!!!!!! Bin seit Mai krankgeschrieben.

Harald Kubik: Wenn Sie mindestens 6 Stunden am Tag erwerbstätig sein können, handelt es sich um ein Vermittlungsproblem des Arbeitsamtes.

Martin M.: Haben Sie auch Erfahrung mit sonstigen BU Versicherungen? Ich habe noch ein private BU Versicherung. Hier müsste doch eigentlich eine Grenze von 50 oder 60 % BU bestehen.

Harald Kubik: Zu privaten Versicherungen können wir leider keine Auskünfte geben.

Ralph Schneider: Danke für die Antwort. Ich möchte allerdings jetzt nicht die Rentenauskunft bemühen (bin ja noch gesund, toi, toi, toi), sondern würde einfach gern prinzipiell wissen, wonach sich diese Erwerbsminderungsrente berechnet. Nach den bisher eingezahlten Beiträgen? (Nehme ich mal an... das wäre bei mir dann so gut wie nichst).

Harald Kubik: Die Rentenhöhe orientiert sich in erster Linie an der Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Außerdem gibt es für junge Erwerbsminderungsrentner eine rentensteigernde Zurechnungszeit.

Sabrina: Naja, ich als Rententräger würde es schon für seltsam erachten, daß jemand die Rente beantragt und doch noch arbeiten kann - von mir würde es nicht darauf ankommen wieviel derjenige verdient, sondern einfach, dass er noch arbeiten geht.

Harald Kubik: Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat Lohnzuschussfunktion und wird daher auch nur in halber Höhe gezahlt.

Martin M.: Schade, aber was anderes: Falls ich eine Teil-EU Rente bekommen würde, wie wird die entgültige Rente weiter berechnet?

Harald Kubik: Die während dem Teil-EU Rentenbezug gezahlten Beiträge werden bei der nächsten Rente (z.B. Altersrente) rentensteigernd angerechnet.

Marion Schröter: Nach der 2. Kur (1999 und 2002) bin ich von der LVA auf 6 Std. gesetzt worden, aber wer hat da die Entscheidung zu treffen????? Keiner sieht mich, wie es mir jeden Tag geht. Mal gut, mal schlecht?????

Harald Kubik: Im Entlassungsbericht wird von der Rehaklinik eine Aussage zu Ihrem Leistungsvermögen getroffen. Auf dieser Grundlage entscheidet der Rentenversicherungsträger.

Sabrina: Was heißt, die Erwerbsminderungsrente wird nur in halber Höhe bezahlt? Was ist denn eine ganze Höhe?

Harald Kubik: Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung werden nach dem Willen des Gesetzgebers in "halber Höhe" gezahlt, während Renten wegen voller Erwerbsminderung (Lohnersatzfunktion) in "voller Höhe" geleistet werden.

Martin M.: D.h. die Beiträge aus der Arbeit und wird auch auf die Teil-EU Rente Beiträge bezahlt? Ich sehe das ähnlich wie zum Beispiel Zeiten aus Arbeitslosigkeit oder BW.

Harald Kubik: Wenn Sie während dem Bezug einer Teil-EU-Rente arbeiten, unterliegen Sie regelmäßig der Versicherungspflicht.

Marion Schröter: Wer entscheidet denn über das Leistungsvermögen??? Doch nicht der Kursleiter für Autog. Training. Viel mehr als das und Gymnastik hatte ich nicht!!!!!

Harald Kubik: Medizinische Entscheidungen werden vom Ärztlichen Dienst der Klinik getroffen.

Melanie: Hallo. Habe vor ca. 1 Monat halbe Erwerbsminderungsrente beantragt und bis jetzt noch nichts gehört. Wie lange kann sowas dauern?

Harald Kubik: Wenn der medizinische Sachverhalt abschließend geklärt ist, wird in der Regel umgehend der Bescheid erteilt.

Michaela: Im April habe ich die Zusage für volle EU-Rente erhalten, befristet bis 01/06. Im September mußte ich bereits einen Befundbericht einreichen zwecks Rentenüberprüfung. Wie kann ich dieses Vorgehen verstehen. Kann man mir die Rente jetzt schon wieder nehmen bzw. kürzen?

Harald Kubik: Rentenkontrollen sind grundsätzlich vorgesehen. Bei Besserung des Leistungsvermögens kann die Rente auch gekürzt oder entzogen werden.

Marion Schröter: Wie kann denn ein Arzt in 10 Min. einschätzen, wie es mir den ganzen Tag, oder auch über eine Woche geht????

Harald Kubik: Dem untersuchenden Arzt liegen in der Regel auch Ihre vorgelegten Befundberichte vor.

Martin M.: Hallo Hr. Kubik, wie kann es sein, dass sich der Kostenträger über den Wunschkurort hinwegsetzt?

Harald Kubik: Der Rentenversicherungsträger entscheidet im Rahmen des medizinischen Sachverhalts (Indikation, Behandlungsspektrum der Klinik) und nach Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen. Dies stimmt manchmal eben nicht mit dem "Wunschkurort" überein.

Marion Schröter: Aber wenn der Neurologe eine MS-Kur z.B. im Quellenhof, beantragt, warum kann das abgelehnt werden???

Harald Kubik: Weil dies der Arzt des Rentenversicherungsträgers als Kostenträger anders beurteilt hat.

Martin M.: Wenn aber nur KG und AT gemacht wird, steht doch nur noch die Wirtschaftlichkeit im Raum oder? Bei meinem letzten Aufenthalt in der Reha ist mir das auch schon aufgefallen. An allem wird gespart! Nicht dass ich in einem 4 Sterne Hotel sein möchte, aber das gesundheitlich Notwendige sollt doch da sein.

Harald Kubik: Zu den einzelnen Therapien kann ich von hier aus keine Auskunft geben, da es dem Ärztlichen Dienst der Klinik obliegt, die entsprechenden Behandlungsmethoden auszuwählen.

Marion Schröter: Wie kann mich ein Arzt von der BfA oder LVA beurteilen, wenn er mich nicht kennt. Und dem Schreiben meines Neuros wird er wohl glauben

Harald Kubik: Eine Entscheidung wird nach bestem Wissen und Gewissen vom Sozialmediziner der LVA oder BfA getroffen.

Michaela: Ich war noch nie auf Kur bzw. Reha und auch dieses Jahr wurde mein Antrag mit dem Hinweis, dass ich Rentenbezieher bin, abgelehnt. Wer ist dann zuständig? Mit einer Kur sollte vielleicht doch auch eine evtl. bevorstehende Pflegebedürftigkeit abgewandt werden.

Harald Kubik: Für Erholungskuren ist die Krankenversicherung zusändig. Wenden Sie sich bitte hierzu an Ihre Krankenkasse.

Sabrina: Hallo Herr Kubik, vielleicht doch noch mal eine Nachfrage - ich denke, ich bekomme die volle Erwerbsunfähigkeitsrente, weil in meinem Gutachten von einer Leistungsfähigkeit von höchstens zwei Stunden am Tag geschrieben wurde. Derjenige, der die Rente beschließt, fragt nicht an einer anderen Stelle nach, ob die Person noch arbeitet oder nicht? Ich muß dazu sagen, ich hab schon mal bei den Experten vom VdK nachgefragt und die haben mir gesagt, daß es nur wichtig ist in Bezug auf die Höhe des Geldes, nicht aber auf das ob oder ob nicht. Das kann ich mir halt schlecht vorstellen.

Harald Kubik: Die Gewährung einer teilweisen Erwerbsminderungsrente hängt grundsätzlich vom täglichen Leistungsvermögen ab, das ausschließlich aus medizinischer Sicht und nicht etwa unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten beurteilt wird.

Harald Kubik: Ich gehe davon aus, dass Sie damit eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Hier können Sie rentenunschädlich bis 340 EUR brutto im Monat hinzuverdienen.

Sabrina: Das ist mir klar! Nur würd ich mir die Rente nicht geben auch unter 340 E im Monat.

Harald Kubik: Würden Sie bitte Ihre Frage präzisieren?

Sabrina: Übrigens 340 Euro zu versteuernder Gewinn - das heißt nach Abzug aller relevanter Kosten (netto?)

Harald Kubik: Maßgebend ist der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Gewinn im steuerrechtlichen Sinn, d.h. nach Abzug der Betriebsausgaben und vor Abzug der Sonderausgaben.

Moderator Anja Köhler: Der Chat wird nun geschlossen, allen ein herzliches Dankeschön für´s Mitmachen und noch einen schönen Abend bis zum nächsten Chat in 14 Tagen! Auf Wiedersehen!

Sabrina: Ich weiß nicht wie? Es ist mir klar, daß das Einkommen auf die Rente gerechnet wird! Aber ob man überhaupt eine Rente bekommt auf die das angerechnet werden kann oder nicht, das ist für mich die Frage - da mein Rentenantrag noch in Bearbeitung ist.

Harald Kubik: Ich empfehle Ihnen, zunächst den Ausgang des Rentenverfahrens abzuwarten. Setzen Sie sich bitte dann nochmals mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Für alle bei der LVA Baden-Württemberg Versicherten können Sie sich an folgende Adresse wenden: harald.kubik@lva-bw.de Vielen Dank für das rege Interesse und einen schönen Abend!

Redaktion: AMSEL e.V., 30.10.2003