MS-Lexikon

Zulassungsbehörde

Zulassungsbehörde

In Deutschland werden Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zugelassen. Für eine EU-weite Zulassung ist die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zuständig.

Zurück

Letzte Änderung: 24.07.2019