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Weihnachtsbeihilfe erst zu Ostern?

04.12.06 - Die Zahlungen an Heimbewohner sollen zurückgestellt werden. Hier finden Sie ein Musteranschreiben, um die 36 Euro einzufordern.

Mit dem SGB XII Änderungsgesetz wurde für 2006 für Heimbewohner eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 36 € gesetzlich festgelegt. Dies gilt für alle Heimbewohner, die am 1.12.2006 in Einrichtungen leben. In Baden-Württemberg ist derzeit unklar, ob die Kommunen oder das Land die Aufwendungen für die Weihnachtsbeihilfe zu tragen haben. In einem gemeinsamen Rundschreiben haben Städtetag und Landkreistag in Baden-Württemberg deshalb den Landkreisen als örtlichem Sozialhilfeträger empfohlen, die Auszahlung der Weihnachtsbeihilfe für 2006 bis zur Klärung des Sachverhaltes zurückzustellen.

Dies würde für die Heimbewohner bedeuten, dass sie die Weihnachtsbeihilfe erst verspätet ausgezahlt bekommen. Nach unserer Ansicht und nach Ansicht viele Verbände der Behindertenhilfe ist es den Heimbewohnern aber nicht zumutbar zu warten, bis dieses Zuständigkeitsgerangel zwischen Kommunen und Land entschieden ist. Für Heimbewohner wurde deshalb ein Musterschreiben an die jeweiligen Sozialämter erstellt, in dem diese aufgefordert werden, die Weihnachtsbeihilfe fristgerecht auszuzahlen. Wir möchten Sie bitten, die Heimbewohner in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu informieren.

Redaktion: AMSEL e.V., 04.12.2006