Thema Erbrecht

Berliner Modell oder nicht? Patchworkfamilien und Erbschaftssteuer... Man denkt nicht gern darüber nach und wenn man doch sein Testament schreibt, dann passieren oft Fehler. Um die zu vermeiden, klärt Rechtsanwalt Jan Biittler aus Heidelberg im AMSEL-Webseminar auf. Noch bis Mitte Mai online verfügbar.

Die gesetzliche Erbfolge besagt, dass eine Hälfte des Erbes an den Partner, die andere Hälfte an die Kinder geht. Bei kinderlosen Paaren fallen 3/4 auf den Partner und 1/4 an Eltern oder Geschwister. Das hört sich zunächst einfach an. Im Einzelfall ist es das nicht.

  • Rechtsanwalt Jan Bittler geht im Webseminar-Video der AMSEL anhand von Familienkonstellationen und Beispieltestamenten ausführlich auf unterschiedliche Verhältnisse ein. Das Video ist zeitlich begrenzt verfügbar: bis 19.05.2021.

Die Schwierigkeiten beginnen oft schon, wenn der Nachlass aus einer Immobilie besteht und der Partner, der darin wohnt, die anderen Erben nicht auszahlen kann, also aus der gewohnten Umgebung ausziehen müsste für eine sogenannte Teilungsversteigerung. Erben ist aus solchen Gründen oft leider Grund für Streit.

Ein durchdachtes Testament kann späteren Streit verhindern

Es gibt verschiedene Modelle, um Streit zu verhindern, etwa das Berliner Modell, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Vorsicht ist geboten bei Vor- und Nacherbenregelung, denn die hält wiederum ganz eigene Fallstricken für beide Seiten parat - "eine ganz heiße Kiste", so Rechtsanwalt Biller im Video. Und was keiner vorhersehen kann: Lebensumstände, die sich nach dem Tod eines Partners ändern. Ein Kind, das sich besonders engagiert für seine pflegebedürftige Mutter. Oder eine zweite Ehe.

Lösen kann man dies durch bestimmte Klauseln, etwa die Freistellungsklausel, um seinen Nachlass wie gewünscht zu verteilen. Bei Schenkungen zu Lebzeiten sollte man beachten, was als Schenkung gilt: Nicht etwa die mitunter kostspielige Finanzierung einer Ausbildung / eines Studiums. Auch nicht ein zugestecktes Benzingeld oder Weihnachtsgeschenke in üblicher Höhe. Dafür jedoch Zuschüsse, um sich mit einer Firma selbständig zu machen.

Erben klar benennen

Pflegende Kinder können nachträglich von einem Witwer/ einer Witwe bei einem gemeinsamen Testament der Eltern zwar nicht mit mehr als im gemeinsam geschriebenen Testament vorgesehen bedacht werden. Hier kann jedoch ein Pflegevertrag in angemessener Höhe für Ausgleich sorgen.

Viele Fehler passieren ganz unabhängig vom Modell: Ort oder Datum fehlen im Testament. Es ist nicht handschriftlich formuliert. Das Testament liegt in einem Banksafe anstatt beim Erbschaftsgericht oder Notar. Die Erben sind unklar, etwa "Heidelberger Theater" - denn davon gibt es mehr als eines. Auch die Erbschaftssteuer will mit bedacht sein.

Im Anschluss an seinen Vortrag geht RA Jan Bittler noch auf Fragen der Webseminar-Teilnehmer ein.

Redaktion: AMSEL e.V., 23.02.2021