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Inklusion auf EU-Arbeitsmarkt noch weit von Zielvorgaben entfernt

In partizipationsorientierten Ländern wie Schweden gelingt die berufliche Integration behinderter Menschen besonders gut. Deutschland liegt im Mittelfeld. Menschen mit Multipler Sklerose sind überdurchschnittlich oft beruflich nicht integriert.

Zwei Fragen stellte sich eine Studie von Catrin Berger, Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften GESIS: Wie steht es heute um die Beschäftigungssituation behinderter Menschen in den EU-Ländern? Wie kann man die Ziele der UN-Konvention am besten erreichen? - Und wie steht es um die Erwerbstätigkeit von Menschen mit Multipler Sklerose ?, möchte AMSEL.DE ergänzen.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - zentral darin das Thema Inklusion, insbesondere auch auf dem Arbeitssektor - wurde 2008 festgeschrieben. Von den Zielen ist man bis heute allerdings noch weit entfernt. Doch wir können lernen von den Ansätzen der einzelnen Nationen, etwa von Schweden.

Berger zeigt nämlich, dass sich die Beschäftigungssituation behinderter Menschen deutlich zwischen den einzelnen europäischen Ländern unterscheidet, und dass diese Differenzen nicht allein von der allgemeinen Beschäftigungssituation (also der Arbeitslosenquote), sondern auch von den jeweiligen Modellen abhängig sind.

Ca. 40% der Menschen mit Multipler Sklerose sind voll erwerbstätig

Innerhalb der EU ist die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Einschränkungen in alltäglichen Aktivitäten in Schweden am höchsten (66%), der EU-Durchschnitt liegt bei 47%. In Deutschland sind 51% der behinderten Menschen erwerbstätig.

Unter Menschen mit Multipler Sklerose schwankt die Erwerbsquote erwartungsgemäß stark. Man muss diese Quote daher in Abhängigkeit von dem Behinderungsgrad betrachten, siehe unsere Tabelle zum beruflichen Status unter Menschen mit Multipler Sklerose in Baden-Württemberg. Gemessen wird hier nach der EDSS-Skala.

Berentung auch ohne körperliche Einschränkung

Bei EDSS 0 (also keine Einschränkungen) sind in Baden-Württemberg über 80% erwerbstätig, während mit EDSS 9 (sehr starke Einschränkungen) nahezu kein MS-Betroffener mehr erwerbstätig ist. Bei einem mittleren EDSS-Wert von 5 arbeiten (die "echten " Rentner abgezogen) nur noch knapp 40 % in Vollzeit.

Mit EDSS 3,5 und niedriger ist man noch uneingeschränkt gehfähig. Dennoch liegt in dieser Gruppe der Anteil der vorzeitig Berenteten bei knapp 11%. Möglicher Grund: Kognitive Einschränkungen und Fatigue führen oft unabhängig von körperlichen Einschränkungen zur Berufsunfähigkeit. Diese Einschränkungen werden jedoch von der EDSS-Skala nur unzureichend erfasst.

3 Typen von Behindertenpolitik

Elementar für die Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen ist die Behindertenpolitik eines Landes. Diese ist in der EU von Land zu Land sehr unterschiedlich. Um politische Wege aufzuzeigen, anhand derer die EU-Konvention bestmöglich umgesetzt werden kann, zeigt Berger in Anlehnung an Maschke (2008) drei typische politische Ansätze auf, in die man die Behindertenpolitiken der EU-Länder einordnen kann:

  • kompensationsorientierte,
  • rehabilitationsorientierte und
  • partizipationsorientierte Länder

Vorbild Schweden

In kompensationsorientierten Ländern, die auf einem medizinischen Behinderungsmodell basieren – dazu gehören beispielsweise Rumänien, Griechenland aber auch die Niederlande – werden behinderte Menschen im Allgemeinen nicht beruflich gefördert und erhalten stattdessen monetäre Transferleistungen und Sachleistungen. Die wenigen erwerbstätigen behinderten Menschen sind meist in segregierten Einrichtungen beschäftigt.

In rehabilitationsorientierten Ländern wie beispielsweise Deutschland und Frankreich basieren die Maßnahmen zur beruflichen Integration auf einem ökonomischen Modell von Behinderung, wonach der behinderte Mensch als Arbeitnehmer mit eingeschränkter Produktivität gilt. Im Vordergrund stehen Rehabilitationsleistungen, staatliche Beschäftigungsprogramme, Arbeitsmarktschutzrechte sowie Präventionsleistungen.

Die Behindertenpolitik in partizipationsorientierten Ländern basiert auf einem sozialpolitischen Modell von Behinderung, das den behinderten Menschen als diskriminierten Bürger und gleichwertigen Arbeitnehmer sieht und auf eine inklusive Gesellschaft abzielt. Hier wird vor allem auf zivilrechtliche Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetze, Bauvorschriften sowie Richtlinien im öffentlichen Verkehr und in der Kommunikation geachtet. In solchen partizipationsorientierten Ländern wie bspw. Schweden gelingt die berufliche Integration behinderter Menschen besonders gut.

Mehr Partizipation !

In kompensationsorientierten Ländern sind erwartungsgemäß sehr wenige behinderte Menschen erwerbstätig. Bei den untersuchten rehabilitationsorientierten Ländern (darunter auch Deutschland) fällt die hohe Erwerbslosenquote behinderter Menschen auf. In Deutschland beträgt die Quote bei den im Alltag eingeschränkten Menschen 13%, bei den im Arbeitsleben eingeschränkten sogar 23%. Hier suchen also besonders viele behinderte Menschen aktiv eine Stelle, erhalten de facto aber nicht die Chance auf Arbeit. In Deutschland erhalten auch sehr wenige erwerbstätige behinderte Menschen (14%) eine Hilfe zur Arbeit in Form einer persönlichen Assistenz, einer technischen Arbeitsplatzanpassung oder besonderer Arbeitsvereinbarungen. Der Bedarf ist dagegen sehr hoch – so sagen über die Hälfte der nicht erwerbstätigen behinderten Menschen, dass sie eine solche Hilfe benötigen würden, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

Inklusion wird in der UN-Konvention als Menschrecht verstanden und bedeutet, dass die Umwelt von vorneherein so ausgestattet sein soll, dass alle Menschen darin gleichberechtigt leben und an der Gesellschaft teilhaben können, bis letztlich die Unterscheidung in behindert und nicht-behindert unbedeutend wird. Basisvoraussetzungen hierfür sind vor allem Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetze sowie eine barrierefreie Umweltgestaltung. In der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich die Mitgliedsstaaten behinderten Menschen "in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen" Arbeitsmarkt eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, mit der der eigene Lebensunterhalt gesichert werden kann.

Download der gesamten Studie

Behinderungen sind sehr unterschiedlich. Wie das Arbeiten mit und trotz Multipler Sklerose funktionieren, kann, wie es rechtlich aussieht, erklären diese AMSEL-Broschüren (für Mitglieder kostenfrei im Shop zu bestellen):

Quelle: Pressemitteilung der GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, 17.06.2015, MS-Register Baden-Württemberg, Stand 2014

Redaktion: AMSEL e.V., 18.06.2015