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Immunglobuline bei schubförmigem MS-Verlauf verordnungsfähig

(DMSG) Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts bringt Klarheit in Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu "Off-Label-Verordnungen"

In dem entschiedenen Fall (Az.: L 1 KR 5/02) war nach der Pressemitteilung des Gerichts eine Patientin mit schubförmig verlaufender MS mit Immunglobulinen behandelt worden, nachdem ein zugelassenes Medikament schwere Nebenwirkungen verursacht hatte und ein weiteres zugelassenes Medikament wegen des bestehenden Kinderwunsches nicht in Frage kam. Die Krankenkasse weigerte sich, die Behandlungskosten zu übernehmen. Jetzt wurde sie vom Gericht zur Kostenübernahme verpflichtet.

mehr Informationen dazu unter DMSG Bundesverband 2002

Redaktion: AMSEL e.V., 10.09.2003