Spenden und Helfen

Bis zu 1.200 Euro für Pflege

27.01.06 – Vom Gesetzentwurf könnten auch die Familien als Arbeitgeber profitieren.

Das Bundeskabinett hat am 18. Januar 2006 dem Gesetzentwurf zugestimmt, mit dem Privathaushalte als Arbeitgeber zukünftig stärker gefördert werden sollen. Familien, die einen Angehörigen zu pflegen haben, können davon profitieren. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Ich habe mich gezielt dafür eingesetzt, dass mit dem Gesetz auch der Bereich der Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige eine bessere steuerliche Absetzbarkeit erfährt."

Schon heute können Betreuung und Pflege von alten, kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen gefördert werden. Bisher waren maximal 3.000 Euro jährlich an Aufwendungen geltend zu machen. 20 Prozent konnten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Jetzt verdoppelt sich dieser Betrag. Laut Gesetzentwurf sollen Aufwendungen für Pflege und Betreuung bis zu 6.000 Euro im Jahr mit einem Steuerabzug von bis zu 1.200 Euro gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege- oder Betreuungsleistungen für einen pflegebedürftigen Menschen im Sinne der Pflegeversicherung erbracht werden. Auch müssen die Aufwendungen über ggf. erhaltene Geldleistungen der Pflegeversicherung hinaus gehen, da diese angerechnet werden.

Durch dieses Gesetz erhofft man sich vor allem eine Belebung des Arbeitsmarktes. Man kann davon ausgehen, dass der Bundestag dem Entwurf zustimmt.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Redaktion: AMSEL e.V., 27.01.2006