Das Arzneimittel L-Methionin, eine schwefelhaltige Aminosäure, dient der Harnansäuerung und soll bei neurogenen Blasenstörungen das Entstehen von Entzündungen und die Bildung von Blasensteinen verhindern. Auch viele MS-Kranke mit Blasenproblemen nehmen das Medikament. Insbesondere Patienten mit Blasenkatheder und Patienten die sich selbst katheterisieren sowie Patienten mit neurogener Blasenlähmung nehmen L-Methionin regelmäßig, weil im Restharn häufiger Harnwegsinfekte entstehen, die zur Phosphatsteinbildung führen können.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der die Richtlinien für die Krankenkassenleistungen festlegt, hat nun beschlossen, L-Methionin von den Leistungen der Krankenkassen auszuschließen. Dabei hatte der G-BA erst 2007 beschlossen, dass L-Methionin von den Kassen bezahlt werden muss. Nun hat der GBA allerdings einen Rückzieher gemacht und begründet seine Entscheidung damit, dass keine wissenschaftlichen Studien zum Beleg eines Nutzens von L-Methionin vorliegen. Zu diesem Ergebnis kam das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das vom G-BA mit der Bewertung des Präparats beauftragt wurde.
Noch ist die Neuregelung nicht in Kraft. Erst muss das Bundesministerium für Gesundheit zustimmen. Davon ist aber auszugehen, so dass L-Methionin zukünftig wohl von den Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Ebenfalls hilfreich, zur Vermeidung von Nierensteinen und Harninfekten bei Blasenstörungen ist beispielsweise Cranberrysaft. - Mehr über das MS-Symptom und seine Behandlung erfahren Sie auf www.amsel.de/ms-behandeln.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss
Redaktion: AMSEL e.V., 25.08.2011