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Katheterisierung und Medikament zur Harnansäuerung künftig von der Kasse

01.02.07 - Der Bundesausschuss erweitert die Pflegerichtlinien. Die mehrmals täglich anfallende Harnableitung gehört dazu, ebenso der Wirkstoff Methionin.

Die Abrechnung des Legens von Kathetern wird vereinfacht: Künftig übernehmen die GKV die Kosten für die fortlaufende pflegerische Leistung dort, wo diese Methode die besten Erfolge verspricht. Bislang zahlen die Kassen nur in Schulungsfällen mit dem Ziel der Selbstkatheterisierung.

Profitieren werden von der neuen Regelung vor allem diejenigen Patienten, die - z. B. wegen anderer Einschränkungen wie mangelnder motorischer Leistung - nicht selbst katheterisieren können. Damit ist eine weitere Versorgungslücke geschlossen. Eine gute Nachricht auch für einige Multiple Sklerose-Betroffene.

Krankenkassen zahlen Medikament zur Harnansäuerung

Medikamente zur Harnansäuerung mit dem Wirkstoff Methionin, die auch von vielen MS-Patienten mit neurogenen Blasenstörungen zur Vorbeugung von Harnwegsinfekten eingenommen werden, können inzwischen von den Krankenkassen bezahlt werden. Die so genannte OTC- Übersicht zu den Arzneimittelrichtlinien wurde entsprechend angepasst.

Nach Einführung des GKV- Modernisierungsgesetzes im Jahr 2004 war zunächst eine Kostenübernahme nicht mehr möglich, da Medikamente zur Harnansäuerung nicht verschreibungspflichtig sind. Die Kosten können inzwischen aber übernommen werden, wenn Ernährungsempfehlungen und Blasenentleerungstraining erfolglos geblieben sind. Dies betrifft insbesondere Patienten mit Blasenkatheder und Patienten die sich selbst katheterisieren sowie Patienten mit neurogener Blasenlähmung ohne Katheterisierung, weil im Restharn häufiger Harnwegsinfekte entstehen, die zur Phosphatsteinbildung führen können.

 
 
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Quellen: AMSEL und Ärztezeitung, 12.01.07

Redaktion: AMSEL e.V., 12.02.2007