Globuli auf Rezept?

19.01.07 - Ein Zusatztarif für Phytopharmaka, anthroposophische und homöopathische Arzneimittel ist Teil des Reformplanes.

Die jüngsten Pläne zur Gesundheitsreform sehen vor, so die Ärztezeitung in ihrem heutigen Bericht, dass die Krankenkassen als Satzungsleistung für eine Zusatzprämie ihren Versicherten einen Tarif anbieten können, der die Verordnung von Phytopharmaka, anthroposophischen und homöopathischen Arzneimitteln als Kassenleistung vorsieht. Die Gesundheitsreform von 2003 hatte die Mittel ab dem 1. Januar 2004 als Kassenleistung weitgehend ausgeschlossen.

Bei der Verordnung bestimmter Arzneimittel hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages die Regelungen für die Zweitmeinung konkretisiert: In erster Linie solle dies für Spezialtherapeutika mit hohen Jahrestherapiekosten und hohem Risiko für den Patienten gelten. Als Zweitmeinungsärzte werden Vertragsärzte und zur ambulanten Behandlung befugte Klinikärzte zugelassen.

Quelle: Ärztezeitung

Redaktion: AMSEL e.V., 19.01.2007