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Arzneimitteldaten zentral und transparent

14.11.07 - Amtliche Daten über Arzneimittel sind öffentlich zugänglich über Pharmnet.bund.de.

Die Arzneimittel-Zulassungsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erweitern den öffentlichen Zugriff auf Arzneimittelinformationen: Jetzt sind amtliche Daten über das Arzneimittel-Informationssystem auf PharmNet.Bund.de frei zugänglich.

Alle Bürgerinnen und Bürger können so nach wichtigen Angaben zu Medikamenten im Arzneimittel-Informationssystem der deutschen Zulassungsbehörden kostenfrei recherchieren:

  • Arzneimittelname
  • Darreichungsform
  • Zulassungsinhaber
  • Zulassungsnummer

Ist der Beipackzettel unauffindbar - kein Problem: Vielfach stehen auch Gebrauchsinformationen (Packungsbeilagen) sowie Fachinformationen und zum Teil so genannte öffentliche Beurteilungsberichte mit weiteren Informationen für Zulassungen, die ab September 2005 in Deutschland beantragt wurden, zur Verfügung. Dieses Angebot wird kontinuierlich ausgebaut.

Das Informationssystem enthält umfangreiche Angaben zu den in Deutschland national, zu den im europäischen Verfahren zentral oder dezentral und zu ehemals zugelassenen bzw. verkehrsfähigen Arzneimitteln. Die Inhalte liegen in der Verantwortung der deutschen Zulassungsbehörden: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL/BMELV). Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) sorgt als technische Plattform für den Betrieb der Datenbanken und hat seine menügeführte Recherche-Oberfläche DIMDI SmartSearch speziell an das Arzneimittel-Informationssystem angepasst.

Über die Filterfunktionen im Arzneimittel-Informationssystem lassen sich spezielle Dokumente, z. B. die Fach- und Gebrauchsinformation, gezielt auswählen. Darüber hinausgehende Angaben, z. B. Angaben zu Parallelimporten, beschiedenen oder offenen Änderungsanzeigen, können in den vollständigen Dokumenten kostenpflichtig erworben werden.

Quelle: Pressemitteilung des BMG, 12.11.07

Redaktion: AMSEL e.V., 14.11.2007