Spenden und Helfen

MSi teilt mit: Liquidation wird in Kürze beschlossen

12.02.07 (aktualisiert) - Offenbar wird die Multiple Sklerose International Deutschland gGmbH (MSi) in naher Zukunft ihre Arbeit in Deutschland einstellen. Eigenen Angaben zufolge wird die Organisation in Kürze ihre Auflösung beschließen.

Vor einigen Tagen wurde die elektronische Anfrage eines MS-Erkrankten nach Beratungsstellen der MSi, von einer Vertreterin der Organisation per Email mit dem Hinweis beantwortet, die Multiple Sklerose International Deutschland werde in Kürze die Liquidation beschließen und könne daher keinerlei Unterstützung mehr anbieten.

Die MSi Deutschland, eine Tochter der 1996 in Holland gegründeten Organisation Multiple Sklerose internationaal, hatte in der Vergangenheit mit unwahren Behauptungen und Mitleid heischenden Schilderungen von Lebenssituationen MS-Erkrankter in großem Stil Spendengelder akquiriert. Umfangreiche Recherchen des DMSG-Bundesverbandes und der Staatsanwaltschaft Köln, die aufgrund einer Anzeige der DMSG ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der MSi eingeleitet hatte, haben ergeben, dass die in bundesweit versandten Spendenmailings aufgestellten Versprechen der MSi Deutschland großenteils nicht eingehalten wurden. Im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens waren auch die MSi-Konten aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Köln gesperrt worden.

Im Herbst 2006 stellte die Staatsanwaltschaft zwar die Ermittlungen gegen die Geschäftsführerin der MSi ein, da dieser eine persönliche Bereicherung nicht nachgewiesen werden konnte. In der Einstellungsverfügung wies die Staatsanwaltschaft jedoch darauf hin, dass nach den bisherigen Ermittlungen ein krasses Missverhältnis zwischen den Spendeneinnahmen und den satzungsgemäßen Ausgaben festzustellen ist, und dass die festgestellte Mittelverwendung nicht satzungsgemäß im Sinne einer Gemeinnützigkeit erfolgt sein dürfte. Überdies hat sich die MSi gegenüber der DMSG bei Vermeidung einer Vertragsstrafe verpflichtet, bis zur endgültigen Prüfung durch die Finanzbehörden nicht als gemeinnützige GmbH im Geschäftsverkehr zu firmieren.

Inzwischen hat auch der Anwalt der MSi bestätigt , dass keine Anerkennung der Gemeinnützigkeit mehr gegeben ist . Nach alledem ist davon auszugehen , dass Spenden an die MSi nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

Die Zivilklage der DMSG gegen MSi wegen irreführender Spendenwerbung wird Anfang März 2007 verhandelt werden.

Quelle: Pressemitteilung der DMSG - Bundesverband e.V.

Redaktion: AMSEL e.V., 12.02.2007