Ist doch super.

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Heute lese ich in meiner Tageszeitung über einen MSler, bei dem nach einer Polizeikontrolle eine Amtsärztin Cannabiskonsum (Sativex) festgestellt hat und der nun zur MPU geschickt werden soll.
In einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde heißt es: ‘Auch aufgrund der Multiplen Sklerose bestehen Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen.’ Man gehe zudem von einem gelegentlichen Cannabiskonsum aus.

Das Anhörungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, das ärztliche Gutachten muss noch geprüft werden. Zum Thema Legalisierung von Cannabis sagte die Regionssprecherin: ‘Die gesetzlichen Änderungen werden sich natürlich auf ausstehende Verfahren auswirken.’
(HAZ 04.04 24)

Hi
Beim Cannsbiskonsum kann auch nach 24h der Nachweis von Betäubung mittels Prüfmittel nachgewiesen werden und eine Fahruntüchtigkeit vorliegen.
Ich hoffe das wird nicht unterschätzt von den Konusmenten. Das Gesetz der Fahrtüchtigkeit im Strassenverkehr hat sich nicht geändert.
VG

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  • ohne Worte… - unser Staat ist der Hammer!

Hallo Sonnenblume :sunflower:!
Dann schicke ich Dir hier meinen virtuellen Blumenstrauß :hibiscus::herb::seedling::bouquet::cherry_blossom::tulip::rose::blossom::maple_leaf::sunflower::bouquet::bouquet::herb::seedling: mit grün! Auf die schnelle konnte ich ihn nicht hübsch arrangieren, aber der ist riesig und bunt!
Mit den besten Genesungswünschen!
Halte Deine Ohren steif - Du schaffst das!
Herzlichen Gruß
Binci

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Hallo Sonnenblume,

ist das mit dem Führerschein für dich jetzt noch wichtig oder jetzt gerade?
Wenn ich deinen Beitrag lese, kann ich froh sein, dass ich nur MS habe. Mit meiner gemäßigten Form habe ich wirklich keinen Grund zu jammern.

Ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg für die anstehenden Behandlungen!

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Hatte ich auch mal… Sie sind verpflichtet, dir die Akte ungeschwärzt zu übermitteln.

Wenn Mist gebaut wurde wird einem das gerne mal verweigert. Dran bleiben! Viel Glück

Klar muss und darf der Anwalt als Rechtsbeistand Akteneinsicht bekommen, sonst könnte er ja nicht verteidigen.
Eine Akte wird dem Vorgeworfenen natürlich nicht privat versendet, über die Einsicht entscheidet das Amt, Gericht oder Staatsanwaltschaft.
Akteneinsicht ist auch nur möglich wenns eine Anzeige in Rechtsform gibt.
Alles andere ist wischiwaschi.
VG und Erfolg

Nein dir steht als Patient uneingeschränkte Akteneinsicht zu. Alles andere ist Wischiwaschi!

Sollte jeder mal für sich beantragen… da fällt es einem wie Schuppen von den Augen, was da für kostspielige Untersuchungen abgerechnet werden, welche nie stattfanden und vom Leistungsträger trotzdem bezahlt wurden.

Aber wer das nicht weiß, der hat halt das Nachsehen

Die Akte muss auf Antrag, da reicht be formlose Mail, dem Antragstellenden auf postalischem Wege zugesandt werden. Gegen Kostenübernahme. Also 50 Cent pro Seite und Versandkosten.

Nö, die Entscheidung wer Akteneinsicht bekommt entscheidet die Prozessordnung wenn ein Verfahren vorliegt.

Das aber nur wenn man nicht mehr selbst “Herr der Lage ist”. Da ist jedwede Prozessordnung erstmal außen vor.

Die entscheidende Frage ist ja, WARUM jemand keine Akteneinsicht bekommt…?

Sonnenblume, bewundernswert, wie stark und tapfer du vor allem deiner gesundheitlichen Situation begegnest. Viel Kraft für deinen weiteren Weg und dass alles gut ausgeht. :kissing_heart: :four_leaf_clover:

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Ja wenn Ermittlungen am laufen sind kann das einen Verzug bedeuten.
Aber das ist kompliziert und geht mit Paragraphen Dschungel einher.
Quelle: Inet
( Soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen, kann die Akteneinsicht gemäß § 406 e Abs. 2 StPO versagt werden .)

Wenn man es dazu kommen lässt.

Da muss der Anwalt ran, das kostet Nerven und wühlt auf.
Beste Grüsse