Hi Anja992,

ich hatte meinen GdB schon und bei mir gab es noch die 5 Jahres Regel, die wurde aber ab 2015 abgeschaft, also Bund und dann auch in den Ländern.

Besonders gute Infos habe ich von der Schwerbehindertenbeauftragten bekommen, gerade nach meinem 2. Amtsarzt Besuch, waren die wichtigen Tips von ihr.

Grüße
LucyS

Ich bin auch Lehrerin und war das erste Halbjahr nur angestellt. Ab September hatte ich dann eine Planstelle und wurde nach zwei Jahren auf Lebenszeit verbeamtet.

Ein Jahr danach ist die Krankheit ausgebrochen.

Nach deinen Schilderungen wird es aber schwierig mit dem GdB, wie hier schon erwähnt wurde gibt es den GdB nicht auf Diagnosen sondern auf Einschränkungen und der Verlauf spielt auch eine Rolle ( zumindest wurde das bei mir mit einbezogen). Da du von keinen Schüben seit Jahren schreibst und das sich alles bisher zurück gebildet hat schätzte ich daher die Chance zumindest für einen Schwerbehindertenausweis als sehr gering ein. Ich selbst habe vieles zurück behalten, kann nur noch Teilzeit arbeiten und musste trotz allem vor Gericht ziehen. Was die Dauer betraf von rein gerichtlicher Seite ging das ganze sehr flott, Dezember Klage eingereicht, Januar Gutachtertermin, Februar Urteil zu meinen Gunsten. Klage einreichen hat allerdings gedauert, da die Bearbeitung und Ablehnung meines Verschlechterungsantrag fast 12 Monate gedauert hatte, der Widerspruch dann nochmal 6 Monate, erst dann kann konnte ich ja die Klage einreichen.

Also ist es bei mir aussichtslos verbeamtet zu werden?

Ich habe nach meinem Ref direkt als Angestellte angefangen. Ich habe nun letzte Woche das Angebot von der Planstelle bekommen. Mein Schulleiter weiß nichts von der Diagnose.

Herzlichen Glückwunsch zur Planstelle!

Ich habe es im Nachhinein bereut, der Schulleiterin von meiner Diagnose erzählt zu haben. Sie hat mich danach anders behandelt.

Ich würde es trotzdem versuchen und auf den Rat der Anderen hier hören und zu der Untersuchung des Amtsarztes Unterlagen der Ärzte mitzunehmen, um deine positive Prognose zu betonen.

ich drücke dir die Daumen, dass es klappt! Ich kenne eine, die mit einer sehr schlimmen Krebsdiagnose noch verbeamtet wurde. Es kommt immer such darauf an, auf wen du bei der Untersuchung triffst…

Dir alles Gute! :lady_beetle:

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Das habe ich nicht geschrieben, ich habe lediglich auf Hürden beim GdB /Schwerbehindertenausweis hingewiesen aufgrund deiner " sehr ruhigen " MS und der mangelnden Einschränkungen, aber genau das könnte im Umkehrschluss positiv für eine mögliche Verbeamtung ins Gewicht fallen/ deine Chancen erhöhen.

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Hi Chys4mi,

eine Gleichstellung kannst du im öffentlichen Dienst so gut wie vergessen, vor allem wenn du als Angestellter auf einer Beamtenplanstelle sitzt.

Zudem bringt die Gleichstellung beim Amtsarzt und bei der gesundheitlichen Bewertung nichts.

Ich kenne leider etliche Neubetroffene, die einen GdB von 10 oder 20 haben, teilweise wurde ein GdB auch abgeleht, weil keine Einschränkungen vorhanden sind.
Dagegen kann man zwar Klagen, häufig wird aber ohne Einschränkungen kein höher GdB gegeben, weil der GdB ja ein Nachteilsausgleich sein soll. Und wo kein Nachteil, da kein Ausgleich erforderlich.

Und wie schon geschrieben, gibt es seit ca. 10 Jahren die Regel mit dem GdB 50 und der 5 Jahresprognose bei der Verbeamtung NICHT mehr.
Allerdings ist die Schwerbehindertenbeauftragte trotzdem die richtige Ansprechparternin, da hier halt auch zu Amtsarzt und Vorerkrankungen genauere Infos gegeben werden können.
Am besten mal telefonieren und dann versuchen ein persönliches Gespräch zu führen, das bringt dann häufig am meisten.
Zudem kann man dann in dem Gespräch klären, wie ggf. ein Antrag auf Behinderung gestellt werden kann und was dann als angabe Sinnvoll ist (Bericht MS Ambulanz, Neuro, …)
Teilweise kennen die auch die Amtsärzte und helfen bei einem Widerspruch, vor allem wegen mangelder Fachkenntnis.

Grüße
LucyS

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Ich würde es erst versuchen und bei Ablehnung Beratung bei der GEW oder dem VdK einholen. Viel Glück!

Hi,

ich bin selbst Lehrerin und in der Schwerbehindertenvertretung tätig: Tipp Nr.1 wende dich an deine zuständige Schwerbehindertenvertretung!

  1. Du musst dem Schulleiter nicht von deiner Diagnose erzählen. Auch das Schulamt bekommt NIE Diagnosen, Arztbriefe etc.

  2. Bei vorliegender Schwerbehinderung macht es durchaus Sinn dem Schulleiter die Diagnose bzw. deine Einschränkung mitzuteilen, weil Nachteilsausgleiche immer angemessen sein sollen. Das kann man nicht beurteilen, wenn man nicht weiß was das Problem ist. Der Schulleiter muss die Schweigepflicht einhalten.

  3. Verbeamtung ( Hessen): Die Kombination MS + nicht schwerbehindert macht eine verbeamtung schwierig bis unmöglich. Der Amtsarzt muss bescheinigen, dass du vorraussichtlich bis 67 Dienstfähig bleibst. Bei einer schwerwiegende Diagnose wie MS kann er das nicht. Mit GdB 50 + oder Gdb unter 50 mit Gleichstellung muss er die Dienstfähigkeit nur für vorraussichtlich 5 Jahre feststellen. Das ist durchaus realistisch.

Mein Tipp: GdB beantragen vor der Verbeamtung. Wenn der Bescheid noch nicht da ist, kann man das Schulamt über die Beantragung informieren und um Aufschub des Termins beim Amtsarzt bitten bis der Bescheid da ist.

Lg und alles Gute

P.s. mein Text bezieht sich auf die Beamtung auf Lebenszeit. Bei der Verbeamtung auf Probe sind die Hürden häufig niedriger.

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Gibt es im hessischen Landesbeamtenrecht die 5 Jahres Frist noch?

Im Bund und auch etlichen anderen Bundersländern wurde die vor Jahren wegen Gerichtsentscheidungen abgeschaft.

Das ganze wurde auch im letzten Jahr wieder bestättigt:

Was allerdings noch immer geht, der Dienstherr kann sich über das ärztliche Gutachten auch hinwegsetzen und trotzdem verbeamten.

Grüße
LucyS

Jein, die 5 Jahre sind nicht bindent und mehr eine Faustregel die, die Amtsärzte anwenden. Entscheidend ist, dass Schwerbehinderte nicht verglichen werden können und sollen mit “gesunden”. Außerdem sind sie eine besonders schützenswerte Gruppe bzgl. Arbeit, Dienstfähigkeit und Teilhabe am Arbeitsplatz. Hier greift SgB 9. Hinzu kommt, dass die Länder eine bestimmte Anzahl an Schwerbehinderten beschäftigen sollen und müssen.
Das führt in der Summe dazu, dass eine Verbeamtung mit MS und GdB eher befürwortet wird als ohne.

Tatsächlich ist eine Gleichstellung mit GdB unter 50 bei Beamten selten, weil der Arbeitsplatz nicht gefährdet sein kann. Wenn man allerdings noch nicht Verbeamtet ist oder auf Probe wird die Gleichstellung genehmigt, weil es eine Verbeamtung auf Lebenszeit, aus den genannten Gründen, wahrscheinlicher macht.

Ich habe damals gesagt: super, ich bin die quoten Behinderte :wink:

Als kleiner Hintergrund: mich hat die MS Diagnose 2 Monate bevor meine Probezeit geendet wäre eingeholt. Ich hatte große Ängste, dass ich nicht verbeamtet werde etc . Wäre ich zu dem Zeitpunkt auch nicht. Ich habe um eine Verlängerung meiner Probezeit von 3 auf 5 Jahren gebeten um zu zeigen, dass meine MS stabil ist.
Das war sie nicht → Schwerbehinderung und nach Ablauf der insgesamt 5 Jahren Probezeit wurde ich ohne erneutes Gesundheitszeugnis auf Lebenszeit verbeamtet.

Liebe Grüße

Ist der Dienstherr mein Schulleiter?

Wie lief es bei dir ab mit der Verbeamtung auf Probe? Hattest du schon deinen GdB?

Der Dienstherr ist dein Rechtsträger, der den Anstellungsvertrag mit dir gemacht bzw. Die Dienststelle, die die Planstelle anbietet.
Dein Schulleiter ist nur die weisungsberechtigte/ personalverantwortliche Person.

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Hi,

bei der Verbeamtung auf Probe hatte ich weder eine Diagnose noch einen GdB.
Die Verbeamtung auf Probe ist häufig unproblematisch und der Stress beginnt mit der Lebenszeitverbeamtung.

Lg

Nicht ganz richtig: gegenüber des Personalvertretungsgesetzes ist der die Schulleiter/in mein Dienstherr. Hier ein Beispiel: bei einer Personalversammlung kann der Dienstherr auf Wunsch des Personals hinzugezogen werden. Der/Die Schuleiter/in ist kein Teil des Personals auch wenn er oder sie noch unterrichtet, sondern Dienstherr.
Seiner Weisung muss ich folgen.
Über ihm steht die Schulfachliche Aufsicht und darüber die Amtsleitung.

Lg

Hier wird aber ja danach gefragt, ob der Dienstherr eine Verbeamtung aussprechen kann. Das kann der Schulleiter nicht. Er vollzieht mittels Überreichen der Urkunde die Ernennung, entscheiden kann er über diesen Schritt nicht.

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Dienstherr ist das Bundesland, direkter Dienstvorgesetzter ist der Schulleiter/die Schulleiterin.

Eine Verbeamtung wird durch das Ministerium ausgesprochen und wie Knusperkeks schon richtig gesagt hat, die Urkunde durch die Schulleiterin überreicht.

Durch die Beurteilung hat sie allerdings Einfluss auf die Verbeamtung.

LG