Liebe Community,

ich wende mich an euch da ich ein kleines Problem habe.
Letztes Jahr Ende August habe ich meine Diagnose MS erhalten und war daraufhin 8 Wochen krank geschrieben. Leider hatte ich innerhalb von 2 Monaten 2 Kortisonsstoßtherapien und eine Blutwäsche.Sehr schnell bin ich aber wieder ins Arbeitsleben eingetreten, da ich als 100% alleinerziehende Mutter und nur einem Teilzeitjob mit niedriger Bezahlung sonst nicht überlebe (Danke Krankengeld :frowning: meine Ärzte wollten mich alle länger krank schreiben).

Ich bin dann dieses Jahr im März in eine Anschlussheilbehandlung gegangen, diese dauerte 4 Wochen.
Als ich dann wieder kam, bekam ich direkt einen Tag bevor ich wieder zu meiner Arbeit angetreten bin einen Brief vom Zfsb, dass mein Arbeitgeber die Kündigung einreichen wollte. Die Aussagen von Ihnen war auch echt heftig, sei so oft krank, durch meine Behinderung nicht einsatzfähig, würde nur Fehler machen, mein Arbeitgeber leide an Burn-out und verkraftet es nicht mit mir zu arbeiten. Dies stimmt so garnicht. Die Krankheitstage mussten sie ja auch einreichen, da sah man, dass ich ausser die 8 Wochen in 2025 (die notwendig waren!!) nicht groß gefehlt habe. Ich glaube es waren 7 Tage krank (bei uns immer mit AU vom Arzt) und 3 Tage Kinderkrank. Ich fand es auch toll, dass die Chefs erst 4 Wochen später auf mich zugegangen sind - kein piep vorher und ich tat so als wüsste ich nicht was da läuft…

Nun ja das Zfsb hat alles geprüft und die Kündigung abgelehnt. Meine Ärzte meinten ich sei immernoch einsetzbar, getestet wurde ich in der Schmieder Klinik ebenso und da schnitt ich sehr hoch ab bei der Testung für die Rente.
Jetzt habe ich halt “zufällig” gesehen, dass mein Arbeitgeber einen Anwalt eingeschalten hat um sich zu informieren, wie sie mich loswerden. Es wurde wieder groß gejammert, dass man nicht weiß ob ich wieder ausfalle und wie oben genannt ich so untragbar sei. Ich selber habe direkt beim Schreiben des Zfsb einen Anwalt eingeschaltet.

Welche Chancen haben sie? Ganz ehrlich ich würde selber gehen nach allem was war, leider finde ich in meinem offiziellen Beruf hier am Bodensee einfach nichts.

Kann mir jemand Infos geben?
Ich wäre so dankbar!!

Liebe Grüße,

Mimi

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Liebe Mimi, oh je, dass sind ja Nachrichten. Zum Glück hast du schon einen Anwalt.
Ich entnehme den Angaben, dass du schon einen GdB hast und als schwerbehindert gemeldet bist in deiner Firma?
Hast du die SBV eingeschaltet?
Was ist dein Beruf, Ausbildung bzw. als was möchtest du denn arbeiten?
Die Reha, Schmider Klinik hat dich eigentlich zur Wiedereingliederung entlassen, nicht zu 100% belastbar, oder?
Hast du eine Einschätzung zur EU Rente erhalten?

Ich würde mich aufgrund des laufenden Verfahrens umgehend wieder krank melden. Das Vertrauensverhältnis ist eh schon gestört.
Schreibe mir gerne eine PN

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Hallo Mimi,

ich habe sehr Ähnliches erlebt. Das Wichtigste hast du aus meiner Erfahrung schon gemacht und zwar einen Anwalt beauftragt.

Ich wollte auch keinen Handschlag mehr für das Unternehmen machen. Vor der Diagnose viel gegeben und weit gekommen. Nach der Diagnose und der Frage, wie es mit mir weitergeht, sprichwörtlich fallengelassen worden.

Ich habe meinem Anwalt damals gesagt: “Machen Sie es unangenehm und teuer für die Firma.”

Der Rechtsanwalt meinte, dass der Kündigungsschutz oft überschätzt wird.

LG
cran

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Ja, die Erfahrung machte ich damals vor vielen Jahren nach meiner Krebserkrankung auch, leider. Damals hatte ich noch keine MS.
Die Diakonie hat mich rausgekickt, trotz damals schon GdB 50, trotz Unterstützung zusätzlichen Anlaufstellen wie Treffpunkt oder Lebenshilfe, die versucht haben mit einem Arbeitgeber zu sprechen, deren Antwort die wollen sie nicht. Ich bekam Anrufe, wann ich kündigen würde und ich würde anderen Leuten den Arbeitsplatz wegnehmen, ihre Antwort sie sind nicht mehr so einsetzbar wie früher, dass war vor über 18 Jahren.
Später lernte ich jemanden kennen der meinte zu mir, ich war früher dafür da solche Leute wie dich loszuwerden.
Wenn der Arbeitgeber angibt das er keine Anstellung behindertengerecht hat, können sie dich raussetzen. Leider hatte ich damals auch noch dazu einen schlechten Anwalt.

Liebe Grüße

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Hallo,

also ich geh mal eben deine Fragen durch:

Ich entnehme den Angaben, dass du schon einen GdB hast und als schwerbehindert gemeldet bist in deiner Firma?
Ja, bei Einstellung hatte ich durch mein Meningeom in der Schwangerschaft GdB 30, dieser wurde rückwirkend ab September 25 auf 50 erhöht

Hast du die SBV eingeschaltet?
Was ist das denn?

Was ist dein Beruf, Ausbildung bzw. als was möchtest du denn arbeiten?
Die Reha, Schmider Klinik hat dich eigentlich zur Wiedereingliederung entlassen, nicht zu 100% belastbar, oder?
Ich bin Kauffrau im Gesundheitswesen, arbeite seit fast 4 Jahren in einer Schreinerei als Kaufmännische Angestellte

Hast du eine Einschätzung zur EU Rente erhalten?
Wie im Text steht, wurde ich in der Schmieder Klinik getestet und war zu “gut”. Was ich bis heute nicht verstehe. Schade auch, dass nichts körperliches da mit rein kommt.

Ich würde mich aufgrund des laufenden Verfahrens umgehend wieder krank melden. Das Vertrauensverhältnis ist eh schon gestört.
Wenn ich das mache, falle ich wieder ins Krankengeld und habe weniger als ein Brügergeldempfänger :frowning: Das war der Grund warum ich auch so schnell wieder zur Arbeit bin

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Hallo cran,

ich würde auch ganz ehrlich ohne Abfindung das Feld nicht verlassen - nur bei meinen 4 Jahren Betriebzugehörigkeit kriegst ja kaum was.
Wie genau meinte dein Anwalt das denn? Ich muss noch soviel lernen.

Gruß Mimi

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Ich hab zwar nichts Schlaues zum Thema beizutragen, da können die anderen besser helfen aber meine Fresse… was für ein Arschloch!! :angry: Nutz bloß alles aus was dir rechtlich zusteht!
Ich drück die Daumen, vielleicht tut sich ja doch irgendwo eine schönere Stelle auf :crossed_fingers:

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Der Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hat Grenzen.

Es macht es dem Arbeitgeber nur schwerer.

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Ein gaaaaaaaanz kleines bisschen.
Wen der Arbeitgeber los werden will, den kriegt er los.

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Ich wollte es nicht so direkt sagen, aber ja, so sehe ich es auch.

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Ich hab ja keinen beim Namen genannt, hab nicht Caritas, AWO oder gar BMW geschrieben … :sob:

Ich meinte damit “wen der Arbeitgeber loswerden will, den kriegt er los.”

Sehe ich genauso, ganz egal welcher Arbeitgeber.

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Krankengeld vom Jobcenter aufstocken lassen: Geht das? Krankengeld vom Jobcenter aufstocken lassen: Geht das?

Liebe Mimi,

überwinde dich und beantrage alle Hilfen, die es gibt ggf. Wohngeld, Soforthilfe/ Familienhilfe der sozialen Beratungsstelle der Kommune. Das sing ggf dann Träger wie Caritas, Kirche, Diakonie, höre dich um. Due haben ein Budget um bei Alleinerziehenden zur Überbrückung zu Helfen, bis die staatlichen Gelder kommen.
Ggf auch ein vorübergehender Anspruch auf die Tafel.
Der Link oben bedeutet auch Arbeit.
Die du aber als eine kaufmännische Person schaffst. Beantrage eine Aufstockung zum Krankengeld. Ggf kannst du auch einen höheren Unterhaltsvorschuss für die Kinder für die Dauer der Krankschreibung bekommen, da dein Haushaltseinkommen ja geringer ist.

Ggf kannst du einen Antrag auf Teilerwerbsunfähigkeitsrente stellen, das verschafft dir nochmal Zeit.
Oder gehe ggf aktiv auf Jobsuche aus der Krankschreibung heraus. Als Sachbearbeiterin Kliniken, Arztpraxen für Abrechnung, Arbeitsagentur selber, öffentliche Arbeitgeber etc.

Viel Erfolg und starke Nerven.

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Ich finde den Fall schon bemerkenswert. Meine ersten Fragen wurden an anderer Stelle zwar bereits beantwortet, zunächst hatte ich aber vermutet, dass hier ein kleiner selbstständiger Arbeitgeber mit einer schwerbehinderten Mitarbeiterin eine Art „Hungergames“ veranstaltet. Leider erlebt man ähnliche Geschichten auch bei selbstständigen Einzelhändlern und anderen kleineren Betrieben.

Besonders aufgefallen ist mir dann, dass du gelernte Kauffrau im Gesundheitswesen bist und seit mehreren Jahren kaufmännisch in einer Schreinerei arbeitest. Deine Qualifikation ist also offensichtlich branchenübergreifend einsetzbar. Deshalb würde ich an deiner Stelle parallel einen klaren Plan B verfolgen und mich gezielt bei Krankenkassen, Berufsgenossenschaften beziehungsweise Unfallversicherungsträgern, Versicherungen, Kliniken oder anderen größeren Arbeitgebern im Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich bewerben. Dort passt deine ursprüngliche Ausbildung vermutlich wesentlich besser, und Bezahlung, Strukturen sowie der Umgang mit Krankheit und Behinderung dürften hoffentlich professioneller sein.

Selbst kündigen würde ich allerdings erst, wenn ein neuer Arbeitsvertrag tatsächlich unterschrieben ist. Bei einem echten Angebot könntest du deinem jetzigen Arbeitgeber dann ruhig und sachlich mitteilen, dass du zu einer Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft wechselst, weil die Stelle fachlich besser passt, besser bezahlt wird und dir langfristig mehr Sicherheit bietet.

Damit soll selbstverständlich keine Kontrolle oder Drohung verbunden sein. Allein die Information könnte beim bisherigen Arbeitgeber aber durchaus einen Denkprozess auslösen: Ausgerechnet die Mitarbeiterin, die man wegen ihrer Erkrankung loswerden wollte, wird von einer Institution eingestellt, die sich beruflich mit Gesundheit, Prävention, Rehabilitation oder sozialer Absicherung beschäftigt. Vielleicht führt das wenigstens dazu, dass man künftig bei erkrankten oder schwerbehinderten Beschäftigten zuerst über Anpassungen und Unterstützung nachdenkt, anstatt unmittelbar einen Anwalt mit der Suche nach einem Kündigungsweg zu beauftragen.

Dass eine chronische Erkrankung allein nicht genügt, um jemanden einfach loszuwerden, scheint dort jedenfalls noch nicht vollständig angekommen zu sein. Vor einer krankheitsbedingten Kündigung müssen schließlich auch mildere Möglichkeiten geprüft werden. Nach deiner Schilderung halten dich Ärzte und Reha weiterhin für arbeitsfähig, die außergewöhnlich lange Fehlzeit war durch Diagnose und Behandlung erklärbar, und die Zustimmung zur Kündigung wurde bereits einmal verweigert.

Der stärkste Denkzettel wäre am Ende vermutlich nicht irgendeine ausgesprochene Drohung, sondern dass du aus dieser Situation heraus in eine stabilere, besser bezahlte und fachlich passendere Beschäftigung wechselst. Und dein bisheriger Arbeitgeber erkennt, dass nicht deine Erkrankung das eigentliche Problem war, sondern sein Umgang damit.

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Es geht nicht hervor, ob dein Unternehmen über oder unter 10 Mitarbeitern hat. Wenn unter 10 Mann, so greifen die Regelungen nicht. Wenn dein Arbeitgeber sich für fies entschieden hat, wird es dir mehr Nerven und Gesundheit kosten, wenn du da bleibst. Allerdings solltest du nicht selbst kündigen, sofern das Unternehmen über 10 Mann ist. Sondern dich zumindest Erstberaten lassen. Beachte, dass in AU dein Urlaub für rund 1 Jahr angesammelt wird. Bei youtube ist z.B. der “Fernsehanwalt” zu finden. Kündigungsschutz steigert die Chance auf die Abfindung. Falls es zum Streit vor Gericht kommt, hoffe ich, dass du eine Rechtschutzversicherung für Beruf hast.

Zwar muss du du weder MS noch GdB beim Einstellungsgespräch erwähnen, aber es kommt schnell raus, wenn du Beschwerden hast. De Facto bist du als Kranker geascht - eine Neueinstellung ist sehr schwierig und der Verbleib ist nur temporär, wenn man dich los werden will. Und ja, den Wunsch zu arbeiten verstehe ich gut, nicht zuletzt weil das Geld vorne und hinten nicht reicht.

Schmiedener Kliniken am Bodensee fand ich sehr willkürlich, was die Erwerbsminderungsrente angeht. Evtl. sollte eine andere REHA versucht werden? Bei mir zwang die Krankenkasse mich (bzw. DRV) zu einer REHA nach ca. einem halben Jahr AU.

Ebenso ist ein Sozialverband wie z.B. VDK in manchen Fällen hilfreich. Einerseits wurde mir vor REHA nur GdB von 30 zugesprochen, allerdings hatten MSler mit weniger Beschwerden GdB von 70 in Schmiedener Kliniken. Sprich GdB 50 ist zwar prima, da du Schwerbehindertenstatus und somit Kündigungsschutz und Mehrurlaub hast. Die Frage ist, ob ein Widerspruch und VdK im Hintergrund einen höheren GdB bewirkt hätte. Mit dem G-Zeichen im Ausweis hättest du Anspruch auf Mehrbedarf von 17% in der Grundsicherung.

Auch findest du im Internet zahlreiche Rechner für die Pflegestufe. Wenn du z.B. Sturzgefahr hast, was bei MS irgendwann mal kommt, ist ein PG 2 relatv sicher. Wenn noch weitere Beschwerden hinzu kommen, ist PG 3 denkbar. Das bringt dir etwas Geld, was nicht als Einkommen gezählt wird.

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**Guten Morgen,
ich antworte dir eben auf deine Anmerkungen, danke dass du dir so viel Zeit zum antworten genommen hast :slight_smile:
**

Ich habe eben für meine Tochter eine Einstufung beantragt, ich schau mir das jetzt an. Sie hat ADHS. Aber ganz ehrlich ich habe im ambulaten Pflegedienst gelernt, habe die Einstufungen gesehen. Schon vor Jahren war das schwer. Ich box mich ja durchs Leben, mir fehlt oft die Kraft alles bleibt liegen, ich stürze, meine linke Hand ist dauerhaft versteift und kribbelt, Fatique etc aber ob das reicht?

Ist mir klar, dann sollen sie. Kündigen werde ich selber nicht!

Hmm… Ich bin kein Anwalt, allerdings kommt es mir merkwürdig vor, dass Urlaub gekürzt wurde. Mein Wissensstand ist, dass der Arbeitgeber dich auf den Urlaub schriftlich hinweisen muss. In kleinen Firmen wird es sicher nicht der Fall sein. Da der Schwerbehindertenausweis nachträglich genehmigt wurde und ich von 40 Stunden Woche ausgehe, gelten 5 zusätzliche Tage plus dein Urlaub von mindestens 20 Tagen. Sprich 5 Tage aus dem letzten Jahr, dann 5 aus diesem Jahr plus deine Urlaubstage.Wenn du den Urlaub nach Kündigung auzahlst oder den Urlaub nimmst, sind es 30-40 bezahlte Tage. Diesen Punkt würde ich genau mit KI recherchieren und dann Anwalt befragen.

Da dein Unternehmen unter 10 Mann ist, kannst du eine Abfindung und Kündigungsschutz vergessen. Rund 20-30% der Patienten mit denen ich sprach, haben über positive oder sehr positive Erfahrungen mit den Chefs berichtet, der Rest (wovon ich auch betroffen war) über sehr unfaire Handlungen in der Firma. Unterm Strich - Urlaub sammeln dürfte so ziemlich die einzige Massnahme vor der Selbstkündigung sein. Du bist leider von deinem Arbeitgeber auch wegen Zeugnis abhängig. Informiere dich mit KI und bespreche es mit deinem Anwalt.

Wegen REHA - wie geschrieben - die Krankenkasse kann dich zur REHA zwingen und die DRV darf es zahlen. Die Krankenkasse spart das Krankengeld in dieser Zeit. Andere REHA bedeutet andere Menschen / Ärzte und Entscheidungsfindung. Deren Beurteilung kann ganz anders ausfallen. Das war z.B. bei mir der Fall. Ganz grosser Wert wurde bei mir in der anderen REHA auf die Beurteilung der Neuropsychologin gelegt. In Schmiedener Kliniken habe ich die Neuropsychologien ein einziges Mal morgens kurz gesprochen. In der anderen REHA waren es mehrere Termine zu unterschiedlichen Uhrzeiten, was bei mir ganz wichtig ist, da der Abfall der Leistungsfähigkeit über den Tag sehr stark ist. Die Vorträge waren anders, einige deutlich besser für mich, vor allem zu Fatigue.

Aus meiner Erfahrung ist es sehr wichtig, dass in deinem REHA-Bericht die Sturzgefahr beschrieben / erwähnt wird. Falls es der Fall ist, dann ist höherer GdB und die Pflegestufe nicht unmöglich, bespreche es mit VDK und KI.

Für den Pflegrad reichen an sich nur wenige Krankheitsbilder. Such bei youtube nach entsprechenden Videos - professionel finde ich z.B. Pflegecafe, betacare. Wenn man Geduld aufbringt, enthalten manche Videos von Salomo interessante Informationen.