Das wird jetzt etwas ausführlicher, aber ich glaube das erspart vielen wiederrum sehr vieles im Nachgang…

1/2

GPT-5.6, Medium Effort:

"…Dann sollte der Antrag von Anfang an wie ein kleiner, sauber belegter Funktionsbericht aufgebaut sein. Nicht nur Diagnosen sammeln, sondern der Behörde zeigen, was diese Erkrankungen im wirklichen Alltag bewirken. Beim GdB werden die Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe bewertet; bei MS richtet sich die Bewertung vor allem nach zerebralen und spinalen Ausfällen sowie der Krankheitsaktivität.

  1. Diagnose und konkrete Einschränkung immer miteinander verbinden

Schlecht:

Multiple Sklerose, Fatigue, Gangstörung, Blasenstörung.

Besser:

Durch die Multiple Sklerose bestehen eine belastungsabhängige Schwäche des linken Beins, eine eingeschränkte Geh- und Stehdauer, kognitive Fatigue sowie starker Harndrang. Nach etwa zehn Minuten Stehen oder einem längeren Fußweg nimmt die Kontrolle über das linke Bein deutlich ab. Danach sind längere Erholungspausen erforderlich.

Die Behörde muss erkennen können:

Was ist beeinträchtigt?

Wie stark?

Wie oft?

Wie lange?

Was folgt daraus im Alltag?

  1. Nicht nur schreiben, was noch möglich ist

Viele Patienten sagen:

Ich kann arbeiten.
Ich kann einkaufen.
Ich kann alleine gehen.

Das klingt in der Akte schnell nach geringer Einschränkung.

Vollständig wäre:

Ich kann grundsätzlich arbeiten, jedoch nur mit erheblicher Kompensation. Nach dem Arbeitsweg und mehreren Stunden Belastung verschlechtert sich die Funktion des linken Beins deutlich. An Arbeitstagen bleiben Haushalt, Einkaufen oder soziale Aktivitäten häufig liegen. Nach Spätschichten ist eine längere Erholung notwendig.

Oder:

Ich kann einen Supermarktbesuch selbstständig erledigen. Ich muss dabei jedoch Wege verkürzen, Pausen einlegen und schwere Einkäufe vermeiden. Danach ist meine Gehfähigkeit vorübergehend deutlich schlechter.

„Kann ich“ ist nicht dasselbe wie „kann ich ohne erhebliche Nachteile“.

  1. Belastungsdauer statt Momentaufnahme angeben

Eine Untersuchung dauert vielleicht 15 Minuten. Im Befund steht dann:

Patient geht frei, Kraft weitgehend erhalten.

Das kann den Alltag völlig verfehlen.

Besser wäre beispielsweise:

Im kurzen Untersuchungssetting ist freies Gehen möglich. Unter längerer Belastung nimmt die Kraft und Ansteuerbarkeit des linken Beins jedoch deutlich ab. Die Einschränkung tritt regelmäßig nach etwa X Minuten beziehungsweise X Metern auf.

Auch der Arztbericht sollte zwischen kurzfristiger Vorführbarkeit und realer Dauerbelastung unterscheiden.

  1. Gute und schlechte Tage konkret beschreiben

Nicht:

Die Symptome schwanken.

Sondern:

An etwa vier Tagen pro Woche kann ich Wege bis ungefähr X Meter ohne längere Pause bewältigen. An schlechten Tagen muss ich bereits nach X Metern pausieren. Nach Infekten, Hitze, Schlafmangel oder längeren Arbeitstagen verschlechtern sich Gangbild, Konzentration und Blasenkontrolle deutlich.

Bei schwankenden Erkrankungen ist ein Vier-Wochen-Protokoll sinnvoll:

Bereich guter Tag schlechter Tag Häufigkeit

Gehen 800 m mit Pause 150–300 m 2–3 schlechte Tage/Woche
Stehen 15 Minuten 3–5 Minuten regelmäßig abends
Konzentration 60 Minuten 15–20 Minuten nach Belastung
Blase planbar kaum aufschiebbar mehrmals pro Woche

Keine dramatischen Schätzungen, sondern realistische Beobachtungen.

  1. Folgen nach der Aktivität dokumentieren

Oft wird nur gefragt, ob eine Tätigkeit möglich ist. Wichtig ist aber auch der Preis dafür.

Beispiel:

Einen längeren Termin kann ich wahrnehmen. Danach bin ich für mehrere Stunden kognitiv und körperlich deutlich eingeschränkt und kann keine weiteren anspruchsvollen Aufgaben erledigen.

Oder:

Nach einem längeren Arbeitsweg verschlechtert sich das linke Bein so stark, dass Treppen und weitere Wege nur noch erschwert möglich sind.

Das verhindert, dass Kompensation als normale Belastbarkeit missverstanden wird.

  1. Alle Funktionsbereiche getrennt erfassen

Bei MS beispielsweise:

Mobilität

Gehstrecke, Stehdauer, Treppen, Sturzrisiko, Fußheber, Spastik, Hilfsmittel und Erholungsbedarf.

Feinmotorik und Sensibilität

Knöpfe schließen, Schreiben, Schneiden, Gegenstände halten, Taubheit, Schmerz oder Missempfindungen.

Kognition und Fatigue

Konzentrationsdauer, Verarbeitungsgeschwindigkeit, Wortfindung, Fehler unter Belastung, notwendige Pausen.

Blase und Darm

Häufigkeit, Dringlichkeit, nächtliche Toilettengänge, Inkontinenzereignisse, Einschränkung von Wegen und Arbeit.

Sehen und Gleichgewicht

Doppelbilder, verschwommenes Sehen, Schwindel, Unsicherheit auf Treppen oder bei Dunkelheit.

Alltag und Teilhabe

Haushalt, Arbeitsweg, Termine, soziale Kontakte, Freizeit, Einkaufen und Selbstversorgung.

  1. Der Arztbericht muss mehr enthalten als die Diagnose

Ein hilfreicher ärztlicher Bericht könnte etwa lauten:

Bei gesicherter Multipler Sklerose bestehen dauerhaft eine belastungsabhängige Parese des linken Beins, Gangunsicherheit, kognitive Fatigue und neurogene Blasenfunktionsstörungen. Bereits nach kurzer körperlicher Belastung kommt es zu einer objektivierbaren Verschlechterung des Gangbildes. Die Patientin beziehungsweise der Patient benötigt wiederholt Erholungspausen und ist bei längeren Wegen, längerem Stehen und durchgehender kognitiver Belastung erheblich eingeschränkt. Die Beschwerden bestehen trotz Therapie seit mehr als sechs Monaten.

Ungünstig wäre:

MS, derzeit stabil. Patient arbeitet.

„Stabil“ kann bedeuten: keine neue MRT-Aktivität. Die Behörde kann es aber als „kaum beeinträchtigt“ lesen. Deshalb sollte ergänzt werden:

Entzündlich derzeit stabil, jedoch mit fortbestehenden neurologischen Funktionsdefiziten.

  1. Befunde selbst beilegen und nicht blind auf Arztanfragen verlassen

Das LAGeSo entscheidet auf Grundlage der vorgelegten und angeforderten Arztberichte. Ärzte erhalten eine Frist, antworten aber nicht immer rechtzeitig oder ausführlich. Die Akte wird anschließend regelmäßig durch versorgungsmedizinisch geschulte externe Gutachter beurteilt.

Deshalb möglichst direkt beilegen:

aktuelle Neurologie- und Ambulanzberichte,

Reha- und Krankenhausberichte,

MRT-Befunde,

Physio-, Ergo- oder neuropsychologische Berichte,

urologische Befunde,

Medikamenten- und Therapieverlauf,

eigene sachliche Funktionsbeschreibung.

Nicht nur zehn Befunde ungeordnet anhängen. Ein einseitiges Inhaltsblatt hilft:

Anlage 1: Neurologischer Bericht vom …
Anlage 2: Reha-Bericht, Seiten 4–6 zu Gehfähigkeit und Fatigue
Anlage 3: Urologischer Befund zur neurogenen Blase
Anlage 4: Vier-Wochen-Protokoll der Belastungsgrenzen

  1. Mehrere Erkrankungen nicht einfach addieren

Ein GdB 30 für MS plus GdB 20 für Depression ergibt nicht automatisch GdB 50. Entscheidend ist die Gesamtwirkung.

Deshalb beschreiben:

Die motorischen Einschränkungen erschweren den Arbeitsweg. Die Fatigue und depressive Symptomatik reduzieren zusätzlich Konzentration, Tagesstruktur und Regeneration. Zusammen führt dies dazu, dass nach der Arbeit kaum noch Haushalts- oder Sozialaktivitäten möglich sind.

So wird sichtbar, wie sich Erkrankungen gegenseitig verstärken.

  1. Eine eigene Anlage zum Antrag verwenden

Ein brauchbarer Aufbau wäre:

Gesundheitsstörung

Multiple Sklerose seit …

Dauerhafte Einschränkungen

Belastungsabhängige Schwäche des linken Beins, Gangunsicherheit, Fatigue, Blasenstörung.

Konkrete Belastungsgrenzen

Stehen: etwa X Minuten

Gehen: etwa X Meter

Treppen: nur langsam, Geländer erforderlich

Konzentration: etwa X Minuten ohne Pause

Erholung nach Arbeit: X Stunden

Alltag

Einkaufen und Haushalt sind an Arbeitstagen nur eingeschränkt möglich. Längere Wege müssen geplant werden. Wegen des Harndrangs müssen Toiletten jederzeit erreichbar sein.

Häufigkeit

Schlechte Tage etwa X-mal pro Woche. Verschlechterung besonders bei Hitze, Schlafmangel und längerer Belastung.

Hilfen und Kompensation

Pausen, Sitzmöglichkeiten, genaue Wegeplanung, Verzicht auf weitere Aktivitäten und gegebenenfalls Unterstützung.

Belege

Verweis auf konkrete Arzt- oder Therapieberichte.

  1. Vor Abgabe eine Plausibilitätsprüfung machen

Der Antrag sollte drei Fragen eindeutig beantworten:

  1. Was kann die Person nicht oder nur eingeschränkt?

  2. Wie häufig und wie lange besteht das?

  3. Wo ist es medizinisch dokumentiert?

Jede größere Behauptung sollte entweder durch einen Befund, ein Protokoll oder ein konkretes Alltagsbeispiel gestützt werden.

  1. Was sich trotzdem nicht vollständig verhindern lässt

Auch ein perfekter Antrag garantiert keinen bestimmten GdB. Die Behörde bewertet nach der Versorgungsmedizin-Verordnung, und manche Grenzfälle bleiben streitig. Bei MS nennt die Verordnung bewusst keinen pauschalen Wert, sondern stellt auf die konkreten zerebralen und spinalen Ausfälle sowie den Verlauf ab.

Aber eine saubere Erstdokumentation verhindert zumindest die häufigste unnötige Fehlerquelle:

Eine schwere reale Einschränkung erscheint in der Akte harmlos, weil sie nur mit Diagnosebegriffen und ohne funktionale Folgen beschrieben wurde.

Der praktisch wichtigste Satz für Arzt und Patient lautet:

Nicht nur dokumentieren, welche Krankheit vorliegt, sondern was dadurch im Alltag dauerhaft nicht mehr, nur noch kürzer, nur mit Hilfe oder nur auf Kosten anderer Lebensbereiche möglich ist…"

- GPT-5.6, Medium Effort.

An die Ärzte und Kritiker: Nicht ärgern lassen. Die Modelle sind mittlerweile gut genug für sowas und auf Milliarden Daten trainiert. AGI steht bereits in den Startlöchern, und erstmals wird deutlich zugegeben: Es passt und wir haben keine Ahnung wieso.

3 „Gefällt mir“

Hört sich gut an, aber man sollte auch bedenken, dass, je mehr man schreibt, die Fatigue und kognitive Einschränkungen sehr unwahrscheinlich werden.
Mir wurde gesagt, kurz, knapp, nicht mehr als 4, 5 Sätze.
Sollte das Ergebnis nicht zufriedenstellend sein,kann ein Anwalt so argumentieren.

1 „Gefällt mir“

Es ging dabei darum dem ganzen Ärger und jahrelangen Verfahren vorzubeugen und das ist mehr oder weniger eine Anleitung.

Was hierbei vllt untergeht, du schreibst das die Fatique nicht richtig wahrgenommen wird und du vermutest es hängt von der Fülle ab die du schreibst. Das sind die genannten deutlichen Schwankungen.

Und ganz im Ernst, der GPT Text ist viel und was dabei wenig Beachtung findet ist das “Vorlesen”. Jeder nimmt Informationen anders auf. Ich lasse mir das innerhalb von ChatGPT vorlesen und lese es zeitgleich.
Zu dem wählte man eine für sich passende Stimme aus, bei mir ist es “Vale”. Kurioserweise klingt sie beim Vorlesen bis heute anders als im Live-Speech. Beim letzteren würde es mir auf den Keks gehen und dadurch geht Information & Verarbeitung wiederrum verloren. Aber ist nicht wichtig, es zeigt das sich entsprechende Anbieter bereits Gedanken darüber machten und dadurch zufällig “Inklusion” mit abdeckten, und das es entsprechend zudem komprimiert werden kann oder “Erkläre es mir wie einem fünfjährigen”… Der Alptraum für schwierige deutsche Gesetzestexte :smiley:

Insgesamt: Dabei fielen insgesamt schon Auslassungen auf, das es nicht abdriftet, weitere Fragestellungen mitten im Text und das dort ist die dritte Version.

1 „Gefällt mir“

Da sind hilfreiche Formulierungen dabei. Danke! :wink:

1 „Gefällt mir“

Ich bin aktuell mal wieder im Kampf mit dem Versorgungsamt.
Bei der Beantragung habe ich genauso gemacht, wie es oben beschrieben wurde. Beschreibung meiner Einschränkungen etc. und den Reha-Bericht beigefügt.

Dann kam der Bescheid des Versorgungsamt: weiterhin GdB 30. Trotz deutlicher Verschlechterung.

Habe Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht verlangt.
Damit konnte ich die Begründung des Sachbearbeiters/Arzt lesen.
Ich war schockiert, meine Ausführungen wurden überhaupt nicht gelesen. Das konnte man erkennen. Zusätzlich stand drin: … wenn sich mein Zustand verschlimmert hätte, wäre es verwunderlich, dass keine Reha gemacht würde.
Wie gesagt, der Reha-Bericht (erst 2 Monate alt), war auch in deren Akte vorhanden.

Mit meinem Fall wurde sich also gar nicht beschäftigt, sondern einfach abgelehnt. Jetzt liegt alles beim Anwalt.
Dieser meinte, derzeit wäre es schwierig eine Schwerbehinderung zu bekommen, aufgrund der Renten- und Sparpolitik unserer neuen Regierung.

Ich bin gespannt, wie es ausgeht.

Also mein Tipp an euch alle. Bei einem Widerspruch direkt auch Akteneinsicht verlangen.

3 „Gefällt mir“

Das dachte ich auch schon. GdB über 50 wird locker verteilt bei Rentnern, aber unter 70 höre ich nur von Personen, die 40 % erhalten haben und frustriert sind.
Der Anwalt sieht auch mit seiner Hilfe schlechte Chancen?

Ich möchte einen Erhöhungsantrag stellen, sehe aber genau das Problem.
Würdest du berichten wie es weiter geht?

Hast du die Berichte einmal gelesen, bzw zur Erleichterung durch die KI gejagt mit den “Worten gibt es hier irgendwo Ansätze mit denen ein höherer GdB ausgeschlagen wird, selbst im kleinklein? Formuliere es Wasserdicht neu” ?

Es lässt sich meiner Meinung nach relativ leicht mit “Kosteneinsparungen” treffen und deshalb muss es vorab bereits derart “Wasserdicht” sein und das nicht einmal im kleinen etwas gefunden wird wo dann gesagt werden kann “GdB50, nö, klagen sie doch!”. Der jeweilige Beauftragte kann nichts dafür, er/sie setzt nur um.

Als Test ob dort bereits eine Vorfilterung durch die KI stattfindet wäre vllt ein “unsichtbarer Prompt” zu Testzwecken einzusetzen, sofern es vollständig digital abläuft.

=> Der saubere Test ist viel banaler und belastbarer:

  1. Unterlagen mit nummeriertem Anlagenverzeichnis einreichen.
  2. Eingang bestätigen lassen.
  3. Im Bescheid prüfen, ob zentrale Befunde erwähnt oder erkennbar gewürdigt wurden.
  4. Bei Widerspruch sofort Akteneinsicht verlangen.
  5. Akteninhalt, versorgungsärztliche Stellungnahme und Bescheid Satz für Satz gegeneinanderhalten.

Ich habe es sogar unserer Betriebsärztin gezeigt und die hat nur mit dem Kopf geschüttelt.

Da braucht es keine KI.

Ja, leider sieht der Anwalt es tatsächlich als schwierig an. Aber wir versuchen es.
Ich gehe halt noch in Vollzeit arbeiten… und auf die Steuergelder will der Staat nicht verzichten.

Meine Mutter hat ihre Schwerbehinderung erst mit dem Eintritt in die Altersrente bekommen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Ich werde euch auf dem laufenden halten :wink:

2 „Gefällt mir“

Klingt jetzt vielleicht blöd, aber falls jemand von euch auch nur den Hauch von Depression, Angststörung oder ähnliches hat, seht zu dass ihr einen Psychiater dafür habt damit das aktenkundig wird. Auch wenn ihr keine Behandlung braucht weil es vielleicht nicht sooo stark ausgeprägt ist.
Meiner Erfahrung nach werden körperliche Behinderungen von der Gesellschaft eher verstanden, von dem Gesundheitssystem aber kaum anerkannt. Mit psychischen Erkrankungen witzigerweise genau umgekehrt: Von der Gesellschaft oft nicht akzeptiert, aber vom Gesundheitssystem ernst genommen.
Mit solchen Zusatzdiagnosen kriegt ihr sowas besser durch.

3 „Gefällt mir“

Kurz, ich hatte derartige Probleme nicht.
Vllt spielen da ein paar Sachen mit. Zum Einen aufgrund des Steuerbüros von Vatern bei dem man recht früh lernte das deutsche Ämter am besten alles auf dem Silbertablett haben wollen und schon vorbereitet.

Und zum Anderen, egal was man privat von Papier hält, oder damit umgehen(ich bin froh das bei uns weitestgehend alles digital abläuft) aber Deutschlands Krönung ist Papier und man hält daran fest bis eben die selben Konzerne kein Bock mehr drauf haben… Dann wird ganz schnell digitalisiert.

1 „Gefällt mir“

Den hat meine Hausärztin reingeschrieben und wurde akzeptiert.

Zitat der Hausärztin:
“Das ist bei MS sehr wahrscheinlich”…

Danke dafür, liebe Ursula (Doc)

2 „Gefällt mir“

Ich meine gelesen zu haben, daß sie Regelungen bzgl. GdB seit Anfang des Jahres nochmals massiv verschärft wurden und ein GdB 50 nur noch schwer zu erreichen ist und das es insbesondere bei psychischen Erkrankungen oder Begleitumstände deutlich schwieriger ist das dies mit einbezogen wird, bzw.das dies sehr sehr gründlich mit jahrelangen Therapieberichten belegt werden muss. Ebenso werden aktuell gerade im Bereich Psyche viele bereits unbefristete Schwerbehindertenausweise erneut einer Prüfung unterzogen und ggf.der Schwerbehindertenstatus wieder aberkannt…

4 „Gefällt mir“

Mag sein, dass es strenger gesehen wird nun. Die zusätzlichen Diagnosen zu haben wird aber auch nicht schaden und wäre evtl einen Versuch wert.
Ich hab selbst erst vor kurzem unbefristet 70 bekommen. Wegen der Psyche hatte ich bereits 40, der MS Schaden hat mich auf 70 erhöht. Ich bin Anfang 40. Allerdings beziehe ich auch schon EM Rente. Ewig geziert und 1000 Rückfragen gehabt bevor die ne Entscheidung treffen wollten haben sie sich trotzdem obwohl denen schon alles vorlag. Der Antrag wurde letztes Jahr gestellt.

2 „Gefällt mir“

Ich bin auch nicht nur a “Psycherl” sondern hab Schwerpunkt MS. Zusammen macht das Punkte

2 „Gefällt mir“

Da kommt es wohl auf das Versorgungsamt an, ich habe leider das “Glück” ein besonders strenges oder in meinen Augen beschiss…Versorgungsamt zu haben und bin ja auch schon vor Gericht gezogen, denn hier steht man auf dem Standpunkt das man einen GdB von 50 oder mehr nur bei tödlichen Krankheiten oder bei Amputation von mindestens einer Gliedmaße erhält, kein Scherz , so wurde bei mir jahrelang ein GdB von mehr als 20 abgelehnt. Psyche habe ich damals selbst nicht bewusst angegeben, da ich nur kurzfristig in Behandlung war und das hätte nicht ausgereicht und laut Anwältin würde man dann auch erstmal nachfragen warum dann keine Behandlung in einer psychosomatische Klinik stattgefunden hätte. Im Rahmen meiner Klage wurde ich durch einen Gutachter, der vom Gericht beauftragt wurde eingehend und stundenlang untersucht und befragt und er kam zum Schluss und hat es auch im Gutachten vermerkt, das ich typischerweise bei diesr Erkrankung unter depressiven Verstimmungen leide, dieser Punkt wurde aber im Urteil explizit “rausgenommen”, da laut Gericht schon die Diagnose MS ohne große Einschränkungen mit einem GdB 20 beurteilt wird und darin auch die typischen psychischen Probleme bereits berücksichtigt sind .

Nicht falsch verstehen, ich gönne jedem von Herzen einen der Einschränkungen gerechten GdB, aber aktuell nur Psyche ohne jahrelange Dokumentation macht zumindest hier wenig, bzw.garkeinen Sinn.
Es ist auch sehr schwierig konkrete erfolgversprechende Tips zu geben, da es wirklich bei den Versorgungsämter und ihren Sachbearbeitern sehr unterschiedlich bewertet wird, drücke aber jedem die Daumen und kann nur grundsätzlich raten, wenn möglich einen Anwalt/ VDK mit ins Boot zu nehmen

4 „Gefällt mir“

Erstmals besten Dank für deine Ausarbeitung.
Vermutlich wenn der Entscheider auf dem Amt es lesen würde, könnte es etwas bringen. Bei mir hatte ich den Eindruck, dass weder mein recht ausführlicher Schrieb noch der Brief des Hausarztes noch des Neurolgen gelesen wurde. GdB 30 war die Entscheidung. Damit fühlte ich mich sehr ungerecht behandelt, da ich laut Internet wusste, dass mit der Fülle an Erkrankungen GdB von 70 und höher angebracht wäre. Nach dem Widerspruch ging es, wenn ich es richtig verstanden habe, zum Regierungspräsidium, wo MD beurteilte. Erst mit dem nachgereichten REHA-Bericht kam Bewegung in die Sache und GdB wurde auf 80 und Merkzeichen G hoch gesetzt. Nach der 2en REHA hatte ich klar und knapp mit KI geschreiben, was ich beantrage und den REHA-Bericht als Bestätigung beigelegt.

Somit heutige Vorgensweise wäre - VDK-Mitgliedschaft, REHA und dann Antrag auf GdB mit dem REHA-Bericht. Wenn der GdB deutlich unter dem erwarteten liegt, Widespruch und Einschaltung von VDK mit der evtl. erforderlichen Klage.

3 „Gefällt mir“

Ja, ich glaube das ist der größte Knackpunkt. Gesetze und Regelungen sind da und mögen verschärft werden, aber am Ende hat der entsprechende Sachbearbeiter einen Ermessensspielraum. Bei mir war die Höherstufung wirklich gerade erst diesen Sommer.
Es tut mir leid, dass die bei dir derart scheiße sind! So deutlich muss man das einfach sagen :frowning:

3 „Gefällt mir“

Je länger das zusätzlich geschriebene desto weniger wird es beachtet. Info von jemanden, der in einem Versorgungsamt arbeitet

3 „Gefällt mir“

Das ist nicht nur beim Versorgungsamt so, sondern überall, wo man von Entscheidungen von Leuten in Ämtern und Gerichten abhängig ist.

Da kann man sich noch so sehr bemühen, alle Ratschläge befolgen und eigentlich alles richtig machen, wenn man an Entscheider gerät, die einem nicht wohlgesonnen sind, weil sich die allgemeine und politische Meinung geändert hat, hat man keine Chance. Dann kommt es zu völlig idiotischen Entscheidungen, wo es auch anders sein könnte.

So ist das in unserem Rechtsstaat. Da können die Deutschen froh sein. Die können wenigstens nicht in eine völlig ungewisse Zukunft abgeschoben werden.

1 „Gefällt mir“