Meine Erfahrung: es hängt ganz entscheidend von der zuständigen Person im Versorgungsamt ab. Das ist das A und O - und das kann man nicht beeinflussen.

Ich hatte Glück. Ich habe seit etwa 15 Jahren PPMS (diagnostiziert erst 2015). Mein Erstantrag und meine 2 Verschlechterungsanträge haben jeweils zu Ergebnissen geführt, mit denen ich zufrieden bin und die meine Situation korrekt widergeben. Jetzt habe ich seit Ende letzten Jahres GdB 100 mit Merkzeichen aG und B. Vor 5 Jahren habe ich GdB 80 mit Kennzeichen B bekommen mit dem Hinweis, dass ich damit den orangenen Parkausweis beantragen kann. M.a.W.: ich bin vom Versorgungsamt aktiv darauf hingewiesen worden, was ich für Möglichkeiten habe (und Merkzeichen B hatte ich z.B. nicht beantragt).

Meine Anträge waren eigentlich immer kurz und knackig. Ich habe meine wichtigsten Symptome/Einschränkungen beschrieben, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Meine Neurologin hat dann auf Rückfragen die medizinischen Details geliefert.

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Spannend, bin auch Anfang 40, beziehe seit 2018 EM Rente auf Grund von Bipolarer Störung, dafür wurde ich mit GdB 30 eingestuft. Als die MS hinzukam, hab ich ein Höherstufungsantrag gestellt und noch gleich die Migräne angegeben und was hab ich bekommen… TROMMELWIRBEL
GdB 40
Mal schauen, was der Widerspruch bringt, aber so unterschiedlich wird das bewertet 🫣

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Das ist doch echt ein Witz… Ein echt schlechter Witz :see_no_evil:

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Auf jeden Fall Widerspruch! Aber es wird nicht nur die Diagnose gelten, sondern auch die tatsächlichen Einschränkungen. Sind die mit angegeben? Sonst könnt ja ein 20jähriger, der außer Kribbeln noch nix merkt auch schon 70 kriegen. Das wirds nicht sein :smile:
Bei mir wars halt nicht nur nach Diagnose, sondern auch nach schwerem Hirnstamm-Schaden und wegen Rollator auch mit G.
Wobei ich dafür “nur” Pflegegrad 2 bekommen habe, zu Zeiten, als ich über Monate beim Vater leben musste, weil ich mir nicht mal Essen machen oder mich regelmäßig waschen konnte. Aber da theoretisch noch alles am Körper funktioniert hat… :woman_shrugging: Steckste nicht drin wie die werten :joy:

Hey, es wird nur nach den tatsächlichen bleibenden, länger als 1/2 bestehenden Einschränkungen bewertet. Die Diagnose bringt keine Prozente, wenn du schubförmig komplett jeweils wieder hergestellt bist, ohne bleibende Schäden.
Daher von allen Erkrankungen eben alle Diagnosen und tatsächlichen Behinderungen angeben.

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Ich hätte keinen Höherstufungsantrag gestellt, hätte ich nicht dauerhafte Einschränkungen durch die MS. Und ich finde auch Migräne ziemlich einschränken… Widerspruch hab ich natürlich geschrieben und trotz das ich damals sozialrechtlich beraten habe und im Krankenhaussozialdienst regelmäßig Anträge beim Versorgungsamt gestellt habe, fande ich es für mich selbst wegen der kognitiven Einschränkungen echt schwer und doppelt, da dann noch ein Widerspruch formuliert werden musste :woozy_face:
Ich wurd ja erhöht, wenn auch nur von 30 auf 40. Es wird wohl gehofft, dass man das einfach hinnimmt :thinking:

Ich sehe es wie Michael.

Die Anfangsjahre mit all den Schüben und Hinterlassenschaften habe ich beim GDB gut vorgesorgt. Dazu eine wohlgesonnene Sachbearbeitung.

3 Anträge binnen weniger Jahre. Von 30 auf 50 und letztlich 70 + G.

Bei mir war es Z.B so, dass meine immer bei GdB Anträgen angegebenen Depressiven Phasen, nie Berücksichtigt wurden, trotz Widerspruch und heraufsetzen des GdB.

Aber jetzt beim dritten Verschlechterungsantrag haben Sie es doch berücksichtigt. Kam mir ein wenig so vor, als wenn die Dauer der Kenntnis über eine Einschränkung vielleicht irgendwie relevant ist :man_shrugging:

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Bei mir hat das schon beim ersten Antrag im 2010 gezählt

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2010: 60 GdB
2019: 40 GdB
2021: 60 GdB

Die würfeln, da bin ich mir ziemlich sicher…

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Hä? GdB 60, dann 40 und dann wieder 60?
Ist der nie unbefristet auch wenn unbefristet drauf steht?

Wirklich unbefristet ist keiner, auch wenn es drauf steht. Der GdB kann bei Verdacht auf Verbesserung auch wieder runter gestuft werden. Ich vermute aber hier, daß ein Verschlechterungsantrag gestellt wurde und bei der erneuten Prüfung jemand zu derm Schluss kam, das sich die Einschränkungen verbessert haben und daher der GdB runter gesetzt wurde, ein guter Grund sich vorher genau zu überlegen, ob man diesen Antrag stellt…

Wahrscheinlich war da eventuell auch ein Sachbearbeiter am Werk, der nicht weiß das MS NICHT heilbar ist und ja, solche Intelligenzbolzen gibt es tatsächlich und scheinen alle gesammelt bei meiner Krankenkasse und dem für mich zuständigen Gesundheitsamt zu sitzen, denn da darf ich mir jährlich , beim Gesundheitsamt sogar mehrmals im Jahr anhören " wie, sie haben immer noch MS ?", seit nun mehr als 10 Jahren muss ich bei meiner KK jedes Jahr einen neuen Antrag wegen der 1% Zuzahlung bei chronischer Erkrankung stellen, habe direkt zu Beginn darauf hingewiesen, daß ich ja den Antrag bereits gestellt habe und wir schließlich über "CHRONISCH " sprechen, die Antwort jedes Jahr " aber könnte doch sein, das sie mittlerweile keine MS mehr haben " - schön wäre es und beim Gesundheitsamt darf ich ja für jeden Urlaub der über die Landesgrenzen von Deutschland geht antanzen wegen der Bescheinigung zur Mitnahme von BTM und auch da höre ich ständig " sie haben immer noch MS ". Und wir reden jetzt von zwei Einrichtungen im Gesundheitswesen, traurig

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Ich wollte 2019 einen Behindertenpass beantragen. Aus diesem Grund kam es zu einer neuerlichen Untersuchung, die schließlich ergab, dass es mir (fast zehn Jahre nach der letzten Einstufung) WESENTLICH besser geht.

Die diensthabenden Neuros, die ich wieder zwei Jahre später aufsuchte - diesmal, um den alten GdB Zustand wiederherzustellen - dürften das Medizinstudium mit etwas mehr Ernsthaftigkeit betrieben haben als das Scherzkeks von anno 2019.

Ohne viel Federlesens bekam ich meine 60 GdB “zurück”.

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Den hier beschriebenen Zirkus möchte ich mir echt ersparen, weshalb ich trotz deutlicher Verschlechterung nach 2 Schüben in diesem Jahr meine Füße schön stillhalten werde und mich mit meinem GdB 50, Merkzeichen G und SBA unbefristet nicht mehr aus der Deckung begebe.

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