In meinem Fall bin ich mit Hilfe des VDK vor Gericht gegangen, war schnell und unkompliziert. Bei der Neurowahl ist es zumindest in meinem Fall oder hier in der Gegend unerheblich ob der eigene Neuro auch als Gutachter tätig ist, denn die Berichte vom eigenen Neuro interessieren hier das Gericht nicht, da wird immer eine gewisse “Gefälligkeit” unterstellt und man muss zu einem unabhängigen vom Gericht bestellten, trotz in meinem Fall eindeutigen “frischen” Rehabericht.

Das klingt auch sehr gut. Wußte ich nicht. Dann muß ich zum VdK, wenn meine Klage durchkommt.

Ich lese, das Paula leider keinen Widerspruch eingereicht hat. Deshalb mein ich, braucht es Zeit, bis Du wieder einen Antrag stellen darfst.

Ich weiss nicht, manchmal hab ich den Eindruck, dass vielleicht auch der Faktor Zeit eine Rolle spielt. Ein bei nächster Gelegenheit eingereichter Verschlechterungsantrag setzt vielleicht auch einen durch KH-Aufenthalte etc. belegbaren schnellen Verlauf voraus.
Ich hab nach 7 Jahren den ersten Verschlechterungsantrag eingereicht, der nach 6 Wochen ohne jede Rückfrage mit unbefristetem Schwerbehindertenausweis und erhöhten GdB durch war. Zu frühes und regelmässiges Einreichen nährt ggf. bei den Ämtern den Verdacht, dass man nur auf die Schwerbehinderung aus ist.

Hallo Paula,
ich habe trotz vieler Einschränkungen und EDSS 4 bisher auch nur einen GdB 30 erhalten. Trotz Widerspruch.
Ich lebe in Rheinland-Pfalz und die sind scheinbar dafür bekannt, sehr strenge Maßstäbe zu haben.
Mein Hausarzt und meine Neurologin meinten, bei einem anderen Versorgungsamt wäre der GdB 50 sicherlich bewilligt worden.
Im August war ich in einer Reha und die Oberärztin dort hat mir geraten, alle Probleme als extra Erkrankung aufzuführen. Bisher habe ich als Erkrankung lediglich die MS angegeben und ein Schreiben meiner Einschränkungen beigefügt. Natürlich auch Arztberichte etc…
In meinem jetzigen Verschlechterungsantrag habe ich als 1. MS, 2. Motorische und kognitiven Fatique, 3. Neurogene Blasenstörung, 4. Hemiparese links und 5. Sensibilitätsstörungen angegeben. Ein zusätzliches Schreiben habe ich wieder beigefügt und das Ganze direkt über den VdK verschicken lassen.
Mal abwarten, was jetzt dabei raus kommt.
Mir geht es auch hauptsächlich um die Rente.
Ich merke, dass es immer schwieriger wird, meinen Arbeitsalltag zu stemmen.
Die Aussicht vielleicht mit geringeren Abzügen in ein paar Jahre in Rente zu gehen, hilft mir durchzuhalten :grinning:

3 „Gefällt mir“

Kann dir was Rheinland-Pfalz betrifft nur zustimmen, ich habe trotz vieler und starken Einschränkungen nur 20 bekommen, in der Reha war man geschockt , war bei den Personen mit den meisten Einschränkungen, aber mit geringsten GdB, wurde da AU entlassen und Erwerbsminderungsrente empfohlen und ein Verschlechterungsantrag zu stellen, den hatte ich dann samt genauen Schilderungen, Bericht von Neuro und Reha über den Vdk gestellt und nach 6 Monaten die Ablehnung bekommen und dann über den Vdk erst Widerspruch und nach erneuter Ablehnung Klage eingereicht, ab dann ging es bei mir sehr schnell, innerhalb weniger Tage wurde vom Gericht ein Gutachter bestellt, dort hatte ich zwei Wochen später Termin und nach vier Wochen kam dann das Urteil und GdB 50, wobei sich das nicht mit dem Gutachter gedeckt hatte, der hatte noch ein Merkzeichen für sinnvoll und gerecht gehalten, aber habe ich nicht bekommen, da ich das nicht “beantragt habe”. Wusste nicht das man sowas extra "beantragen " muss, bin davon ausgegangen, daß man meine Unterlagen prüft und man dann das bekommt was die für angemessen halten, dem ist aber wohl doch nicht so…

Hallo, ich habe mit EDSS 6 einen GdB von 50℅ unbefristet, ohne Merkzeichen bekommen, in Bayern. Aber für mich ist das so ok, weil der ÖPNV auf dem Land eh nicht funktioniert und es genügend Parkplätze in der Fläche gibt. :joy:. Die EM Rente ist für mich noch nicht attraktiv, da ich auch ohne Rente noch meine 30 Std. in einem sinnstiftenden und wertschätzenden Umfeld arbeiten kann. :muscle:

Soviel zum VDK :disappointed:

Alles übel… Mir hatte man das Merkzeichen G nicht gegeben, weil altersbedingt. Mit 50 hat man also schon Muskel- und Nervenschäden.
Habe keinen Widerspruch eingelegt, da ich GDB 50 unbefristet bekommen habe

2 „Gefällt mir“

Ja, der Umgang mit Erkrankten ist oft schon Kräfte zerrend und traurig.
Es tut aber auch gut eigens geschriebene Widersprüche zu “gewinnen”. Wobei das auch traurig ist.
Ich wünsche mir sehr, das ich für meine Klage beim Sozialgericht “antreten” darf. Die Gutachten sind so schlecht geschrieben, das die viel Angriffsfläche bieten.

2 „Gefällt mir“

Beim letzten Antrag habe ich auch alles getrennt aufgeführt, hat nichts gebracht.
Meine Probleme müßten halt auch durch die Arztberichte gestützt sein, sind sie aber nicht.
Neurologe hat zum Beispiel geschrieben “subjektive Kraftminderung im Arm”, das bringt mir beim Versorgungsamt natürlich nichts.

Anscheinend ist das Versorgungsamt hier sehr zurückhaltend mit 50 %, wenn man noch nicht in Rente ist, was ich so von anderen höre. Danach egal. :roll_eyes:

VdK ist nicht das Allheilmittel? Man liest das immer so.

1 „Gefällt mir“

Der Antrag war Mitte 2024, Bescheid ein Jahr später, da könnte ich wieder loslegen.

Ich würde gerne arbeiten, aber mit all den Einschränkungen bin ich froh, daß ich es nicht muß. Ich habe bisher innerhalb der Familie sehr viel übernommen, das ist super praktisch, weil man die Arbeit in Zeiten schieben kann, wo es grad gut geht.
Muß da aber auch kürzer treten, weil meine Belastbarkeit weiter sinkt.

Ich denke auch, daß der beste Weg über Reha wäre, aber da ich nur daheim richtig aus der Reizüberflutung rauskomme, würde ich das echt gerne vermeiden.

Das klingt nach aussagekräftigen Arztberichten.
Unbefristet ist super!

2 „Gefällt mir“

Es hängt sehr vom Ortsverband/Kreisvorstand ab.
Es gibt Engagierte und Luschen.

Ich hab den Antrag mit meiner engagierten Hausärztin gestellt, mit aktuellen Befunden von Allen Ärzten und von der MS-Ambulanz. Dazu einer Stellungnahme von der Physio. Das gab auf Anhieb 50 G, unbefristet

1 „Gefällt mir“

Ich hatte die Erwerbsminderungsrente direkt nach der Reha bekommen, aber trotzdem gab es eine Ablehnung auf einen höheren GdB, also hier spielt es keine Rolle ob Rente oder nicht

Die Qualität des Vdk variiert tatsächlich sehr stark, aber ich bin beim ersten mal genau den selben Weg gegangen wie du und Ergebnis GdB 20 und Widerspruch abgelehnt, daher beim zweiten Mal direkt den Vdk mit ins Boot geholt, den Antrag muss man schon selbst stellen, dann Vollmacht an den Vdk und dann schalten die sich in den Prozess ein, bzw.läuft dann die Kommunikation zwischen Versorgungsamt und Vdk. Ich wurde immer direkt informiert und gefragt wie es weiter gehen soll, Widerspruch ja/nein oder später Klage. Da ich schon von einer Klage ausgegangen bin diesen Weg gewählt.

Das mit dem Merkzeichen liegt in meinen Augen auch nicht an Vdk, wie erwähnt muss man den Antrag ja selbst stellen und ich bin davon ausgegangen, daß nach Aktenlage oder Gutachter mein “Anspruch” festgestellt wird und nicht das ich direkt sage was ich haben möchte oder für gerecht halten würde, habe also keinen bestimmten GdB gefordert oder Merkzeichen, daher war ich etwas verwirrt, das ich zwar dann vom Gericht einen höheren GdB bekommen hatte, aber kein Merkzeichen, trotz Gutachter und die Begründung, daß ich dies speziell hätte beantragen müssen. Der Vdk hatte mir zwar angeboten direkt aufgrund des Gutachten einen weiteren Antrag wegen Merkzeichen zu stellen, allerdings muss ich ehrlich sagen, daß ich zu dem Zeitpunkt das Merkzeichen G als nicht gerecht empfunden hätte und mein Neuro dies auch nicht unterstützt hätte bei einer Stellungnahme. Da war der Gutachter einfach etwas inkompetent oder mir einfach sehr wohlwollend gegenüber. Allein schon die Tatsache das der Gutachter im 4. Stock ohne Aufzug seine Praxis hat aber dann im Gutachten steht ich könnte keine 200m laufen, das stand auch zusätzlich im Widerspruch zu meinem Rehabericht und da ich nichts will was mir nicht zusteht habe ich keine weiteren Schritte unternommen , aber der Vdk hat in meinen Augen alles korrekt gemacht und mich zumindest erfolgreich vor Gericht vertreten.

Das ist sehr lang. Ich wollte anfangs keinen GdB, egal wie. Hatte Probleme mit der Tatsache behindert zu sein. Mit der Zeit hat es sich so ergeben. Nach Antrag waren es ca. 6 Wochen. Aussagekräftig waren die Arztbriefe der LMU. Bin 50% unbefristet.
Der Neurologe vor Ort, weiß ich nicht.

Das mit der Reha, versteh ich gut. Trotzdem denke ich, das es Dir hilft. Irgendein Wegweiser…

Hallo Paula.

ich schließe mich den Anderen an. Befunde, Arztberichte ggf. durch Reha / Klinik sammeln und einen neuen Antrag stellen.

Ich habe in den ersten 5 Jahren nach Diagnose 3 x einen Antrag gestellt.

Erstantrag: GDB 30

Zweiter Antrag: GDB 50

Dritter Antrag: GDB 70 + G

Glück im Unglück bzw. mit der Sachbearbeitung. Kein Gutachten oder Widerspruch und unbefristet.

LG
cran

3 „Gefällt mir“

Hab meinen Verschlimmerungsantrag im März gestellt. Bisher hab ich noch keine Rückmeldung und bin nach dem Lesen eurer Beiträge jetzt so gar nicht mehr optimistisch :slightly_frowning_face:

Rufe die RV an und sage denen, dass du eine Untätigkeitsklage anstrebst. Das sollte boostern

1 „Gefällt mir“