Bin Anfang 60 mit PPMS, GdB 30 %.

Gehstrecke ist um die 1,5 km mit Orthese, Probleme mit Konzentration und Müdigkeit, körperliche Belastbarkeit eingeschränkt, muß immer wieder Pausen einlegen, überaktive Blase, Uhthoff, Schwäche in einer Seite.
Da das im Vergleich mit Gleichaltrigen aus meiner Sicht schon deutliche Einschränkungen sind, mache ich mir Gedanken, wie die richtige Strategie mit GdB und Rente ist:

Neurologe sagte, 50% GdB wäre angemessen, Arztbericht klang aber nach “hat nicht viel”. Mein neuer Neurologe hat die gleiche Zahl genannt, wirkt aber total chaotisch mit dem Papierkram.

Wie ist jetzt die richtige Strategie? GdB gleich noch mal versuchen - 50 % wird ungern gewährt - oder habe ich da das Risiko, daß ich unter 50 rauskomme und erst wieder Verschlechterung nachweisen muß, also lieber noch warten?

Die Rente für langjährige Versicherte mit Abschlag kann ich auf jeden Fall kriegen,
mit GdB 50 % hätte ich auch die Option Rente für Schwerbehinderte. Oder sofort oder später (mit VdK?) auf EM Rente abzielen?

Wie sind eure Erfahrungen/Tipps dazu? Ich denke, im Moment sind meine Chancen für beides eher schlecht.

Hi Paula,

wann war deine letzte Reha?

Darüber ist es meistens am einfachsten.

Die Sozialberatung kann dir bei den Anträgen helfen.

Alternativ wäre auch eine Komplexbehandlung möglich, dazu findest du einiges auch im Forum. Hier sollen sie dann auch in den Bericht schreiben, das du seit mind. 6 Monaten nicht mehr als 1,5km in 30 Min zurücklegen kannst (alles unter 2km in 30 Minuten heißt mind. GdB50+G!!!)

Und dann mit diesem Bericht versuchen einen höheren GdB zu bekommen.

Grüße
LucyS

P.S. die GdBs werden leider sehr unterschiedlich streng vergeben in Bayern habe ich ohne große Probleme GdB60+G bekommen, ein Neuro in NRW meinte, hier reicht das nur für einen GdB30…

Liebe @Paula , ich kann nur berichten wie es bei mir war.
Reha 2023 ( da war ich 47 Jahre alt). Dort wurde eine Erwerbsminderung festgestellt. Auf Grund der MS und Fatigue eingeschränkt arbeitsfähig, 3 bis 6 Stunden täglich. Nach der Reha habe ich einen Antrag von der deutschen Rentenversicherung per Post bekommen auf Teil Erwerbsminderungsrente. Ausgefüllt, abgeschickt, rückwirkend bewilligt bekommen ab dem Datum Beginn Reha.
Meinen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50 und Merkzeichen G hatte ich nach meiner ersten Reha 2019 beantragt.
Erst habe ich nur GdB 30 bekommen ohne Merkzeichen. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt.
Mein Hausarzt hat mir dabei sehr geholfen. Er wusste genau was die hören wollen ( gehstrecke unter 150 Meter ohne Hilfsmittel…) und er musste einen Fragebogen ausfüllen. Das hat er mit mir zusammen gemacht :wink:

Hat zwar gedauert bis ich den Ausweis bekam, aber das warten hat sich gelohnt. Unbefristet!

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Meine Gehstrecke habe ich beim letzten GdB Antrag angegeben und 30 % erhalten.
Ich weiß aber auch nicht, was der Neurologe, den ich zu der Zeit hatte, in den Bericht geschrieben hatte.
Reha hatte ich noch nie und würde es auch gerne vermeiden. Ich habe Probleme mit Reizüberflutung.

Kann ich mit der fast gleichen Gehstrecke mit anderem Bericht vom neuen Neurologen noch mal einreichen, das zählt ja nicht als Verschlechterung?

Hallo,

warum versuchst du die Beantragung des GdBs nicht einfach? Unter die 30 wirst du mit deinen Beschwerden nicht kommen.

Ich war noch nie auf Reha und habe keine beschränkte Gestreckte, allerdings einige andere Beschwerden. Ich war auch auf GdB 30, hab einen Verschlechterungsantrag gestellt, der wurde abgelehnt und mein Widerspruch auch. Bin dann vor Gericht gegangen und wurde begutachtet. Der Ärztin konnte ich alle Probleme im Alltag schildern. Jetzt habe ich unbefristet den GdB 50 erhalten (ohne Merkzeichen). Hat alles in allem allerdings 2 Jahre gedauert.

Bei gibt uns gibt es doch immer irgendwelche Verschlechterungen, die aber unsichtbar und nicht unbedingt messbar sind (z.B. Fatique, Konzentration). Ich würde es einfach versuchen.

Dir alles Gute!

Hallo,
wie sieht es mit anderen “Nebendiagnosen” aus? Das musst du hier nicht beantworten, aber den Gedanken solltest du dir machen.
Gib alles an, was du hast. Von Allergie, Schlafstörungen, Brille, Hörgerät bishin zum Bluthochdruck.
Bei mir wurden Depressionen, Hypertonus, Migräne und Sehminderung mit anerkannt.
Ich habe zu allen Diagnosen dazugeschrieben, in welchen Dingen sie mich beeinträchtigen und was das hinter sich her zieht. Ich habe einen Extrazettel mit dem Sermon hinzugefügt. Nicht nur Diagnosen namentlich benennen.
Es gibt Dinge die nehmen wir als selbstverständlich hin, sie fallen uns gar nicht als Einschränkung auf, aber sie existieren und andere haben diese Beschwerden nicht.

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Macht aber scheinbar auch nicht bei jedem Versorgungsamt was aus, bei mir wurden alle Nebenbefunde wie z.B.Migräne, Allergien und skelettale Fehlbildungen nicht berücksichtigt, O-Ton, es wird nur die schwerwiegenste Erkrankung gewertet, der Rest damit vollständig abgedeckt.
Schade das es da scheinbar keine einheitliche Regelungen gibt

Hi Paula,

auch der Arzt muss die Gehstrecke angeben und zwar auch wie lange die schon so schlecht ist.
Und das muss mind. 6 Monate zurückliegen.

Überleg dir das mit der Komlexbehandlung, die ist nicht so wie eine Reha, sondern ehr wie ein Klinikaufenthalt und du kannst jederzeit auch abbrechen, ohne Konsequenzen wie evtl. bei einer Reha.
Und die meisten Ämter übernehmen die Angaben aus diesen Klinikberichten auch immer.

Du kannst höchstens Widerspruch gegen den aktuellen GdB Bescheid einlegen, aber hier gibt es Fristen, ansonsten halt nach 6 Monaten einen Verschlechterungsantrag stellen.

Grüße
LucyS

Meine Gehstrecke hat die Neuroimmunologie in Großhadern gemessen und nen fetten Arztbericht über 3 Seiten geschrieben.

Da bin ich eigentlich auch dafür, habe aber gelesen, wenn ich mit der Gehstrecke schon 30 % habe (also beim letzten Antrag schon reingeschrieben, ist die damit “erledigt” und ich müßte erst neu aufgetretene Probleme bringen.
Bist du alleine als Selbstzahler vor Gericht gegangen oder mit VdK?

Ich habe im Moment zwei Neurologen zur Auswahl, einmal jung und einigermaßen dynamisch, Bericht “nur langsame Progression” und einmal älter, ziemlich chaotisch, aber Gutachter für DRV. Ich überlege, ob ich bei dem letzteren bessere Chancen auf einen zielführenden Arztbericht habe.

Da habe ich nichts, was was bringen könnte. Lesebrille gibt keine %, Herzrhythmusstörungen bringen keine Beeinträchtigungen.
Und der Urologe schreibt, ich hätte bestens kompensierte Verhältnisse. :roll_eyes:
So lange eine Toilette in Sichtweite ist, stimmt das auch.

Die Widerspruchsfrist habe ich verstreichen lassen, da ich von den Berichten im Forum hier den Eindruck hatte, daß allgemein sehr streng bewertet wird und andere mit dem ungefähr gleichen Zustand auch 30 % haben.

Bitte nimm nicht andere als Maßstab für dich…

Alles was hier geschrieben wird, unterliegt eigenem empfinden. Und jeder geht mit seiner Krankheit/ Behinderung anders um.

Widerspruch ist immer gut, wenn du mit der Beurteilung nicht einverstanden bist.

Nur meine Meinung :yum:

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Alles was man im Antrag nicht erwähnt wird kann auch nicht anerkannt werden.
Ich hatte die Migräne nicht angegeben, aber mein Hausarzt.
Die Sehminderung mit meinen 12 Dioptrie und mit Residuen einer ausgeheilter Augenmuskellähmung - darauf hat mich mein Augenarzt hingewiesen, ebenso mein Neuro, dass ich das G beim nächsten Verschlimmerungsantrag beantragen soll.
Die Sozialarbeiter in der Reha waren keine Hilfe. Sie haben mir immer gesagt, das heute auch gerne mal Prozente gestrichen werden. Meinem Neuro habe ich das erzählt und er sagte mir direkt, dass die Probleme vorliegen und er mich in jedem Punkt unterstützt. Vielleicht habe ich Glück mit Arzt und Sachbearbeitern, aber die Probleme sind da, wir überlegen wir uns das doch nicht einfach.

Hallo Paula,

ich empfehle auch, einen Verschlechterungsantrag im Rahmen einer REHA zu stellen. Zumindest in meiner REHA wurde Fatigue etc. mittels Fragebogen und entsprechenden Tests im Bericht mit berücksichtigt. Ich habe bei Beginn der REHA ggü. der Ärztin vor Ort aber auch klar meine Zielstellung formuliert - Verschlechterungsantrag auf mind. 50 % und Merkzeichen G. Bin allerdings auch die ganze Zeit mit Gehhilfe gelaufen. Nach der REHA Antrag eingereicht, 50% und „G“, Ausweis unbefristet. Ich fand das vor allem wg. der vorgezogenen Rentenmöglichkeit ab 62 (zwar mit Abschlägen, aber gut) erstrebenswert.
Viele Grüsse MiaH

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Hi Paula,

überleg dir das mit der Komplexbehandlung und dann den Arztbericht als Basis für deinen Verschlechterungsantrag und dort alles Aufzählen lassen, was wirklich vorhanden ist und auch wie lange schon. Sag ruhig das du das für einen Verschlechterungsantrag brauchst und auch wegen der Rente.
Den Arztbericht legst du dem Verschlechterungsantrag gleich bei und zählst genau das auf, was da drin steht.

Ich hatte bei dem GdB immer MS Ambulanz (Großhadern), MSK (Komplexbehandlung) und ambulanter Neuro (war mal in Großhadern)… und die Berichte wurden ohne Probleme immer angekannt.

Die Ambulanzberichte in NRW waren ehr unpräzise und die Ämter sind ehr darauf aus, möglichst wenig anzuerkennen.

Grüße
LucyS

Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Nachdem ich “gewonnen” habe, habe ich auch meine Selbstbeteiligung von 150 Euro zurück erhalten.

Wenn er Gutachter ist, ist das bestimmt nicht verkehrt.
Kannst du nicht beide anführen?

Und selbst auch alles aufschreiben, was du im Alltag für Einschränkungen hast. Das ist wichtig.

Bei mir wurden noch weitere Erkrankungen berücksichtigt. Komisch, dass das nicht überall so ist. Oft ist das ja ein negatives Zusammenspiel, das alles insgesamt verschlimmert.

Soweit ich das weiß, bist Du dann sozusagen für einen Neuantrag 6 Monate oder länger gesperrt. Verschlechterungsantrag weiß ich nicht.

Beim Sozialgericht klagen, kannst Du nur, wenn der 2. Widerspruch abgelehnt wird.

Ich würde den Weg über die Reha machen.

Arbeitest Du noch voll?

Ich hatte Anfang des Jahres, nachdem ich den Antrag, beim Versorgungsamt, erstmal akzeptiert hatte, kurz danach einen Verschlechterungsantrag gestellt, ich glaube innerhalb von zwei Monaten. Wurde mir sogar vom Sachbearbeiter geraten. Danach haben Sie alle Einschränkungen berücksichtigt, so steht es in der ärztlichen Stellungnahme vom Versorgungsamt drin. Das kann man sich ausdrucken und zuschicken lassen. Bin jetzt mit allem bei Grad 100 mit aG, G und B, jetzt unbefristet. War ein längerer Kampf mit dem Versorgungsamt. Habe es ohne VDK und Anwalt hinbekommen.

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Kämpfen lohnt sich!
Stark :blush:

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