Tom findet sein Auto einfach toll. Julia liebt ihre Freiheit. Beide haben MS.
Sie fragen sich: Darf man mit MS Autofahren? Grundsätzlich ja! Viele MS-Kranke sind in der Lage, ein Fahrzeug verkehrssicher zu führen. Auch im Falle einer Behinderung.
Doch Vorsicht: MS-Symptome oder Medikamente können die Fahrtauglichkeit einschränken!
Das sind zum Beispiel: Sehstörungen, motorische Störungen, schnellere Ermüdung oder verlangsamte Reaktionsgeschwindigkeit.
Führerscheininhaber sind für ihre Fahrtauglichkeit selbst verantwortlich und sollten mit dieser Frage sehr gewissenhaft umgehen. Wer sich bei eingeschränkter Fahrtauglichkeit ans Steuer setzt, dem drohen rechtliche Folgen und der Verlust des Versicherungsschutzes.
Was können Tom und Julia tun, um sich abzusichern? Sie lassen ihre Fahrtauglichkeit untersuchen, z. B. von: Neurologen, Verkehrsmediziner, speziell geschulten Fahrlehrern oder im Rahmen einer stationären Reha.
Auch der TÜV bietet an einigen Standorten freiwillige Mobilitätschecks an.
Tom braucht eine Sehhilfe, ist aber sonst uneingeschränkt fahrtauglich. Bei Julia wurde eine verlangsamte Reaktionsgeschwindigkeit der Beine festgestellt. Sie lässt ihr Auto mit einem Handgas-Bremssystem umrüsten. Als Berufstätige kann sie dafür bei der Rentenversicherung einen Kostenzuschuss beantragen.
Ein Eintrag in den vorhandenen Führerschein ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Erfährt die Führerscheinstelle von der MS-Erkrankung, muss man damit rechnen, seine Fahrtauglichkeit regelmäßig auf eigene Kosten nachweisen zu müssen.
Ob in Beruf oder Freizeit - Tom und Julia bleiben mobil. Trotz MS.
Redaktion: AMSEL e.V., 26.01.2017