Hallo,ich soll von meiner Rentenversicherung zur Reha in die Hardtwaldklinik nach Bad-
Wildungen in Zwesten.In eine Klinik die im Forum niemand kennt und auch zu weit von Zu hause entfernt ist,so das fuer Besuche ein Anreiseweg von ca 3Std. ansteht.
Ich moechte aber in den Quellenhof nach Bad Wildbad…den eigentlich jeder im Forum kennt und viele auch schon dort waren…
Welche Gruende kann ich fuer einen Wiederspruch einlegen.
Danke fuer Euere Hilfe.
Erstmal haste das Recht Widerspruch einzulegen - termingerecht!
Welche Gründe dafür? Na, haste ja genannt…und damit’s bei der Verwaltungsbehörde deiner RV richtig ankommt, hilft dir dein Arzt oder Neurologe…
Die “Versicherer” wollen zuerst ihre “eigenen” Häuser belegen. Wenn’s dir im Schwarzwald besser gefällt, dann ist das schon eine positive Indikation für den Q-Hof.
Gutes Rehablitieren, dort wo’s dir passt…
Hallo,
mit Hilfe Deines Arztes verkünden, dass das solcherart eine psychische Belastung für Dich bedeutet, die dem Therapieerfolg kontraproduktiv entgegen steht.
Wennde in den Quellenhof willst… ist der einzige Grund dafür, dass aus diesem Forum welche positiv darüber reden? Es gibt auch Etliche, die nicht begeistert waren bis hin zu echt üblen Erfahrungen. Es gibt für nirgendwo ne Garantie. Nicht mit ZU hohen Erwartungen hingehen.
Grüßle
Silvana