Ich weiss nicht, ob das Thema hier schon mal behandelt wurde, gefunden habe ich nichts.
Ich stelle es mal ein, denn schließlich ist das Thema wichtig!

Das Bundessozialgericht hat am 16.5 2005 (Az.B4 RA 22/05 R) entschieden, dass der Rentenabschlag von 10,8% vor dem Ende des 60. Lebensjahres sowohl gesetz- als auch grundgesetzwidrig ist.
Betroffen sind alle Rentenbescheide nach dem 31.12.2000.

Sie als Rentner müssen allerdings einen Antrag stellen, damit der Abschlag korrigiert wird und Sie eine Nachzahlung erhalten!
Allerdings ist Eile angesagt, da die Nachzahlung nur auf 4 Jahre begrenzt ist, alles was länger zurück liegt ist verloren.

Ob Ihr Rentenbescheid fehlerhaft ist, erkennen Sie daran, dass in der Anlage 6"Persönliche Entgeltpunkte" ein Zugangsfaktor ausgewiesen wird, der kleiner 1 ist.

Musterformulierungen gibt es bei der DMSG.

So, das war´s.
Mein Urlaub ist vorbei.
Leider werde ich zukünftig erfahrungsgemäß wenig Zeit zum Posten haben.
Na ja mal schaun.

Das ist ein alter Hut und getan hat sich bisher nichts.

Schön daß dein Urlaub vorbei ist und daß du dann wenig Zeit zum posten hast.

Ah ja Alpha centauri (wobei ich eher davon ausgehe, dass Sie einer von den üblichen Krawallbrüdern sind, die nur auf Konfrontation gebürstet sind),

wenn es jetzt oder zukünftig nur einer Person hilft eine höhere Rente zu bekommen, hat es sich doch schon gelohnt.
Außerdem wird sich auch, wie ich geschrieben habe, nichts von alleine tun, Sie werden sich schon bemühen müssen.

Gestatten Sie mir noch eine Frage. Was haben Sie denn schon an produktiven Beiträgen hier im Board eingebracht???

Hallo Tilli ,äh alpha centauri,

wollen Sie meine Frage nicht beantworten?

und wann hast DU endlich keine zeit mehr zum posten, “Alpha C.”???
Das wär sehr schön!

hape imer Zeit, runt um der Ur, wail MS hat mich zu Räntner gemacht,

päch fur dich.

:wink: :wink: :wink: :wink: :wink: