Ich weiss nicht, ob das Thema hier schon mal behandelt wurde, gefunden habe ich nichts.
Ich stelle es mal ein, denn schließlich ist das Thema wichtig!
Das Bundessozialgericht hat am 16.5 2005 (Az.B4 RA 22/05 R) entschieden, dass der Rentenabschlag von 10,8% vor dem Ende des 60. Lebensjahres sowohl gesetz- als auch grundgesetzwidrig ist.
Betroffen sind alle Rentenbescheide nach dem 31.12.2000.
Sie als Rentner müssen allerdings einen Antrag stellen, damit der Abschlag korrigiert wird und Sie eine Nachzahlung erhalten!
Allerdings ist Eile angesagt, da die Nachzahlung nur auf 4 Jahre begrenzt ist, alles was länger zurück liegt ist verloren.
Ob Ihr Rentenbescheid fehlerhaft ist, erkennen Sie daran, dass in der Anlage 6"Persönliche Entgeltpunkte" ein Zugangsfaktor ausgewiesen wird, der kleiner 1 ist.
Musterformulierungen gibt es bei der DMSG.
So, das war´s.
Mein Urlaub ist vorbei.
Leider werde ich zukünftig erfahrungsgemäß wenig Zeit zum Posten haben.
Na ja mal schaun.