Wie und nach welchen Schema wird in den Ämtern bewertet?
Können die Ämter überhaupt gerecht bewerten, da sie Berichte der Ärzte ignorieren?

Bsp. einige neu hinzugekommene MS Symptome die das Leben im Gegensatz zu gesunden deutlich einschränken und viele Tätigkeiten behindern…

VG, Danke für euer Feedback

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Guten Morgen, ich hatte bisher nur Widerspruch beim Versorgungsamt eingereicht. Natürlich abgelehnt.
Aber ein super Thema was viele interessieren wird. :+1:

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Hi,

Die Frage ist, was " gerecht" ist. Gerechtigkeit beschreibt meistens ein subjektives Empfinden.

Die Versorgungsämter bewerten den GdB nach Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ( kann man nachlesen). Bei MS richtet sich der GdB nach den spinalen und zelebralen Ausfällen. Wichtig zu wissen: die Einzelnen Einschränkungen werden nicht addiert. Der GdB richtet sich nach der Einschränkung mit dem höchsten GdB und kann sich durch Wechselwirkung der Einschränkungen erhöhen.
Genau hier kommt der Faktor Mensch zum Tragen. An dieser Stelle können verschiedene Sachbearbeiter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Häufig macht es einen Unterschied ± 10 aus ( natürlich gibt es auch mal heftige ausreißer).

Deswegen empfehle ich bei einem GdB an der Grenze z.B. 40 immer den Widerspruch. Da ist es realistisch, dass 50 rauskommt. Umgekehrt würde ich bei GdB 50 erstmal die Füße still halten.

Sollten ganze Briefe nicht beachtet im Sinne von nicht gelesen werden, wäre das ein Verfahrensfehler ( wie weißt man das nach?).

Wichtig ist, dass im Bescheid auf alle angegebenen Gesundheitstörungen eingegangen wurde. Beispiel: ich hatte beim letzten Antrag meine Darmentleerungsstörung mit Arztbrief des Gastrologen eingereicht. Im Bescheid stand, dann das dies nicht zu einer Erhöhung des GdB führte ( genauer Wortlaut weiß ich nicht mehr).

Lg

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Ich kann nur schreiben, dass mich sogar der Sachbearbeiter ermutigt hat, habe ihm zuvor meinen Arztbericht gemailt, einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Habe im Antrag die MS, die Blasenstörung und Obstipation als Verschlechterung erwähnt, wurde alles mit berücksichtigt und sogar das Gutachten MD sollte ich mitschicken.
Nun habe ich 100 mit Merkzeichen G,aG und B, unbefristet erhalten.
Zuvor hatte ich einen befristeten Ausweis, mit 100 und G und B.

Ja, es kommt auch auf die Sachbearbeiter an, mir hat meiner gesagt,
dass er sich für mich eingesetzt hat. Hatte mit dem Sachbearbeiter telefonisch und Mailkontakt. Viel Glück :four_leaf_clover:

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Bei meinem Versorgungsamt habe zumindest ich den Eindruck, daß die nichts lesen was sie mitgeschickt bekommen oder selbst anfordern. Ich schicke einen ausführlichen Bericht von meinem Neuro mit, die fordern einen Bericht vom Neuro an. Ebenso, was mich auch ärgert, bestehen die hier darauf das nur "die schlimmste Erkrankung " gewertet wird. Mir ist schon klar, das beim Versorgungsamt nicht addiert wird , nachdem Motto GdB 20 MS, GdB 20 Depressionen gleich GdB 40, das ist mir schon bewusst, aber ist denke ich mal schon ein Unterschied ob man z.B.“nur” eine MS hat oder neben der MS noch andere stark einschränkende Krankheiten vorliegen. Zu der Auflistung aller Einschränkungen z.B.durch die MS kam bei mir GdB20, da wären alle Einschränkungen bereits abgedeckt, mehr oder Merkzeichen dann nur wenn ich im Rollstuhl sitzen würde. Reha und Neuro haben bei mir die Einschätzung GdB 70 plus Merkzeichen G oder mit Glück aG abgegeben, vom Versorgunsamt aber mehrfach mit Widerspruch und Verschlechterungsantrag nur 20 bekommen. Ich hatte dann den Weg der Klage gewählt, obwohl viele davon abgeraten hatten, nach dem Motto dauert ewig und bringt nichts. Dauer war überraschend schnell, aber der Gutachter leider nicht vom Fach, ebenso wie wohl der zuständige Richter, habe dann immerhin 50 bekommen, aber das Urteil dazu ist ein Witz, denn sinngemäß wurde mir mitgeteilt, das GdB 20 bei MS schon alle Einschränkungen beinhaltet, mehr gibt es nur wenn man eine Pflegestufe und/oder im Rollstuhl sitzt. Mein höherer GdB von 50 wurde mir dann mit der Begründung gegeben, daß ich mit 12 Schüben in zwei Jahren wohl bald in diese Gruppe fallen würde.

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Mein erster GdB lag bei 40. Ich hab dann zweimal wegen Verschlechterung, die hatte ich wirklich, versucht, einen höheren GdB zu bekommen. Wurde auch zweimal abgelehnt.
Dann hab ich versucht, alles über die Behindertenvertretung im Betrieb, wenigstens die Gleichstellung zu bekommen. Wurde abgelehnt. Schwerbehinderung offiziell war für mich wichtig, wegen Kündigungsschutz.
Ok, dann hab ich mir einen Anwalt, spezialisiert auf Sozialrecht, gaaanz wichtig, gesucht.
Meine Rechtsschutzversicherung beinhaltet genau das, nämlich Sozialrecht, auch ganz wichtig.
Ich musste dann zweimal vor Ort im Gericht erscheinen. Das erste Mal zur Untersuchung, bei einem Gerichtsarzt, war in meinem Fall zufällig ein Neurologe.
Beim zweiten Mal war dann schon die Verhandlung. Als ich dann was von GdB 70 gehört habe, hab ich spontan gedacht ich will doch nur die 50. War total erleichtert, GdB 70, mit Merkzeichen G. Das war 2015, da konnte ich noch ganz normal gehen. Der Amtsarzt hat es wohl sehr gut mit mir gemeint, oder er wusste, daß sich meine Gehfähigkeit verschlechtert, was sie ja auch getan hat und noch immer tut!
Bei mir hat den ganzen Spaß die Versicherung, ich glaub mit ner kleinen Selbstbeteiligung,
finanziert.
Gruß an alle

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Hallo zusammen,

Ich habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Bei meinem GdB hatte ich auch das Gefühl, dass gewisse Einschränkungen nicht richtig berücksichtigt wurden. Ein Widerspruch kann tatsächlich sinnvoll sein, besonders wenn man das Gefühl hat, dass der aktuelle Grad der Behinderung nicht die tatsächlichen Auswirkungen widerspiegelt. Ich hatte zum Beispiel Schwierigkeiten, bei MS-spezifischen Einschränkungen wie der Gehfähigkeit die richtige Anerkennung zu erhalten. Vielleicht könnte auch das Hinzuziehen eines Facharztes oder eine genauere Beschreibung der Auswirkungen der MS auf den Alltag helfen.

Viel Erfolg!

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Ich hatte im letzten Jahr folgende Auflistung, wollte eigentlich aG im Widerspruch, bin dann von der MS von 80 auf 70 abgestuft worden (warum?), dann 20 auf Migräne, Rückschäden in allen drei Bereichen 20,
meine zuvor vorhandene Schwerbehinderung von 50 unverändert,durch die Krebserkrankung, wurde mit berücksichtigt, so stand es in der Auflistung.Das ergab dann 100 mit G und B, befristet.Im März 25 Verschlechterungsantrag gestellt und mit allen Sachen 100 G, aG und B und unbefristet bekommen.

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Bitte beachten: Ein Verschlechterungsantrag ist kein Rechtsmittel. Man kann ihn frühestens sechs Monate nach Erhalt des Bescheides stellen. Man sollte beim Verschlechterungsantrag nicht gegen den früheren Bescheid argumentieren, sondern möglichst konkret darlegen, dass und in welcher Weise sich der Zustand seit dem letzten Antrag verschlechtert hat.

Rechtsmittel sind Widerspruch und Klage. Den Widerspruch muss man spätestens vier Wochen nach Erhalt des Bescheides einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann man vor dem Sozialgericht klagen. Es werden keine Gerichtskosten verlangt, aber den eigenen Rechtsbeistand muss man bezahlen - falls die Klage abgewiesen wird, bleibt es dabei. Gewinnt man, muss die Gegenseite auch die Anwaltskosten des Klägers zahlen. Bei einem Vergleich (der nicht selten vorkommt) werden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Jede Seite zahlt also ihre eigenen Kosten.

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Hatte ich gemacht, natürlich ist ein Verschlechterungsantrag kein Rechtsmittel.

Also Rücken, Migräne und Obstipation , sowie zwei kaputte Hüftgelenk wurden bei mir NICHT mit einbezogen, bzw.wurde im Bescheid klar gesagt, das MS "das schlimmste " ist , der Rest daher nicht mit einbezogen wird und einen GdB von 20 gibt und das ist das was ich etwas “unfair” finde, wenn man neben der MS noch weitere Einschränkungen hat, die auch belegt sind, dann sollte es auch berücksichtigt werden, denn ist schon ein Unterschied ob man sich durch die MS beim laufen schwer tut oder zusätzlich noch zwei kaputte Gelenke noch für zusätzliche Schmerzen sorgen

Kann dir nur schreiben, wie das in der ärztlichen Stellungnahme vom letzten Jahr drin stand. Migräne und Rückenschäden jeweils mit 20.
Ich sehe das wie du, verstehe nicht, dass das so unterschiedlich gehabt wird. Obstipation wurde dieses Jahr auch nicht berücksichtigt, aber die Blasenstörung steht als Berücksichtigung im Bescheid mit drin.

Depression.
Hat eigentlich jede(r) irgendwie bei unsrer Diagnose.

Gibt gute Punkte.

Das weiß meine internistische Hausärztin

Bei mir hatte man die Gangprobleme auf das Alter (52!) geschoben! Da ich aber GDB 50 unbefristet bekommen habe, habe ich es erst mal gelassen, Verschlechterungsantrag wird dieses Jahr folgen. Ich hatte mich schon mal mit denen angelegt, hatte zu dem Zeitpunkt aber nicht die Nerven und Kraft, bis vor Gericht zu gehen.

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Ich glaube nicht, dass die Ämter bei uns nach einem (festen) Schema bewerten (können).

Die MS ist so individuell, weshalb laut den “Versorgungsmedizinischen Grundsätzen” auch die Krankheitsaktivität zu berücksichtigen ist.

Rückblickend bin ich froh, dass ich die Anfangszeit, in der die MS sehr aktiv war, dafür genutzt habe.

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hallo ,als mitansprechpartner hier im Landkreis Konstanz , aller proplematiken , selbst 19Jahre Rollstuhlgebunden Hemiparese links ,unterversorgter Carotisstenose, mehre tage ,erfahren leider den prozedren hilfsbereiter Behörden ,eigenen Anspruchstellungen ,explezit ist primär auschlagend Hausarzt -Facharzt .Neurologe -Urologe für ein Attest erstellt ,auskunft erteilt anfragen ja schriftlich gibt dem Amt für Versorgung und Gesundheit hier selbst keine schlechte Erfahrungen gemacht, ,auch belangen anderer wie sonst auch abhänhig einzelner Sachbearbeiter deren Laune ,Hilfsbereitschaft ,mitmenschlichkeit ,so verhällt es sich auch Beantragung zustehender Parckerleichterungen Städisch ,hier zustehend nicht nur mit zusatzmerkenzeichen ag steht für aussergewöhnlich Gehbehindert ,zustehend ist !! ,

Hallo spirit66,
freut mich wenn Du gute Erfahrungen mit deinen LfV gehabt hast . Immer erfreulich für den selbst betroffenen Menschen.
Danke für die Info für Alle aus Deiner wunderschönen Gegend LK Konstanz :pray:ein Traum deine Ecke
Alles Gute :+1::four_leaf_clover:
LG :sunflower:64
P.S.:
Mit dem Antrag über die Sozialarbeiter von der Lungenkrebsstation hab ich GdB 90 erhalten und bin damit für 5 Jahre auch zufrieden.

Ich hatte keine Schwierigkeiten beim Versorgungsamt, aber mein Mann.

Habe als erstes einen Vordruck im Internet gefunden - einen Widerspruchsvordruck mit der Aufforderung der Übersendung der ärztl. Unterlagen, die zur Entscheidung geführt haben, eingereicht - kostete dann ca. 8 Euro. Nach Vorlage habe ich die Angaben ergänzt und neue Symptome ausführlich beschrieben. Nach einem Jahr Bearbeitung im Lageso Berlin kamen endlich die 50 % und mein Mann konnte in Schwerbehindertenrente gehen.

Hat sich die Mühe gelohnt.

mfg Johanna

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hallo Sonnenblume 64,ja der Region ich wohne kommen andere zum Urlaub machen ,eben fachärztlicherseits richtige s relevandtes mitgetelt wurde gegenüber dem Versorgungsamt ,seit 2006100%mit den richtigen Merkenzeichen ,Anträge eigentlich zeitnah bearbeitet alles gute

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