Hallo!
Stehe grad vor dem Berufseinstieg und muß mich jetzt entscheiden: Versorgungswerk oder BfA.
Was würdet Ihr mir raten? Beim Versorgungswerk gibts eine Berufsunfähigkeitsvesicherung, aber wirklich erst bei “Totalausfall”. Wie siehts bei der BfA aus?
Ich habe bisher keinerlei Beeinträchtigungen und hofffe das es auch noch eine Weile so bleibt, aber man weiss ja nie wies läuft.
Mein 2. Problem: Ich MUSS jetzt einen GdB beantragen. Musste zur Eistellungsuntersuchung und die haben mich jetzt vorbehaltlich genommen weils zunächst nur eine Mutterschutz-Vertretung ist (14 Wochen) und ich muß noch einen Schrieb von meinem Arzt vorlegen, dass ich gut eingestellt bin.
Der GdB soll ja im öffentlichen Dienst auch ganz “nützlich” sein, aber ab wieviel Prozent? Habe gelesen das man bei MS mit 30% startet. Und wie siehts außerhalb des öffentlichen Dienstes aus. Fragen da viele nach dem GdB?
Sitze auf jeden Fall dadurch ganz schön in der Patsche. Wollte nach der Vertretung versuchen dort weiter zu arbeiten, aber so werden sie mich jetzt nicht mehr nemen. :frowning:
Sorry für dieses Chaos-Posting. Hoffe es steigt noch jemand durch.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
LG
Josy

Hallo Josy

Ich glaube mal gehört zu haben, das im Öffentlichen Dienst ab der Behinderung 50 % man Vorteile hat ?

Gruss melanie

>> Ich glaube mal gehört zu haben, das im Öffentlichen Dienst ab der Behinderung 50 % man Vorteile hat ? <<

Ich war mal im Öffentlichen Dienst und kann mich an keine “Vorteile” erinnern. “Schwerbehindert” (mit den entsprechenden “Nachteilsausgleichen” ist man ab 50% GdB. Vorher (mit geringeren Graden des GdB) kann man vom Arbeitsamt Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn dies dem Erhalt des Arbeitsplatzes dient.

Gruß
Hans, früher: Vertrauensmann der Schwerbehinderten in einem öffentlichen Dienst-Betrieb und Mitglied des Personalrats dort (bei der “Stadt Köln”; danach im Arbeitsamt Osnabrück); seit 1981 nicht mehr im Dienst