Hallo, ich habe mal eine Frage und bin etwas überfordert.

Im April 2025 war ich 4 Wochen und einen Tag AU geschrieben mit der Diagnose G 35.10, nun wurde ich von meiner Neurologin nochmal 2 Wochen und einen Tag AU geschrieben. Wieder Diagnose auf der AU G 35.10. Somit bin ich innerhalb 4 Monaten 6 Wochen und 2 Tage mit der gleichen Diagnose AU war. Komme ich nun in das Krankengeld? Was muss ich nun tun?

Im August muss ich 4 Wochen auf Reha. Meine Neurologin will mich direkt davor 1 bis 1 1/2 AU schreiben, womit weiß ich nicht. Zählt die Zeit der Reha auch als AU Zeit und welche Diagnose wird da genommen? Wie verhält es sich dann mit dem Krankengeld?

Ich danke I’m voraus für eure Hilfe.

Liebe Grüße
Meike

Ruf deine Krankenkasse an

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Du musst erstmal nichts machen. Du bekommst einen Brief von der Krankenkasse. Dort musst di deine Angaben zum Einkommen machen. Dein Arbeitgeber muss auch seine Angaben machen. Mache dir von allen AU deine"Kopien" und schreibe alles mit. Warte einfach ab. Liebe Grüße✌

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Du musst nichts machen. Das läuft jetzt alles automatisch. Meine Krankenkasse hat mich damals angerufen und mir bescheid gesagt. Ich musste aber selbst nichts machen.

Mein Arbeitgeber hat damals aufgefüllt. Ist das bei dir auch so? Vielleicht musst du da was machen.Wenn du im Krankengeld bist bekommst du glaub ich übergangsgeld von der drv während der Reha

Ich würde dir empfehlen, dich bei deiner Krankenkasse einzuloggen. Bei meiner kann ich alles einsehen. Die AU’s, Krankengeld ect. Schreiben kommen per Mail. Du kannst davon ausgehen, dass deine Neurologin dich jetzt immer mit der gleichen Diagnose krankschreiben wird.

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Naja, bei Schnupfen oder Schwangerschaftsbeschwerden oder einem gebrochenen Arm/Bein (wovor der Himmel dich bewahren möge) wird sie doch sicher nicht die 35 aufschreiben, oder?

Aber bei den Beschwerden geht man auch eigentlich nicht zur Neurologin…

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Die Krankenkasse wird sich den Zusammenhang aller AU-Zeiten vom Neurologen bestätigen lassen und ab dem 43. Tag Krankengeld zahlen. Für die Zeit der Reha gibt es dann Übergangsgeld vom Rententräger.
Bei Bezug vom Übergangsgeld entfällt dafür dann die Zuzahlung zur Reha.

mfg Johanna