Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht!

Ich war erstmals im Juli 2009 Krank geschrieben im Juni 2010 war ich zur Reha.
Aus der Reha bin ich Arbeitsunfähig unter 3 h entlassen worden, eine erneute
Untersuchung sollte in 2 Jahren erfolgen.
Ich war weiterhin Krank geschrieben bis zum Januar 2011 anschließend habe
ich Arbeitslosengeld bezogen. Wegen der Vorgeschichte (Krankheit) musste ich
zum Amtsarzt ob ich dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehen kann.
Ich konnte meine alte Berufliche Tätigkeit zwar nicht mehr ausüben aber eine
andere leichte Tätigkeit, dieses wurde mir vom Amtsarzt bescheinigt. Mein Neurologe
hatte mir dieses auch bescheinigt.
Mitte 2011 ging es mir wieder schlechter und im Oktober habe ich einen Renten-
antrag gestellt. Im Januar 2011 war ich bei einem Gutachter der in seinem
Gutachten mich für Arbeitunfähig unter 3 h ohne zeitliche Begrenzung begutachtet
hat. Die Rentenversicherung hat den Tag des Kranhkeitsfall auf den Juli 2009
gelegt, an dem Tag wo ich zum 1. mal Krank war. Mein Problem ist, dass ich zu diesem
Zeitpunkt nur 56 Monate (statt 60) Mindestwartezeit erfüllt hatte.
Der Gutachter hat auf Anfrage der Rentenversicherung mitgeteilt das gewisse Störungen
wahrscheinlich schon 2010 bestanden haben (lt. Rehabericht).
Somit wurde der Rentenantrag abgeleht, ich habe Einspruch erhoben und es geht
vor das Sozialgericht. Habt ihr vielleicht Ratschläge für mich?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Intido

Hallo Intido,
hast du auch wirklich alle Daten aus deinem Lebenslauf angegeben? Schulische Ausbildung usw.? Hast du eine Rentenversicherungsverlauf kontrolliert? Vllt. findest du noch ein paar Zeiten, die du nachtragen lassen kannst (Arbeitslosigkeit/Arbeitssuche)? Lass dir vom Arbeitsamt eine Bestätigung geben wann du arbeitslos gemeldet warst und vergleiche es dann mit dem Bescheid der Rentenversicherung.
Ansonsten warte doch noch 4 Monaten Arbeitslosigkeit ab,dann hast du doch deine Wartezeit erfüllt,oder?!
Alles Gute

Hallo Luisa,

vielen Dank für Deine Antwort.
Die Zeiten in meinem Rentenverlauf sind alle erfasst, zum Zeitpunkt der Antragstellung
Habe ich 71 Monate Wartezeit erfüllt aber der Rentenversicherungsträger hat den Tag
des Versicherungsfall vorverlegt auf den Tag wo ich zum 1. mal Krank war ( da hatte ich nur 56
Monate Wartezeit erfüllt).
Es wurde auch nicht berücksichtigt, dass ich für eine andere Tätigkeit dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stand (Arbeitslosigkeit).

Viele Grüße

Hallo,
warum wurde diese Zeit nicht berücksichtigt? Da hast ja Pflichten nachkommen müssen, so dass du ALG bekommen konntest. Komisch…Hast du schon mal nachgefragt warum das nicht berücksichtigt wurde? Vllt. reicht ja doch eine Bestätigung vom A.amt?! Leider kann ich dir sonst auch nicht helfen, wie nur mit diesen Ratschlägen. Aber frag doch nochmal nach,warum nicht der Tag der Rentenantragsstellung gilt.
Du sagtest ja, dass du vor das Gericht ziehst. Lass doch hören,wie es dann ausfällt,ja?! Hast du einen Anwalt über Rechtsschutz?
Lg

Hi Intido, sag doch, die sind so berechnent hoch 3 die Deutsche Rentenversicherung, bei mir mußte ich klagen und kurz vor der Verhandlung 2 Tage vorher kam mit Eilpost die Rente, da se gewußt haben das se verlieren, aber die Deutsche Rentenversicherung hat sich ja 2,5 Jahre dadurch gespart durch das rausgezögere !! Geh zum VDK, das sind die Einzigsten die dir helfen können und 1 Gutachten muß noch bezahlt werden von der AOK oder LVA, steht im Gesetz, wenn Du klagen mußt !! Die vom VDK haben großen Einfluß auf die Leute von der Deutschen Rentenversicherung, sind die besten Anwälte dort !!!

Allso immer Widerspruch einlegen bei den Id… !!! Super, habe das RF Merkzeichen für die Befreiung von der GEZ und ab 2013 darf ich wieder 5,99 Euro im Monat bezahlen !! Fu… Politiker Echt ey !!

Lg MS_Andy

Hallo Luisa,
die Zeit der Arbeitslosigkeit wurde nicht berücksichtigt weil die Rentenversicherung
der Meinung ist das ich seit meinem 1. Krankheitstag Arbeitsunfähig bin. Der Gutachter
hatte mich Erwerbsunfähig geschrieben zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung. Darauf
hin hatte die Rentenversicherung den Gutachter nochmals angeschrieben ob das auch
wirklich der Zeitpunkt ist und er schrieb zurück das gewisse Störungen wahrscheinlich schon
früher bestanden haben und verwies auf den Rehabericht. Das wird von mir auch garnicht bestritten daher hätte ich meinen zuletzt ausgeübten Beruf auch nicht mehr ausüben können
aber eine andere leichte Tätigkeit.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich Gott sei Dank!!!
Die Sozialgerichte haben viel Arbeit deswegen wird es sich wahrscheinlich in das nächste Jahr
ziehen.
Ich wünsche Dir einen schönen sonnigen Sonntag

Hi Andy,

das gibt mir ja ein wenig Hoffnung das ich vielleicht auch irgendwann Eilpost bekomme…

Ich selbst habe eine Rentenberaterin die einen guten Ruf hat, vielleicht wäre ich aber
besser auch zum VdK gegangen.

Schade das die GEZ Gebühren geändert werden, das betrifft ja viele die vorher befreit
waren.
Danke für Deine Info und einen schönen Sonntag.

Hallo Intido,
erzählst du uns dann, wie es ausgeht,dein Fall?
lg

Hallo Luisa,
mache ich, es wird bestimmt nächstes Jahr bis es vor das Sozialgericht geht.
LG