Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht!
Ich war erstmals im Juli 2009 Krank geschrieben im Juni 2010 war ich zur Reha.
Aus der Reha bin ich Arbeitsunfähig unter 3 h entlassen worden, eine erneute
Untersuchung sollte in 2 Jahren erfolgen.
Ich war weiterhin Krank geschrieben bis zum Januar 2011 anschließend habe
ich Arbeitslosengeld bezogen. Wegen der Vorgeschichte (Krankheit) musste ich
zum Amtsarzt ob ich dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehen kann.
Ich konnte meine alte Berufliche Tätigkeit zwar nicht mehr ausüben aber eine
andere leichte Tätigkeit, dieses wurde mir vom Amtsarzt bescheinigt. Mein Neurologe
hatte mir dieses auch bescheinigt.
Mitte 2011 ging es mir wieder schlechter und im Oktober habe ich einen Renten-
antrag gestellt. Im Januar 2011 war ich bei einem Gutachter der in seinem
Gutachten mich für Arbeitunfähig unter 3 h ohne zeitliche Begrenzung begutachtet
hat. Die Rentenversicherung hat den Tag des Kranhkeitsfall auf den Juli 2009
gelegt, an dem Tag wo ich zum 1. mal Krank war. Mein Problem ist, dass ich zu diesem
Zeitpunkt nur 56 Monate (statt 60) Mindestwartezeit erfüllt hatte.
Der Gutachter hat auf Anfrage der Rentenversicherung mitgeteilt das gewisse Störungen
wahrscheinlich schon 2010 bestanden haben (lt. Rehabericht).
Somit wurde der Rentenantrag abgeleht, ich habe Einspruch erhoben und es geht
vor das Sozialgericht. Habt ihr vielleicht Ratschläge für mich?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Intido