hallo,
ich habe seit okober letzten jahres die gesicherte diagnose ms, nach dem ich meinen zweiten schub hatte und im krankenhaus gelandet bin.
ich habe einen schwerbehinderten antrag gestellt und 30% bekommen.
bis jetzt konnte mir noch keiner sagen wie das berechnet wird und wonach da genau geschaut wird. kennt sich jemand ein bischen besser aus.
für jede info wäre ich dankbar.
chris
Hallo, Chris,
der Behinderungsgrad wird bei MS nicht mehr aufgrund der Diagnose festgesetzt, sondern nur mehr aufgrund der tatsächlich vorliegenden Behinderung. Solange du nicht wirklich behindert bist, ist aufgrund der Diagnose ein GdB von mehr als 30 % kaum drin. Den SBA gibt es erst ab einem GdB 50 %, und den Sonderparkausweis erst ab 80 % und aG.
Gruß Birgit
Hallo Chrissy,
wenns noch nicht zu spät ist mache - die Frist steht im Bescheid - widerspreche! Sprich Dich da auch mit Deinem Neuro ab. Mir erscheints manchmal so, als würden sie es auswürfeln. Früher gabs mal eine Vorgabe mit 50% bei MS, aber auch damals wurden manchen nur mit Hängen und Würgen 30% zuerkannt. Zwischenzeitlich soll es angeblich von der Behinderung abhängig sein. Ich bin garnicht behindert, war noch nicht mal im Krankenhaus habe aber vor 4 Jahren trotzdem gleich 50% befristet bis Juli 2007 bekommen. Vor 3 Monaten wurde ich wg. Überprüfung meiner Schwerbehinderung angeschrieben - mußte die behandelnden Ärzte angeben. Seit gestern habe ich einen unbefristeten Behindertenstatus mit 50%. (was ich sonst so mitkriege, halt ics fast für ein Wunder)Mir erscheint, die Anerkennung ist ganz entscheidend von dem Bericht der Ärzte und der zuständigen Behörde abhängig.
Ich glaube nicht, daß meine Ärztin meinen Zustand dramatisiert hat, eher konkreter formuliert. Ich hoffe das hilft Dir weiter liebe Grüße Andrea
Hallo Andrea,
bis 2004 galt tatsächlich die Regelung, dass man NUR aufgrund der MS-Diagnose einen GdB von 50 % bekommt. Diese Regelung wurde leider zum 1.1.2004 abgeschafft. Seither zählt nur noch die tatsächliche Behinderung. Viele von uns, die ihre Diagnose vor 2004 bekamen, haben den Schwerbehindertenstatus, ohne tatsächlich behindert zu sein, während andere, deren MS erst danach festgestellt wurde, sich mit 30 % abfinden müssen - also kein SBA.
Gruß Birgit
Hallo Birgit,
die Reglung kenne ich. Worum es mir ging, ich kenne viele von Berichten, die auch vor 2004 nur 30%, keine 50% bekommen haben. Bei wunderts mich (nicht nur mich), dass mir die 50% trotzdem (auch noch unbefristet) erhalten bleiben. Eine wirklich generelle Linie bzw. ein Einhalten der Regeln ist da nicht wirklich erkennbar. In meinem Beitrag hab ich auch nichts wesentlich anderes geschrieben. Gruß Andrea
na ja bin mal gespannt, habe auf jeden fall widerspruch eingelegt. weil manchmal gehts einfach nicht mehr. arbeite als krankensschwester und komme manchmal fix und foxi nach hause. ab nächsten monat muß ich wieder nachtdienste mit machen. wurde für 6 monate rausgenommen,da ich angefangen betaferon zu spritzten.
vielleicht zählen ja ein paar argumente.
danke für eure zuschriften
chrissy
Hi Chrissy,
ich drück Dir fest die Daumen. Gestern war ich bei einer Infoveranstaltung des Integrationsfachdienstes für die Schwerbehindertenvertretungen. Die haben auch darauf hingewiesen, daß man unbedingt Widerspruch einlegen soll. Alle Gute Andrea