Hallo zusammen,
durch Zufall habe ich erfahren, dass viele MS-ler bereits einen Schwerbehindertenausweis beantragt haben. Im “Normalfall” (allein die Diagnose seit 1996 + Sehnerventzündung, einige Schübe mit vollständiger Rückbildung, kribbeln + Taubheitsgefühl allerding nicht permanent, etc.) sollen angeblich 50% vom Versrongungsamt zugesprochen worden sein. Ist dies wirklich so???.
Dies geht einher mir steuerlichen Vergünstigen und sonstigen Erleichterungen. Wieso hat mich keiner darauf hingewiesen einen Ausweis zu beantragen??
Werde jetzt erst einmal mit meinem Neurologen einen Termin vereinbaren und den Schriftkram mit ihm zusammen erledigen. Falls nur 30% zugesprochen werden ist es sinnvoll Veto einzulegen?
Könnte Ihr mir Ratschläge geben zum Ausfüllen des Antrages etc.?
Ist es tatsächlich so, dass allein die Diagnose MS 50% Schwerbehinderung bedeutet?
Liebe Grüße und einen schönen sonnigenTag wünscht
Judith
- scheint irgendwie so üblich zu sein. Meine Neurologin war ganz begeistert, als ich sagtte, dass ich den Antrag stelle - vorher kam von ihr kein Wort drüber. Ich habe vor ca. 5 Jahren die Diagnose bekommen und hatte bis vor 9 Monaten keine Symptome, seit 9 Monaten hab ich ab und zu Kribbeln, Taubheitsgefühl, war deshalb aber noch nie krank. Der Grad der Behinderung richtet sich wohl am meisten nach dem Bericht des Arztes, normal scheint eher 30% zu sein. Bei mir gehen viele, die schon mit Schwerbehinderungsantrag zu tun hatten, von einem Wunder aus. 1. gleich 50%, 2. Bescheid innerhalb von 6 Wochen. Widerspruch ist auf jedenfall sinnvoll, evt. sogar via Schreiben eines Anwalts. Wichtig ist, so wenig wie möglich Ärzte anzugeben, ich habe nur eine Neurologin und meinen Hausarzt angegeben. Habe noch Berichte vom Krankenhaus in dem ich ambulant zur Untersuchung war beigelegt. Wenn ich Dir sonst weiterhelfen kann, frag ruhig. Oder wenn was unklar ist. Liebe Grüße Andrea (Alternativ klink Dich in den Thread hier “für Beppo usw.” ein, da gibts immer wieder News, auch wenn es etwas unübersichtlich ist und wir wie ein eingeschworener Verein wirken.