Hallo kann mir dies mal bitte jemand erklären, ich habe ein schreiben vom Landratsamt bekommen wo drin steht

Der Grad der Behinderung beträgt 50 % seit dem 10.04.06
Die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des § Abs. 2 SGB IX liegt vor.
Die Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sind damit erfüllt.

Die folgenden gesundheitlichen Merkmale können nicht festgestellt werden, da hierfür erforderliche Voraussetzungen nicht vorliegen.

G, GI, B, aG, BI, RF

Was bedeutet das jetzt alles, was habe ich für vorteile mit diesem Ausweis und was für nachteile???

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Liebe grüße Angi

Hallo Angi,
eigentlich sollte mit diesem Schreiben ein Blatt dabei sein, das die Merkzeichen erklärt.
Das heißt aus meiner Sicht dass du eine Behinderung von 50% hast. Vorteile sehe ich im Moment zum Beispiel bei der Steuererklärung. Die Merkzeichen G und aG liegen nicht vor. Das heißt dass du keine Gehbehinderung hast. Eine Sache fällt mir bei 50 % noch ein:Die Kfz-Steuer wird auf Antrag erlassen. Die Merkzeichen B= Begleitperson,
Bl= blind, RF= befreiung von Rundfunkgebühren.
Gerne habe geholfen wenn dies möglich war.
Mit vielen Grüßen Sonja

Hallo,

mir wurde erklärt, dass man keinen Vorteil bei der KFZ-Steuer hat.
(Ist auch auf dem Beiblatt; welches ich mit erhalt des Ausweises bekommen habe nicht aufgeführt).

Vorteile:

  • 570 € Steuerfreibetrag (diesen kann man auch auf seinen Ehepartner übertragen;
    der Lohn-/Einkommenssteuerfreibetrag wird vom Finanzamt auf der
    Lohnsteuerkarte eingetragen)
  • Kündigungsschutz
  • verschiedene Ermäßigungen (je nach Unternehmen oder Veranstalter wird dies
    Angeboten. Eine solche Ermäßigung kann in einem Museum, Zoo, Musical, bei einer
    Fluggegsellschaft, etc. sein)
  • Anspruch auf Zusatzurlaub, in Hohe von einer Arbeitswoche

Du musst deinen Arbeit geber aber über deine Schwerbehinderung von 50 % informierten.

Liebe Grüße

Jasmin

Hallo Angi,
war das Datum ein Tippfehler oder ist es wirklich 2006? Den Ausweis - falls Du ihn noch nicht hast beantragst Du bei der Gemeindverwaltung. Zusätzliche Merkmale erhältst Du nur, wenn eine spezielle Behinderung vorliegt. Z.B G=Gehberhindert, aG=außerordentlich Gehbehindert. Da sollte aber ein Merkblatt dabei gewesen sein. Bei einem GdB ab 70% und/oder besonderen Merkmalen erhält man Erlaß bzw. Unterstützung bei KfZ-Unkosten. Einzelheiten findest Du im Internet, z.B. bei www.integrationsämter.de. Die Steuerermässigung bei der Lohn/Einkommenssteuer mit einem Pauschbetrag von 570,-€ kannst Du entweder gleich beim Finanzamt als Freibtrag oder später bei der Steuererklärung angeben. Deine Schwerbehinderung mußt Du weder bei Deinem Arbeitgeber noch bei einer Bewerbung angeben auch wenn danach gefragt wird, außer es ist aufgrund der Arbeitsstelle erforderlich, z.B Du bewirbst Dich als Blinder auf eine LKW-Fahrerstelle. Informierst Du Deinen Arbeitgeber erhältst Du pro Jahr 5 Tage Zusatzurlaub. Außerdem hast Du einen besonderen Kündigungsschutz. Du bist nicht unkündbar, aber eine Kündigung wird nur wirksam, wenn das Integrationsamt zustimmt. Vorher allerdings müssen nachweislich viele Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Dir den Arbeitsplatz zu erhalten. (Ausnahme Du klaust goldene Löffel oder so). Der Arbeitgeber erhält da dann auch finanzielle Unterstützung durch das Integrationsamt. Derzeit ist es so (wer weiß, ob und was sich da ändert), daß man mit einem Schwerbehindertenstatus bereits mit 60 Jahren mit deutlich weniger Abzügen in Rente gehen kann. Unter Vorlage Deines Ausweises erhältst Du bei vielem Ermäßigungen - Kino, Schwimmbad, Museen, Freizeitparks uvm. nicht immer und nicht überall gleichviel aber oft lohnt sichs richtig. Nachteile kann es geben, wenn Du z.B. in eine private Krankenkasse wechseln willst. Ich selber habe bisher noch keine Nachteile dadurch erfahren. Bin gerade von einem 3-tägigen Grundlagen-Seminar für die Schwerbehindertenvertreter zurückgekommen. Zumindest sind meine Angaben brandaktuell, allerdings nicht vollständig, daß würde den Rahmen sprengen. Ich hoffe ich konnte Dir helfen - wenn Du noch Fragen hast, ich antworte gerne. Liebe Grüße Andrea

hm, wenn ich recht erinnere konnte ich bei 50% g wählen:
1/2 KFZ Steuer ODER die Bahnkarte.
Ohne g gibt es das wohl nicht.
Jetzt mit 80% aG hab ich alles…
Ich hoffe für dich, dass du NIE in den “Genuss” dieser “Privilegien” kommen wirst.

Gruß
Howie

Hallo,

hier über den Link kannst du alles erfahren und nachlesen.

http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html

Sollte es so nicht funktionieren, gibt http://www.intakt.info ein, gehe im Text auf Sozialrecht, dann auf unsere Seite zur Rechtsberatung, auf der folgenden Seite findest du dann rechts auf der Seite den Schwerbehindertenwegweiser…dort erhälst du zahlreiche Infos.

Liebe Grüße