Hallo ihr Lieben,
ich habe eine schnelle Frage: ich habe Pflegegrad 2 und meine Tochter bei der Pflegekasse als meine mich pflegende Person angegeben. Muss meine Tochter dies bei ihrem Arbeitgeber angeben, also dass sie die Pflegekraft einer Person mit Pflegegrad 2 ist oder geht den Arbeitgeber das nichts an? Sie nimmt für meine Pflege keine Auszeiten in Anspruch sondern verrichtet ihre Arbeit zu 100 %, benötigt/bekommt keine Extrawürste. Alles ganz normal wie bei jedem anderen Arbeitnehmer.
Weiß das jemand sicher? Eventuell mit Quellenangabe?
Meine Tochter hat morgen ein Gespräch in der Personalabteilung (wie ich eben erst erfahren habe). Deswegen die (dringliche) Frage.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und viele Grüße
Frau
: du kannst aus dem Pflegegeld für Verhinderungspflege auch zum Beispiel deiner Nachbarin für deine Betreuung Stundenlohn bezahlen, Den müsste sie quittieren gegenüber deiner Krankenkasse. Diese Einnahmen muss sie aber nicht versteuern und das ist sicher. Hintergrund ist der, dass die Pflege über Fachpersonal nicht ausreichend sichergestellt werden kann, deswegen will der Staat ja gerade Familien- oder Nachbarschaftshilfe. Insofern kannst du deine Tochter ohne weiteres bei der Pflegekasse angeben, ohne dass es auf ihre Arbeit Auswirkungen hat.