Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage.

Ich habe 50% Behinderung und habe keinen Anspruch auf Erwerbsunfahigkeitsrente, da ich die letzten Jahre nicht einbezahlt habe.

Nun meine Frage:

Ab wann kann ich mit meinem Behinderungsgrad regulär Rente beantragen.
Muss ich bis 65 Jahre warten oder kann ich eventl. auch ein paar Jahre früher meine Rente
beantragen.
Ich bin im März 1961 geboren.

Gruss
Popeline

sicher kannst du versuchen eine eu-rnte zubekommen, lass dich da vom VDK beraten
deine rente hat nichts mit der einzahlung der letzten jahre zutun

Hallo Mary

Ich denke du irrst dich.

"Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente müssen neben den medizinischen auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

Man muss mindestens fünf Jahre lang versichert sein (so genannte Wartezeit von fünf Jahren)

In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung eingezahlt worden sein… "

http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de9574

Hallo Popeline

Als Schwerbehinderte kannst du eventuell früher eine Altersrente bekommen.

Unter den Sichworten “Altersrente für Schwerbehinderte” findest du einiges dazu im Netz.

So wie zB das hier:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Altersrente-fuer-Schwerbehinderte-10.html

Viele grüße
Ataxia

hallo ataxia
mit der altersrente kannste vergessen,denn dafür müßte bei 61geboren noch fast 20 Jahre warten,
aber mit der eu-rente ist nicht aussichtslos,
meine freundin hat gerade nach 10 jahren keine beiträge,war selbständig,
ihre eu -rente bekommen ,natürlich weniger als sie bekommen hätte wenn sie die Jahre einbezahlt hätte ,logo
der Punkt bei ihr war auch,ihre private rente bekam sie nur über die mindestens 5ß% berentung
der gesetzlichen rente
also probieren und beraten lassen VDK
die fünf jahre bedeutnen wer drunter liegt mit den jahren als einzahlung bekommt nur existez-
rente–mini rente
Mary

Hallo,

danke für eure Ratschläge.

Ich glaube Ihr habt mich falsch verstanden.
Ich wollte nur wissen, ob Jemand vielleicht Bescheid weiss, ob ich mit meiner Behinderung
bis zum 65. Lebensjahr warten muss, um die ganz reguläre Rente zu bekommen, oder ob ich
Sie vielleicht schon mit 58 oder 60 Jahren beantragen kann.

popeline

okay ,hab dich falsch und richtig ,egal
wenn du es bis dahinschaffst ,was ich dir von ganzem herze wünsche kannst du
mit ca 61 i altersrent gehen ,bei schwerbehinderung
grüßle