Hallo,
vor ca. zweieinhalb Jahren hatte ich das Glück, einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einem städtischen Betrieb zu erhalten. Im Rahmen meiner Einstellung wurde eine ärztliche Untersuchung vorgenommen, die ich erfolgreich absolvierte, verschwieg dabei aber, daß bei mir 1996 im Rahmen eines Klinikaufenthaltes die chronische Erkrankung MS (Multiple Sklerose) diagnostiziert wurde. Dieses gab ich auch nicht auf dem ausszufüllenden und unterschriftspflichtigen werksärztlichen Formular an. Da ich bis jetzt mehrere Jahre weitgehend beschwerdefrei war, sah ich auch keinerlei Veranlassung dazu, zumal ich mich für arbeitsfähig halte und nicht ‘kranker’ machen will, als ich die meiste Zeit tatsächlich bin. Trotzdem kam es, offenbar durch diese Erkrankung bedingt, in den letzen beiden Jahren zu längeren Ausfällen von ca. 10 oder mehr Arbeitstagen. Nun würde ich das gerne in irgendeiner Form “offiziell” machen, z.B. durch Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, da ich in meinem Job keine Lust auf ein dauerhaftes Versteckspiel habe. Anbei meine Fragen:
1.) Wieviel Prozent Schwerbehinderungsgrad steht mir bei MS mindestens zu?
2.) Was muß ich bei Antragstellung beachten?
3.) Habe ich im Job überhaupt Vorteile durch solch einen Ausweis oder eher im Gegenteill?
4.) Sollte ich beim Arbeitgeber einen Schwerbehindertenausweis einreichen können, kann der Arbeitgeber die explizite Nennung der Krankheit / Diagnose bzw. den Zeitpunkt der Feststellung (in dem Fall ja vor der Einstellung) verlangen, zumal er ja 2003 schriftlich von mir bestätigt bekommen hatte, daß ich an keinerlei schweren chronischen Erkrankungen leide, oder zählt nur das Datum der Ausstellung des Schwerbindertenausweises (falls dieses auf dem Ausweis angegeben ist?) Wie ist hier die rechtliche Lage?
4.) Muß ich solch einen Ausweis beim Arbeitgeber einreichen, sobald ich ihn einmal habe?
Vielen Dank im voraus und mit freundlichen Grüßen