Es hängt davon ab, ob Du durch die MS körperliche Einschränkungen hast, ob Du irgendwelche Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen kannst.
Du müßtest dann einen Antrag zur Anerkennung der Behinderung beim Versorgungsamt stellen. Ab einem Grad der Behinderung von 25 und gleichzeitiger Feststellung (ab GdB 50 auch ohne), dass die Beweglichkeit dauerhaft eingeschränkt ist, gibt es Steuerfreibeträge. Ab GdB 50 gibt es 5 zusätzliche Urlaubstage und Rente abschlagsfrei ab 65.
Um einen GdB von über 25 zu bekommen, müssen aber deutlich Einschränkungen nachgewiesen werden. Meist wird vom Versorgungsamt erst einmal alles abgelehnt, wenn man noch mehr drei Schritte gehen kann. Ohne Beratung und Hilfe eines Sozialverbands wird es ein schwieriges Unterfangen.
Bei den Zuzahlungen zu Medikamenten und Behandlungen gibt es eine Grenze, die sich wie folgt berechnet:
Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent.
Grundlage für die Berechnung ist die Summe Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.