Hallo, ich habe folgendes Problem:

Duch meine zunehmenden Einschränkungen, brauche ich dringend Unterstützung im häuslichen Umfeld ( vor allem Versorgung der Kinder und Haushalt).

Meine Schwiegermutter übernimmt das gerne. Allerdings war jetzt die Idee, dass sie dafür auch einen Finanziellen Ausgleich erhält.

Die Pflegekasse teilte mir gerade telefonisch mit, dass ich keine Unterstützung für Verrwandte ersten Gerades bekomme :roll_eyes:.

Habt ihr da Erfahrung? Heißt das, dass man Verwandte ersten Gerades nur unentgeltlich pflegen darf?

Lg

Angehörige bis zum 2. Grad Verwandtschaft können das 1,5-fache vom Pflegegeld abrechnen, der Rest bis zum Höchstbetrag könnte für Fahrtkosten oder Verdienstausfall
genutzt werden. Hier das Beispiel:

Wenn eine Pflegebedürftige den Pflegegrad 2 hat, kann ein Angehöriger bis zum 2. Grad 474 € (= 316 € x 1,5) für die Verhinderungspflege abrechnen. Unter der Voraussetzung, dass Fahrkosten oder Verdienstausfall entstehen und nachgewiesen werden können, kann dies geltend gemacht werden. Dafür stünden bei Pflegegrad 2 dann noch bis zu 1.138 € (Maximalbetrag Verhinderungspflege / Jahr: 1.612 €) zur Verfügung.

Man muß kreativ abrechnen.

So kenne ich das auch

Uwe

Danke ihr zwei: die Aussage, dass Angehörige mich nicht pflegen dürfen, kam mir auch seltsam vor!

Aber vielleicht ist das bei der privaten Versicherung wieder etwas anderes.

Lg

Pflegen dürfen die Angehörigen schon, nur mit der Bezahlung sieht es schlechter aus. :smile:
Privat ist das gleich.
Bleibt zu hoffen, daß deine Schwiegermutter nicht im gleichen Haus wohnt.

Ne, die wohnt im Nachbarort.

Finde das schon…, dass Angehörige für die Unterstützung kein Entgelt bekommen.

Mal schauen

Das finde ich auch unmöglich. Die Sozialstation erhält im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen fast 60 Euro für eine Stunde putzen im Haushalt, deine Schwiegermutter darf aber nicht mal 10 Euro in der Stunde haben, nur Fahrgeld.
Die Familien leisten so viel, das müßte man besser regeln.