Hattest Du das schon so? Wie lief das ab? Laut dem Link, formloser Antrag nur auf Verlängerung und einsenden von Foto. Und dann? Dann kommen eh und immer, doch wieder Formulare für eine Neufeststellung?
Bei mir war die Bewilligung von Anfang an unbefristet, deshalb kann ich aus eigener Erfahrung nichts berichten. Ich würde aber damit rechnen, dass Forumulare für die Neufeststellung kommen. Wie gesagt: Rechtlich ist das ein neuer Antrag. Trotzdem ist es vermutlich leichter, eine Verlängerung zu bekommen. Weil ja schon mal eine Behinderung festgestellt wurde. Wenn man keine höhere Prozentzahl anstrebt, sollte man daher betonen, dass in der Zwischenzeit keine Verbesserung eingetreten ist. Mehr muss im Grunde nicht geprüft werden.
Ja, das denke ich auch. Wobei das alles die Ämter wohl eh handhaben, wie sie denken. Auch ein Unbefristeter kann plötzlich eingezogen werden.
Wie kommst du darauf?
Ich habs 1:1 gespürt.
Du hattest einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis, der “plötzlich eingezogen” wurde?
Ja, genau. Aus heiterem Himmel. Und andere User haben das ja auch schon hier so berichtet. Ich dachte, das wäre bekannt.
Und mit welcher Begründung?
Mit der Begründung, dass keine Verschlechterung zu vernehmen gewesen sei. Widerspruch brachte nix. Wunderheilung gabs übrigens keine, aber das war unerheblich. Naja, Schnee von gestern. Damals beantragte ich dann auf die Schnelle lieber eine Gleichstellung übers Arbeitsamt, da ich die für eine jobtechnische Wiedereingliederung brauchte, statt Schwebi-technisch noch mal alles neu aufzurollen. Das ist schon Jahre her. Mittlerweile habe ich auch wieder einen Schwebi-Ausweis.
Hallo, tut mir leid für dich, aber deine Erklärung kann so nicht komplett sein. Ist rechtlich einfach nicht sauber.
Es ist ok, wenn man nicht alles hier Posten will und manchmal auch besser😇.
Aber bitte keine Schauer Geschichten sondern an der Sache bleiben. Das verunsichert einfach nur nicht so versierte Personen die keine Winkelzüge machen (wollen) . Amen.
Das denke ich auch. Ich sehe nur zwei Möglichkeiten für den Entzug eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises:
- Der Ausweis wurde vorsätzlich durch falsche Befunde oder sonstige gefälschte Unterlagen erlangt. Dann liegt eine Täuschung der Behörde vor, die sie zur Rücknahme des Verwaltungsakts ermächtigt.
- Es wurde ein Verschlechterungsantrag gestellt. Bei Überprüfung dieses Antrags kommt die Behörde zu dem Schluss, dass nicht eine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist und deshalb nur noch ein Behinderungsgrad von unter 50 % vorliegt.
Ich verstehe dich völlig und teile deine Meinung.
Aber: ich habe fast 20 Jahre mit dem Sozialamt Berlin gearbeitet. Es ist schlicht alles möglich. Ob es dafür ne Rechtsgrundlage gibt oder nicht.
Ohne Kläger, kein Richter. Hier zumindest traurige Realität
Also das kann ich auch nicht glauben, dass das schon die ganze Geschichte war. Ausser der SBA wurde Initial ohne gewichtige Gründe ausgestellt.
So, ich hab jetzt nochmal Uralt-Ordner gewälzt und tatsächlich sogar ein paar Sachen gefunden. Es ist wohl tatsächlich so, dass ich nicht mehr alles so ganz im Kopf hatte und Dinge verwechselt hab. So war nicht der erste Ausweis unbefristet, sondern die Gleichstellung. Diese hatte ich schlicht besser in Erinnerung, weil ich die als Beleg jedes Jahr für die Einkommenssteuer abgeheftet hatte. Der erste Ausweis war auf 5 Jahre befristet, da hab ich eine Kopie gefunden. Ein halbes Jahr vor Ablauf kam die Info, dass ich auf Grad 40 runterkomme. Vermutlich hat das Amt den Doc kontaktiert und der meinte, alles tutti. Schwupps, war ich genesen. Im Erstantrag (auch davon existiert eine Kopie) hatte ich selber gar nicht viel geschrieben damals außer dem Beginn der gleichen Sachen, die auch heute noch aktuell sind und mit denen ich all die Jahre und durchgehend zu kämpfen habe.
Ich muss dazusagen, so informiert wie die Neulinge heute hier im Forum, war ich beiweitem nicht. Da lief nebenher so viel anderes ab. Wie das nun mit Anträgen etc. läuft … Das, worüber ich informiert wurde, hab ich gemacht, nachforschen und googeln war nicht. Vielleicht hats mich auch einfach nie so recht interessiert. Der Ausweis hat mir glaub auch nie groß was gebracht. Weder vor Abteilungskündigung geschützt noch sonstwas. Gebracht hatte mir damals allerdings die Gleichstellung was, denn durch sie kam ich schnell in einen Job rein.
Jetzt sind das alles olle Kamellen und verstaubte Ordner. Dank euch zu diesem Thema hier, sind diese Kamellen jetzt etwas genauer beleuchtet worden. Ganz bestimmt wollte ich nicht mit Schauergeschichten verwirren, Die Verwirrte war eher ich, weil ich das etwas anders in Erinnerung hatte. 25 Jahre sind lang. Da tut sich viel.
Seit letztem Jahr bin ich gefühlt ständig am Formulare ausfüllen und auch besser informiert. Das Internet kann schon eine feine Sache sein.
Hi Bluna,
da muss ich fragen wer kommt darauf dass es bei einem MS Patienten zu einer sypthomatischen Besserung kommt.
Hör ich zum ersten mal.
Gibt es doch eine Besserung der MS Symptome im Laufe der Zeit das wäre wirklich schön.
Welche MS Therapie begleitest du?
VG
Hallo Andy,
ich habe seit letztem Jahr einen Schwerbehindertenausweis von 100 mit G und B mit Befristung. Das stand im Schreiben, dass sich die MS ja auch verbessern kann. Er ungefähr der Wortlaut.
Ich muss dazu sagen, dass mein viele Baustellen habe u. a. BSV und ehemalige Krebserkrankung, zuvor Grad 50 unbefristet, mit einbezogen worden, allein 80 auf die MS. Bei Punktezusammenzählung würde ich auf 170 Grad kommen, ha ha:joy:
Ich habe nachgesehen. In §152 Abs. 5 Satz 3 SGB IX ist geregelt:
Die Gültigkeitsdauer des Ausweises soll befristet werden.
“Soll” heißt nicht “muss”, es sind also Ausnahmen möglich. Aber die Formulierung ist ein Hinweis des Gesetzgebers, dass solche Ausnahmen restriktiv zu handhaben sind. Um auf der sicheren Seite zu sein, wird die Behörde also im Regelfall - jedenfalls beim Erstantrag - befristen.
Bei einer Anwaltskanzlei habe ich den Hinweis gefunden, dass bei einem Antrag auf Verlängerung keine erneute Prüfung des Grades der Behinderung erfolgt. Demnach sei das in etwa so, als wenn man seinen Personalausweis verlängern lässt. Wenn das stimmt, habe ich weiter oben etwas Falsches geschrieben. Ich frage mich allerdings, warum man den Ausweis dann überhaupt befristet. Das macht nur Sinn, wenn man sich eine erneute inhaltliche Prüfung vorbehält.
Die gleiche Anwaltskanzlei schreibt auch, die Behörde sei jederzeit berechtigt, den Grad der Behinderung von Amts wegen zu prüfen, also ohne Verschlechterungsantrag. Das wäre dann in etwa das, was Bluna geschildert hat.
Wie häufig das in der Praxis vorkommt, sei dahingestellt. In der Regel wird man genug mit den Erst - und Verschlechterungsanträgen zu tun haben.
Ich hatte vor 2 Jahren unbefristet GDB 40 wegen ME/CFS bekommen, vor MS Diagnose, letztes Jahr Verschlechterungsantrag gestellt wegen MS, unbefristet 50. Die ME/CFS ist weiterhin das höchste mit 40, MS alleine wären auch 40, wird ja aber nicht zusammen gezählt. Bin schon glücklich mit der Unbefristung.
Neuen Verschlechterungsantrag werde ich dann spätestens nächstes Jahr stellen, mal sehen, wie das dann wird… Haben hier ein sehr langsames und hartes Versorgungsamt
Lass mich raten… Berlin?
Der Hammer an harter Auslegung.
Bin jetzt beim dritten Verschlechterungsantrag. Alle abgelehnt. Diesmal geht’s zur Anwältin, wenn die sich wieder so verhalten.