Hallo zusammen, ich habe heute endlich nach Widerspruch meinen Schwerbehindertenausweis 80% mit Merkzeichen aG und B bekommen. Im Mai 2024 hatte ich eine Verschlechterung beantragt. Danke Widerspruch und Unterstützung von meiner Ärztin habe ich endlich das aG bekommen. Es gibt doch noch Gerechtigkeit. Endlich wieder was wo mir keine Energie mehr raubt.
Hoffe für euch, dass bei Verschlechterung das auch in eurem Ausweis beachtet wird.

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Da freue ich mich für Dich sehr - Hurra hurra hurra :partying_face::bouquet::partying_face::bouquet::partying_face::bouquet:
Meine besten Glückwünsche für deinen Erfolg :four_leaf_clover::partying_face: klar ist immer besser gar nichts beantragen zu müssen - aber endlich hat mal die Gerechtigkeit gesiegt :bouquet::four_leaf_clover::bouquet:
Ich hab 90 GdB für meinen Krebs bekommen ohne Berücksichtigung von MS usw und darf keinen Orangen Parkausweis beantragen :sweat_smile:wurde mir schriftlich mitgeteilt - obwohl mir am Atmungsorgan was entfernt wurde :face_with_hand_over_mouth:

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Ja immerhin ein bisschen Erleichterung. Hoffentlich ist dein Ausweis auch unbefristet, so wie bei mir …

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Nein bis 2030 befristet
und
2029 muss ich schon nachweisen ob mir wegen Krebs das noch zu steht - aber wenn ich Krebsfrei bleibe gibt es weniger - aber das sollte mir dann auch recht sein - dafür dann keinen Krebs mehr - ja tausche das gerne dafür ein

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Da hast du vollkommen Recht.
Wir verzichten liebend gern auf all die Drecksack-Krankheiten und geben liebend gerne den Ausweis wieder ab.
Ich wünsche dir keinen Rückschlag beim Krebs und dass du mit den damit verbundenen Einschränkungen einigermaßen klar kommst. Was anderes bleibt einem ja sowieso nichts übrig.
Dass du auch noch MS hast ist schon mies.
Lieber Gruß

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Ist eigentlich eine Verlängerung eine Neufeststellung oder sind das 2 Paar Stiefel? Also wird bei einer Verlängerung einfach ein immer noch gleiches Leiden mit dem selben Behinderungsgrad im neuen Ausweis vermerkt oder alles nochmal neu aufgerollt, auch wenn es nicht um eine Höherstufung geht?

So wie ich das grad gestern gelesen habe- alles wieder von vorne, wird also nochmal neu begutachtet und festgelegt und kann dann theoretisch auch weniger geben wie bisher

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Ja, bei einem Verschlechterungsantrag GDB wird alles neu bewertet.
Ich hatte seit 2013 einen unbefristeten Ausweis aufgrund einer Krebserkrankung, durch die MS 2024 musste ich einen Verschlechterungsantrag stellen, dann ist die Unbefristung weg. Und dann kann’s meine ich teilweise drei Jahre dauern, bis er unbefristet ausgestellt wird.

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Das darf man aber auch nicht einfach miteinander vergleichen. Mir wurde auch ein Teil des Lungenflügels entfernt, ohne dass ich langfristig davon Einbußen hatte. Es zählen einfach nur die Defizite. Diagnosen, Operationen oder gar kumulative subjektive Eigeneinschätzungen zählen nicht. Und das macht auch Sinn.

Kommt drauf an. Hat sich dein Zustand nicht verändert, ist es eine Verlängerung. Hat er sich wie auch immer geändert, wird oft neu geprüft.

Auch bei unbefristet wird nicht immer alles immer und immer wieder neu bewertet. Kommt auf die Krankheitsdynamik an. In welche Richtung auch immer.

Danke :pray:
Komme gut mit MS klar - bisher hatten fast alle Symptome immer recht gut zurück gebildet - geringfügige Einschränkungen obwohl die HWS von C2-C6 gut bestückt ist mit Läsionen und C5 so groß ist da hatte der Prof damals bedenken und es ist noch größer geworden - im Kopf und auf den Balken zwischen Klein-u. Großhirn sind auch einige Läsionen - es ist kaum zu glauben kaum Einschränkungen- die Neuros staunen immer - ewig geht das nicht gut -aber noch geht alles und Luftknappheit hatte ich im Urlaub doch schon stark bei Bergauf gespürt -ansonsten macht der eine fehlende Lungenlappen sich kaum bemerkbar - und die fehlenden Lymphknoten sorgen bisher auch für keine Wassereinlagerung - schon verrückt alles

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Also bei dem Verschlechterungsantrag wird alles neu aufgerollt.
Ich weiß jetzt nicht unter Punkt 2 oder so f wird die Frage gestellt - Was wurde schon einmal beantragt?
Da schreibe ich nichts rein oder nur das was sich verschlechtert hat. Die wollen dann alle Krankheiten und die dazu gehörigen Ärzte wissen - obwohl man ja nur ihre Frage beantwortet. Hab den Eindruck die verstehen ihre eigene Frage nicht - denn am Anfang schreibt man ja wofür die Verschlechterung ist. Also bist Du z.B. Schwerhörig und das hat sich nicht verschlechtert- dann erwähne es auch nicht das du es mal beantragt hattest.

Na ist ja kein Vergleich - ich habe es nur erwähnt - das es für Krebs ist und mit dem Parkausweis - den hab ich nicht beantragt aber es wurde mir gleich mitgeteilt- nee ich bin zufrieden
Alles gut

Hmm, hier klingt das irgendwie nicht so danach. :thinking:

OK, wie das dann letztlich das zuständige Amt sieht, ist die andere Frage.

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Also normalerweise wird bei einer Krebserkrankung nicht direkt ein unbefristeter ausgestellt, sondern eine Bewährungsfrist von fünf Jahren abgewartet. Mit mancher Ausnahme. Eine zusätzlich diagnostiziert MS bedeutet auch keine Entfristung, kann aber natürlich eine Neubewertung notwendig machen.

War ja auch so, Heilungsbewährung fünf Jahre, ab 2008. Den unbefristeten Ausweis habe ich später erkämpft.

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Ah das ist für eine Verlängerung - das ist anders - ich hatte quasi Verschlechterung durch zusätzliche Erkrankung - sehr gut beschrieben dein Link denn das hatte ich auch noch nicht

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Bei Verschlechterungen und wenn was dazukommt, ist es ja eindeutig. Wenns gleich bleibt, das wäre interessant, ob das schon jemand so hatte. Man liest immer nur von Neufeststellung. Letztlich läufts aber vielleicht eh drauf raus. Wenn das zständige Amt meint, die Sache muss genauer beleuchtet werden und Unterlagen anfordert. Ansonsten hat ein Einäugiger im Vergleich zum gesunden “Wettbewerb” ja trotzdem noch den selben “Ausgleichsbedarf”, auch wenn er in XY Jahren nicht auf beiden Augen blind ist. Da wäre es für mich logisch, dass er einfach eine Verlängerung bekommt. Deswegen wunderte mich, dass immer nur von Neufeststellung die Rede ist.

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Wenn der Schwerbehindertenausweis befristet ist, erlischt er mit Ablauf der Frist. Die Beantragung der Verlängerung ist rechtlich ein neuer Antrag. So dass auch der Grad der Behinderung neu festgestellt werden muss.

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