Guten Tag miteinander!

Ich bin 49 und mitten in der Diagnostik in einem MS - Zentrum.

Ich bin hier, weil ich schon einmal 2013 multiple periventrikuläre Marklagerläsionen, HWS Gliose und VEP Verlängerung hatte. Damals hieß es “warten” und kontrollieren.

Nachdem jetzt 2025 eine neue Läsion zu sehen war, erneute Abklärung.

Und vorallem erinnerte ich mich an einiges im vergangenen Jahr:

  • Parästhesien in den Füßen (Stechen, Kribbeln)
  • Gesichtsmissempfindungen (beidseits, aber eine Seite “wie taub”)
  • Blasenprobleme (spüre nur Übelkeit statt Harndrang in der Nacht, wenn ich auf Toilette - aber keinen Restharn bei Ultraschall)

Aber es hieß, das würde nicht zählen, weil es keine Schübe sind.
Und dann zählt das alles nicht in die Diagnosestellung?

Es gibt auch ein EEG mit Auffälligkeiten, die wohl MS-typisch sein könnten (aufgrund der Läsionen), aber das nach Leitlinien nicht zählt.

Obwohl ich von drei Ärzten befragt wurde, hatte ich immer wieder das Gefühl nicht gehört zu werden.

Liquorbefund steht noch aus und ich bin wahnsinnig ungeduldig.

Klingt das komisch, wenn ich sage, dass ich lieber einen Befund haben möchte bei dem man handelt?
Ich finde es psychisch belastend “abzuwarten bis was ist” - habe das schon bei andren Erkrankungen.

Was meint ihr zu dem ganzen?

VIELEN DANK für eure Antworten!
LG Anja

ein Blick auf die Pflegeversicherungen oder zumindest Pflegebahr könnte später hilfreich sein. Auch BU wäre sinnvoll. Mit der gestellten MS Diagnose ist bis auf die Pflegebahr alles verschlossen.

Bei MS kannst du wenig “handeln”, zumindest ich habe keinen Game Changer gefunden. Sofern du noch Kräfte hast, könnte Gerätetraining, Physio, Ergo, Logo nützlich sein, damit hast du das Gefühl etwas zu machen und evtl. verzögert es tatsächlich etwas die Verschlechterung.

Wenn du im MS-Zentrum bist, dann müssen es Neurologen sein, die auch die Diagnose stellen könnten. Nicht NEurologen stellen, wenn überhaupt, die Frage nach dem doppelten Sehen und wenn du es nicht hast, dann ist es für sie auch keine MS.

Nach der Diagnose unmöglich.

Versicherungen sind da um Geld zu verdienen,
nicht um es auszugeben. Mit Diagnose bist du ein schlechtes Risiko.

Leider.

„Die Gefahrerheblichkeit der multiplen Sklerose im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeitsversicherung liegt so sehr auf der Hand, dass sie einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der bereits an multipler Sklerose erkrankt ist, nicht verborgen bleibt, sondern sich ihm geradezu aufdrängt. Auch wenn der Versicherer bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich nach dem Vorliegen einer multiplen Sklerose gefragt hat, kann kein redlicher Versicherungsnehmer, der diese Krankheit hat, ernsthaft annehmen, dass das Vorliegen oder Nichtvorliegen dieser Krankheit für die Bereitschaft des Versicherers zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu den üblichen Konditionen nicht von wesentlicher Bedeutung ist.“

Hier handelt es sich also um eine Verletzung der sogenannten spontanen Anzeigepflicht. Der Versicherungsnehmer weiß über seine Krankheit Bescheid und bringt diese bewusst mit in die Berufsunfähigkeitsversicherung ein, selbst wenn nicht explizit danach gefragt wird. Muss man als Laie nicht verstehen, ist aber leider so.
Das Urteil kannst Du auch nachlesen unter “Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistanfechtung durch den Versicherer wegen Verschweigens einer Vorerkrankung”.

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Ich bin keine Juristin, aber schon der Anfangsverdacht einer Erkrankung sollte nicht verschwiegen werden.

Ja.

Mein Bauchgefühl sagt mir, solang das in keinen ärtztlichen Unterlagen steht (auch nicht der Verdacht) is ois easy. Bei der ersten Notiz zum Thema biste raus.

Es wird ja auch bei Beantragung des Leistungsfalls nochmal alles angefordert. Wenn da irgendow in den Unterlagen was zu finden ist, ist die Versicherung raus und deine gezahlten Beiträge sind fort.

Nicht wenige BUs haben auch irgendwo eine Klausel im Vertrag, dass in einem bestimmten Zeitraum nach Vertragsabschluss keine schwerwiegende Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit führen kann, festgestellt werden darf.