Hallo,
ich bin neu hier und hoffe auf hilfreiche Tipps von Gleichgesinnten…
Die MS fing bei mir im Jahr 2019 mit einer Sehnerventzündung an, konnte aber zu dem Zeitpunkt nicht als “Schub” bestätigt werden. Als es sich auf demselben Auge im darauffolgenden Jahr erneut verschlechterte, konnten dann entsprechende Marker im Liquor nachgewiesen werden und nun hatte ich die Diagnose. Im weiteren Verlauf hatte ich dann noch einmal kribbelnde Füße, mehr nicht.
Zwei Wochen nach der Diagnose musste ich zum Amtsarzt wegen meiner Lebenszeitverbeamtung. Dieses Gespräch stand unter einem absolut schlechten Stern, als ich dem Gutachten nicht meinen ganzen Lebenslauf auswendig runterbeten konnte - er war ja nur als neurologischer Gutachter eingesetzt und hatte nur darauf hingewiesen, dass ich vorliegende Arztberichte mitbringen sollte. Nun ja, es musste so kommen, wie es kommen musste: Ich erhielt ein negatives Gutachten.
Seitdem beschäftigen sich die Juristen vom VBE mit meiner Angelegenheit. Wie wir mittlerweile - nach Beantragung der Aktenansicht - erfahren haben, musste besagter Gutachter ein Ergänzungsgutachten anfertigen. Er schließt in diesem klar einen “benignen” Krankheitsverlauf aus (März 2022).
Im April 2022 war ich in Bochum im MS-Zentrum. Dort wurde im Arztbrief geschrieben:
“Bei aktuellem EDSS von 1,0 und fehlender Schubaktivität seit zwei Jahren ist prinzipiell hier von einem benignen Verlauf der Erkrankung auszugehen. Dafür spricht sowohl die Schubfreiheit seit 2 Jahren als auch der EDSS-Wert von 1,0 und fehlende pRNFLT-Strophie im non-RBN Auge linksseitig. Auch kernspintomographisch sind keine Myelonläsionen nachweisbar bei einzelnen periventrikulären Läsionen im cMRT, wir empfehlen hier auch radiologischerseits einen Vergleich mit Vorbildern durchzuführen.”
Dies ist erfolgt: Keine neuen Läsionen, gleicher Stand wie letztes Jahr. (Im Jahr 2020 waren die MRT-Bilder woanders aufgenommen worden).
Nun soll ich zum 31.März aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Bis Januar kann ich Widerspruch einreichen, was ich gerne versuchen würde. Allerdings benötige ich dafür stichhaltige Argumente, da ich sonst bei Nicht- Erfolg meine Festanstellung wahrscheinlich verspielen würde. Laut Jurist benötige ich ein ärztliches Gutachten, dass sich mit dem Ergänzungsgutachten auseinandersetzt und darlegen kann, dass der Gutachter sich relevant irrt, d.h. falsche Diagnosen erstellt oder eine Prognoseentscheidung trifft, die nicht dem medizinischen Meinungsstand entspricht.
Mein Neurologe wird mir dies wahrscheinlich wg Befangenheit nicht gewähren. Der andere Neurologe aus Bochum macht dies nur auf Anweisung von Versicherung/ Gericht. Wie kann ich vorgehen? Habt ihr Ideen, was ich noch in Gang setzen kann?
Uff, langer Text. Danke fürs Lesen.
LG
