@Seth
Das sind 400€.
Was ist denn das für eine Summe?
Kannst dann steuerlich, bei 50%+ Behinderung, zu 100% absetzen (wenn es als Privatrezept ausgestellt wird und es als Vorbeugung bzgl möglicher MS - Eskallation bei Infektion verschrieben wird!) → auf AUT bezogen
So setze ich alles ab, was auf die Gesundheit bezogen ist (und eben MS betrifft; was in dem Fall zutrifft, da eine Gürtelrose die MS stark triggern kann).
Schreibt der Neuro es gescheit, bist du finanziell nicht so gut bedient, Kostenübernahme bei der GKK (jetzt ÖGK) beantragen → Ablehnung → Einspruch und vors Gericht.
Ich versteh nicht so ganz wieso solche Schritte so selten gemacht werden.
Heute auch eine Patientin bei Tys. Leidet schwer unter dem ganzen Stechen, da sie so schlechte Adern hat und jedesmal sicher 10 * gestochen wird, bis was geht. Tys-Spritzen wurden abgelehnt. Dann meinte sie, sie hält es nicht mehr aus und will mit der Therapie dwg. komplett aufhören, aber auf die Idee einen Einspruch zu tätigen und vors Gericht zu gehen (wo ihr zu 100% das dann zugesprochen wird) kommt keiner.
Man muss um seine Rechte kämpfen und nicht einfach still hinnehmen.
PS.:
Und als Tipp für AUT:
Steuerausgleich bei den Steuertagen der AK machen lassen (sind einmal im Jahr, meistens ggn Mai; Termine sind in der AK Zeitschrift oder AK-HP).
So bekommst du dann Tipps, wenn du sie noch nicht weißt, was du alles noch absetzen kannst und wie was sein muss (Musst halt nur den Steuerberater darauf ansprechen. So bin ich auf die ganzen Hinweise gekommen; zb kannst du nur Sachen absetzen lassen, welche verschrieben wurden; Unabhängig von Privatrezept oder ÖGK Rezept; da gab es mal einen Entscheid vom Höchstgericht dbzgl; Dwg zb jedes NEM verschreiben lassen, unabhängig dann davon ob du es bei einer Apotheke oder Amazon bestellst; Fahrtkosten zu den Neuros/Therapien usw usf. Da kommt bei mir im Jahr immer ca 1000€ zum Absetzen raus)
Dwg auch Behintertenpass holen/einstufen lassen und wsh wirst dann die 50% eh bekommen (aufgrund der Grunderkrankung und manchen Symptome; nicht von der besten Seite zeigen, sondern von der wenn es dir schlecht geht!).
Auskunft musst du bzgl dem B.-Pass niemanden geben, obwohl es für den Arbeitgeber, ab einer gewissen Größe, auch finanzielle Vorteile hat. Auch das Hochstufen, sollte es mal schlimmer werden, wird dann einfacher.