Krankheitsbedingter Mehrbedarf wird nur noch nach Body-M
Das ALGII und die Grundsicherung (Alter/Erwerbsminderung) bietet, bei entsprechender Indikation (Krebs, Aids, Multiple Sklerose etc.), die Möglichkeit einen sogenannten Mehrbedarf für Ernährung aufgrund einer verzehrenden Krankheit geltend zu machen. Als Voraussetzung für diese überaus generöse Sozialleistung (25,56 Euro monatlich) genügte bisher eine einfache ärztliche Bescheinigung. Das ist nun anders. Und wir (die BundesbürgerInnen) haben einen Grund zum Fremdschämen mehr »
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By the Way. Wäre das nicht eine Profilierungsmöglichkeit für den DMSG-Schirmherrn Christian Wulf – oder muss ich mir den Kerl bloß bei jedem Klick auf die DMSG-Seiten im Heather anschauen? Hier könnt ihr Ihn direkt fragen: http://www.direktzu.de/wulff/messages/new was er von der Sache hält. Tut das bitte, auch wenn Ihr nicht betroffen seit!