Krankheitsbedingter Mehrbedarf wird nur noch nach Body-M
Das ALGII und die Grundsicherung (Alter/Erwerbsminderung) bietet, bei entsprechender Indikation (Krebs, Aids, Multiple Sklerose etc.), die Möglichkeit einen sogenannten Mehrbedarf für Ernährung aufgrund einer verzehrenden Krankheit geltend zu machen. Als Voraussetzung für diese überaus generöse Sozialleistung (25,56 Euro monatlich) genügte bisher eine einfache ärztliche Bescheinigung. Das ist nun anders. Und wir (die BundesbürgerInnen) haben einen Grund zum Fremdschämen mehr »
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By the Way. Wäre das nicht eine Profilierungsmöglichkeit für den DMSG-Schirmherrn Christian Wulf – oder muss ich mir den Kerl bloß bei jedem Klick auf die DMSG-Seiten im Heather anschauen? Hier könnt ihr Ihn direkt fragen: http://www.direktzu.de/wulff/messages/new was er von der Sache hält. Tut das bitte, auch wenn Ihr nicht betroffen seit!

Du sagst eine ärztliche bescheinigung würde nicht mehr ausreichen. Das ist an den Haaren herbeigezogen!!! Es reicht vollkommen sich eine bescheinigung vom Arzt zu holen. Oder mal holt sich die Anlage MB und lässt diese von seinem Arzt ausfüllen. Der Mehrbedarf wird dann auch gewährt!!! Ohne einschränkungen!!! Allerdings hast du mit den 25,56 € Recht!! Und das das wenig ist wissen wir alle!!!
Und ich weiß das so genau weil ich MS habe und in einer Arge arbeite!!!