Hallo,
also ich sitze im Rollstuhl, bin 100% Schwerbehindert A G AG H B, bin in Pflegestufe II, habe Diabetes und vor zwei Jahren wurde mir der komplette Dickdarm entnommen. Das hat zur Folge, das ich in 24 Stunden bis zu 30 mal aufs WC muss, bei jedem einzelnen Toilettengang brauche ich Hilfe von meiner Lebenspartnerin, sie bekommt ALG II (die auch meine eingetragene Pflegerin ist). Am Do. bekamen wir einen Anruf von unserem JobCenter, da meinte die Sachbearbeiterin das meiner Pflegerin 250 € des Pflegegeldes ihr als Einkommen angerechnet wird, dann braucht sie ersteinmal nicht arbeiten gehen. Ansonsten muß sie 6 Stunden arbeiten gehen und da meine Pflege dann ja nicht mehr gesichert ist, gibt es ja für mich keine andere Möglichkeit als das Pflegeheim, die dadurch entstehenden Kosten würde das Sozialamt tragen. Es sollte noch erwähnt werden, das ich 33 Jahre alt bin. Jetzt bitte ich um eure Mithilfe. Können die das denn so einfach machen? Gab es Gesetztesänderungen? Wer kann mir mit Paragraphen, Urteilen usw weiterhelfen? Es ist wirklich dringend. Danke schonmal für eure Hilfe.

Fachlich kann ich leider nichts beitragen.
Bei so einschneidenden Entscheidungen kann ich nur dringend Rat von einem Experten in Sachen Sozialrecht empfehlen.
Versuch es doch erst mal mit der kostenlosen telefonischen Beratung der Amsel. Viel Erfolg!

Hallo,

auch ich weiss fachlich nichts dazu, aber der Sozialverband Deutschland hat mir bei meinem Rentenbescheid kompetent und schnell geholfen, die haben (jedenfalls hier) wirklich Ahnung! (http://www.sovd.de)

Ganz viel Glück und Mut bei Deinem Weg!

Ich kann nur sagen Vorsicht! Hier will die Arbeitsagentur anscheinend wieder ihre Statistik bereinigen. Mach Dich erst mal schlau, was die Anrechnung des Einkommens bedeutet. Fällt sie dann aus ALG II raus und hat damit auch keine Krankenversicherung mehr?

Hol Dir kompetente Hilfe, und zwar bevor ihr irgend etwas unterschreibt

Es grüßt

Das Meckerle