Hallo ihr Lieben,
habe grad meine Bescheinigung erhalten. Ihr Grad der Behinderung beträgt 30.
Was heißt das jetzt genau?
Kann mir da jemand etwas darüber sagen? Im Klartext heißt das jetzt doch gar nichts, oder?
Schönen Tag noch an alle!!
Marie
Hallo ihr Lieben,
habe grad meine Bescheinigung erhalten. Ihr Grad der Behinderung beträgt 30.
Was heißt das jetzt genau?
Kann mir da jemand etwas darüber sagen? Im Klartext heißt das jetzt doch gar nichts, oder?
Schönen Tag noch an alle!!
Marie
Hallo Marie,
das bedeutet,das Du zumindest einen Gleichstellungsantrag auf Schwerbehinderung (AA) stellen kannst.Damit hast Du fast die selben Rechte wie ein Schwerbehinderter.
Sollten aber die 30% in Deinen Augen nicht ausreichen lege gegen den Bescheid Wider-
spruch ein.
Ich wünsche Dir alles Gute
Gruß Klaus65
da müsste noch so ein Schrieb dabei sein, dass Du die 30 beim Finanzamt angeben kannst, dann kriegste ein bisschen Steuererleichterung
Grüßle
Silvana
Bist Du berufstätig, gibt es dort eine Schwerbehindertenvertretung? Wenn ja, dann dorthin. Sonst kannst du Dich nochmal melden.
Oder zum VDK oder SoVd Unterstützung holen beim Widerspruch.
Be
Hallo Marie, ich würd gern mal wissen was Du denn hast um 30% zu bekommen? Ich kenn mich da nämlich gar nich aus…
kann ich Dir von mir damals sagen: ich hatte ne Sehnerventzündung, Taubheitsgefühle und eben die Diagnose. Außerdem noch Asthma.
Lieben Gruß
Silvana
Hallo Steffi,
hab seit 20 Jahren MS. Hatte einige Sehnerventzündungen. Bei der letzten wurde das nicht mehr so 100% mit dem Auge. Außerdem haeb ich das Fatique-Syndrom und so langsam merk ich Taubheitsgefühle in den Füßen und Armen.
Ich weiß auch nicht, wie genau das Amt sich erkundigt hat, oder ob sie auf Grund der MS pauschmal mal 30 gegeben haben. Könnte mich leider noch nicht mit meinem Neuro oder meiner Hausärztin in Verbindung setzen, da jetzt die Feiertage sind. Ich bin auch am überlegen, ob ich nicht Widerspruch einlegen soll.
Einen schönen Advent an alle !!
Marie
Hallo Marie
Frage:bist Du dieselbe von weiter Oben,die mit den 30%?
Warum hast Du nicht mit Diagnosestellung (vor 20 Jahren?)einen SbA beantragt?
Bis 2002 gab es nämlich für die Diagnose MS 50%.Mit den Gesetzen des Herrn Hartz
wurde es leider Schlechter.
In diesem Sinne alles Gute Klaus65
Hallo Klaus,
mein Neuro fragte mich auch schon vor 20 Jahren, ob er für mich den Antrag ausfüllen soll. Nur vor 20 Jahren war ich gerade 20 Jahre alt, hatte gerade die Diagnose erhalten, hatte mein Leben noch vor mir und wollte von der Krankheit ÜBERHAUPT nichts wissen - im Gegenteil, ich hab sie nichtt akzeptiert und nicht angenommen. Von Behinderung wollte ich schon gar nichts wissen. Bis 2004 hat sich die Krankhiet sehr schleichend fortbewegt (ich hab sie auch gar nicht wahrgenommen oder beachtet). Es war auch meine Hausärztin, die mir geraten hat, jetzt doch mal den Antrag zu Stellen, da ich jetzt immer mehr “Begleiterscheinungen” bekomme.
So war das !!
So und nun wünsche ich euch allen schöne und ruhige Weihnachten!!
Marie
Hallo Marie,
ich kann Dich verstehen,als ich meine gesicherte Diagnose 1999 bekam,dachte ich erst mal genauso.Doch so langsam dämmerte es mir ,das ich mit Ausweis besser drann sein könnte
(Arbeitsmäßig),was sich am Ende bewahrheitet hat.
Also habe ich die50% dankent angenommen.
Ich hoffe für Dich das Du nich so bald unbedingt eine Erhöhung Deines Behinderten Status benötigst ,sprich das Dich die MS in Ruhe läßt.
In diesem Sinne eine frohe Weihnacht und weiter alles Gute Klaus65
Hallo Marie,
ich bin das erste Mal dabei, kann dir aber zu dem Thema was schreiben:
30 v.H. bedeutet steuerrechltich noch nichts, erst ab 50 v.H. hast du steuerliche Vorteile.
Fraglich ist immer die Einstufung. Wenn du einen Rechtsschutz hast oder Mitglied beim VdK bist, würde ich auf alle Fälle einen Einspruch einlegen. Die Erfahrung in wirklich jedem Fall den ich kenne, hat gezeigt, es geht immer was. Meine Frau, seit 6 Jahren MS, Taubsheitsgefühle in den Beinen, Sehstörung links, Fatique … bekam zunächst 30 v.H. Nachdem wir Einspruch erhoben hatten und bereits der Termin zur Verhandlung beim Sozialgericht feststand, kam das Vergleichsangebot, letztendlich 60 v.H. Du wirst nachdem Einspruch zu einem Gutachter geschickt, der alle Krankenunterlagen einsieht und eine intensiver Utnersuchung vornimmt. Dessen Diagnose ist dann maßgeblich.