Hi Anja1984,
das Pflegegutachten (SGB XI) zählt beim GdB (SGB IX) nur sehr wenig.
Für die Beurteilung des GdBs zählen ärztliche Gutachten, es wird höchsten der Pflegegrad etwas mit berücksichtigt wenn der bei 4 oder 5 ist.
Der GdB wird beim Pflegegutachten auch nicht mit berachtet, es werden höchstend die Diagnosen aus der Feststellung abgeschrieben.
Meine Erfahrung mit den Versorgungsämter ist, ein aussagekräftiger Arztbericht ggf. 2 wenn noch ein Ambulanzbericht oder Rehabericht vorhanden ist und dann halt der vom Facharzt.
Wenn es mehrere Fachärzte sind, dann noch ein zusammenfassender Bericht vom Hausarzt.
Ein MRT Bericht bist bei einem orthopädischen Problem aussagekräftig, bei MS nicht, weil das MRT nicht deine tatsächlichen Ausfälle beschreibt.
Je mehr Unterlagen, desto unübersichtlicher das für den Sachbearbeiter und auch mehr arbeit das wichtige richtig zu erfassen. Leider wissen die wenigsten Antragssteller wie es auf den Ämtern intern zugeht und wie das Arbeitspensum von den einzelnen Sachbearbeiter aussieht.
Da ist ein guter, aussagekräftiger Arztbericht mehr Wert als zig Berichte und lange Gutachten.
Leg erstmal formloser Widerspruch ein und fordere die Unterlagen an.
Mach dann einen Termin beim Neuro aus, fordere einen Bericht für den Hausarzt an (notfalls soll dir der Hausarzt eine Überweisung mit Berichtanforderung ausstellen).
Und sag dem Neuro auch, das du den für den GdB brauchst und er die Gehstrecke auch bitte mit angibt.
Grüße
LucyS