Habe nun eine erneute Höherstufung des Gdb beantragt mit Pflege Gutachten und neuen ärztlichen Berichten.

Natürlich kam nur die 40, hatte mir 50 und Merkzeichen erhofft, da ich längere Strecken ohne Rollator gar nicht mehr bewältigen kann. Und täglich auf Hilfe angewiesen bin.

Würde sich ein Widerspruch lohnen?

Hi Anja,

…immer zur Fristwahrung erstmal formlos widersprechen, mit dem Hinweis, dass eine Begründung nachträglich eingereicht wird…

Zurückziehen kannst Du den Widerspruch ja trotzdem, falls Du’s Dir anders überlegst.

lass das dann Deine Ärzte begründen, oder Du kannst natürlich ach selbst angeben welche Punkte Du anders siehst, welche Entscheidungen Dir nicht passen. Aber medizinisch begründet hat meistens mehr Aussicht auf Erfolg.

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Hallo Anja1984,

ich habe einen Verschlechterungsantrag gestellt. Ich hatte GdB 30. Ich habe Widerspruch eingelegt. Der wurde abgelehnt.

Ich bin vor Gericht gegangen und habe jetzt einen GdB 50. Das hat allerdings zwei Jahre gedauert.

Ich bin auf keine Gehilfe angewiesen, habe aber neben der MS weitere Einschränkungen. Wenn Du den Rollator benötigst, bin ich mir sehr sicher, dass Du Erfolg haben wirst und ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen.

Was ich in den letzten zwei Jahren gelernt habe, ist, dass sehr oft abgelehnt wird, in der Hoffnung, dass es nicht weiter agiert wird. Dafür braucht man Kraft und gute Nerven.
Das miese ist, dass kranken Menschen das gerade fehlt und man oft keine Energie hat, sich noch mit Behörden anzulegen.

Instruiere deine Ärzte, dass sie dich unterstützen und führe im Widerspruch an, inwiefern dich die Krankheit im Alltag belastet (z.B. Müdigkeit, Konzentrationsschwäche…). Mein Widerspruch war leider nicht gut formuliert.

Dir alles Gute und vor allem viel Kraft! :four_leaf_clover:

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Das sehe ich leider auch so…

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Grundsätzlich Frage, wie steht dein behandelnder Neuro dazu ? Ein Widerspruch bringt in meinen Augen meist nur etwas, wenn die behandelnden Ärzte das befürworten und einen entsprechenden Bericht zu dem Widerspruch mit anfertigen.

Es wird wie schon erwähnt gerne erstmal alles abgelehnt, nur die wenigsten gehen in den Widerspruch.

Bist du Mitglied in einem Sozialverband wie z.B.VdK ? Die können dich bei dem Anliegen unterstützen, bzw.wenn es auf eine Klage rausläuft dich auch juristisch vor Gericht vertreten, in diesem Fall musst du dich dann nur darauf einstellen, daß das Gericht dich zu einem Gutachter schicken wird, fand ich persönlich nicht schlimm, aber sehr anstrengend und kräftezehrend, da dieser Termin in meinem Fall 6 Stunden gedauert hatte mit Gespräch und intensiven Untersuchungen und der Ausgang oftmals nicht vorhersehbar. In meinem Fall hatte der Gutachter mit MS, bzw.Neuro recht wenig zu tun, bzw.kannte sich nicht wirklich aus.

Liebe Anja,
ganz klar Widerspruch, Liste alle deine Beschwerden auf, egal ob Migräne, Rückenleiden usw., ärztlich dokumentiert, auch Rehabericht, zählt noch zur MS und wurde bei mir separat aufgelistet und bewertet. Liebe Grüße

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Das tut mir sehr leid, der Klageweg bei dir so lange dauerte, liest man häufig und man bekommt daher auch oft davon abgeraten diesen Weg zu gehen. In meinem Fall ging das deutlich schneller, Widerspruch im November, Klage über VdK im Dezember eingereicht nach Ablebnung des Widerspruchs, eine Woche später Post vom Gericht, das ich zum Gutachter soll, der sich auch direkt wegen Termin gemeldet. Anfang Januar dann Gutachtertermin und Februar das Urteil…

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Ich habe zu Beginn der MS Diagnose 60 G erhalten. Da brauchte ich noch keinen Rollator und bin noch mit Walking-Stöcken wandern gegangen. Kommt wahrscheinlich wieder auf das Versorgungsamt an.

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Ja, ging mir auch so hab es erstmals akzeptiert, wegen der Klagezeit. Der Sachbearbeiter vom Versorgungsamt, sagte mir kommt ein Schub oder irgendeine Verschlechterung, gleich Verschlechterungsantrag mit dem Arztbericht stellen, gesagt getan.

Da hattest du wirklich Glück, bzw.ein nettes Versorgungsamt, das gibt es bei meinem nicht, da habe ichbschon schriftlich die tollsten Aussagen bekommen, wie z.B.andere Grunderkrankungen wie z.B.Migräne werden nicht berücksichtigt, es wird nur die "schwerwiegendste Erkrankung " berücksichtigt und auch die Aussage so lange sie noch beide Beine haben und nicht im Rollstuhl sitzen ist ein GdB von über 40 ausgeschlossen…

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Krass. Das ging bei dir ja wirklich viel schneller.
Gutachtertermin und Gerichtstermin waren dann direkt hintereinander am selben Tag.

6 Stunden Gutachtertermin sind heftig. Bei mir hat er nur 45 Minuten gedauert und das fand ich schon anstrengend. 15 Minuten vor dem Gerichtstermin hatte ich dann die Empfehlung GdB 40 ab 2023 und GdB 50 ab 2025 in der Hand. Der Gerichtstermin war dann nur noch reibe Formsache.

Bei mir wurde wirklich ALLES berücksichtigt.

Das ist so ätzend, dass es kein einheitliches Vorgehen gibt. Das wirkt alles so unglaublich willkürlich.

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Heftig😱. Ich habe die Auflistung bekommen und wäre mit allem bei 180, alleine auf die Migräne gab es zusätzlich Grad 20 und auf meine Rückenprobleme 30, durch die Krebserkrankung wurde am Grad 50 zuvor nicht gerührt und dann die MS mit 80, gekommen.
Alles zusammen 100, aG,G und B unbefristet für März 25 rückwirkend.

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Hi,

das wichtigste sind die Arztberichte von Neuro und MS Ambulanz.

Darin sollte dann die Einschränkungen beschrieben werden und seit wann die bestehen und wie die sich entwickelt haben.

Alles was seit mehr als 6 Monaten dauerhaft besteht wird mit betrachtet.

Ich habe ohne große Probleme einen GdB von 50 bekommen und auch nach ein paar Jahren die 60+G (hatte 70+G beantragt).
Mein Neuro meinte nur, 60+G ist aus seiner sicht OK gewesen, das hat auch sein Bericht so hergegeben.

Nach meinem Umzug in ein anderes Bundesland meinte meine neue Neurologin nur, keinen Verschlechterungsantrag stellen bis sie im Rolli sind, hier würden sie mit diesen Einschränkungen höhstens einen GdB von 30 bekommen…

Lass dir den Bericht vom Neuro geben, den er an das Versogungsamt geschickt hat und wenn dort keine Zeiten für die Einschränkungen steht, werden die nur teilweise berücksichtigt.

Mir hat eine Sachbearbeiterin von einem Versogungsamt mal gesagt, in den letzten 15 Jahren ist die Qualität der Arztberichte so schlecht geworden ist, das sie es nicht wundert, das die Leute immer wieder in den Widerspruch müssen.
Und auch das Textverständnis von einigen Sachbearbeitern liese immer mehr zu wünsch übrig.

Grüße
LucyS

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Letztes Jahr hatte ich schon Verschlechterungsantrag gestellt, wurde aber alles abgelehnt auch der Widerspruch vom Vdk.

Nun habe ich auch alles neue an ärztlichen Berichten, Mrt Befunden und Pflege Gutachten eingereicht. Auch habe ich meine Beschwerden selber aufgeführt wie sie mich im Alltag einschränken.

Aber mehr wie 40 meinten sie jetzt auch nicht zu geben, Auf meine Bitte Merkzeichen in Betracht zu ziehen wurde auch abgewährt. :face_with_raised_eyebrow:

Bleibt wohl nur noch die Klage vor’m Suzialggericht irgendwann…

Hi Anja1984,

steht in den Arztberichten drin:
Gehstrecke mit Hilfsmittel x Meter in x Minuten, seit mind. 6 Monaten unverändert?
Gehstecke ohne Hilfsmittel x Meter in x Minuten, seit mind. 6 Monaten unverändert?

Steht etwas von Fussheberschwäche drin?
Spastiken in den Beinen oder was auch immer der Grund für deine Gehprobleme sind.
Auch hier muss stehen, wie lange das schon besteht und wie es sich in dem Zeitraum verändert hat.

Der Arztbericht sollte eine sehr detailreiche Beschreibung deiner Symptome sein. Medikamente sind zweitrangig.

Grüße
LucyS

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Das steht dort nicht drin. Mein Neurologe fragt nur immer wie die Gehstrecke ist und das schreibt er auf. Vielleicht kennt er sich mit MS auch nicht so aus und einen anderen Arzt hier zu finden ist vergebens.

Mir geht nach einer gewissen Zeit richtig die Kraft in den Beinen weg. Das wird dann richtig wackelig zu laufen.

Vor dem Widerspruch erreiche ich meinen Neurologen auch nicht mehr, Termine sind da Mangelware. Maximal über meinen Hausarzt könnte ich versuchen das er mir ein Schreiben zum Widerspruch aufsetzt.

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Wie gesagt, Du kannst in den ersten 3 Wochen einen formlosen Widerspruch ohne Begründung einreichen, um die Frist zu wahren.

Für die Begründungsnachreichung gibt es meiner Meinung nach keine Fristen… da kannst Du Dir dann Zeit lassen, und brauchst erstmal keinen Neuro…

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Ich hatte das Thema vor zwei Jahren mit meinem Mann. Habe aus dem Internet mir einen formlosen Widerspruch mit der Bitte um Übersendung der medizinischen Unterlagen, die zur Entscheidung geführt haben, rausgezogen. Nach Überweisung von 8 Euro für die Kopien der ärztlichen Befunde konnte ich feststellen, dass wichtige Informationen und Diagnosen fehlten.

So konnte ich die Widerspruchsbegründung darauf aufbauen und schon nach “einem” Jahr Bearbeitung bekam mein Mann die gewünschten 50 % zugesprochen.

Ich drücke die Daumen.

mfg Johanna