Bleibt wohl nur noch die Klage vor’m Suzialggericht irgendwann…

Hi Anja1984,

steht in den Arztberichten drin:
Gehstrecke mit Hilfsmittel x Meter in x Minuten, seit mind. 6 Monaten unverändert?
Gehstecke ohne Hilfsmittel x Meter in x Minuten, seit mind. 6 Monaten unverändert?

Steht etwas von Fussheberschwäche drin?
Spastiken in den Beinen oder was auch immer der Grund für deine Gehprobleme sind.
Auch hier muss stehen, wie lange das schon besteht und wie es sich in dem Zeitraum verändert hat.

Der Arztbericht sollte eine sehr detailreiche Beschreibung deiner Symptome sein. Medikamente sind zweitrangig.

Grüße
LucyS

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Das steht dort nicht drin. Mein Neurologe fragt nur immer wie die Gehstrecke ist und das schreibt er auf. Vielleicht kennt er sich mit MS auch nicht so aus und einen anderen Arzt hier zu finden ist vergebens.

Mir geht nach einer gewissen Zeit richtig die Kraft in den Beinen weg. Das wird dann richtig wackelig zu laufen.

Vor dem Widerspruch erreiche ich meinen Neurologen auch nicht mehr, Termine sind da Mangelware. Maximal über meinen Hausarzt könnte ich versuchen das er mir ein Schreiben zum Widerspruch aufsetzt.

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Wie gesagt, Du kannst in den ersten 3 Wochen einen formlosen Widerspruch ohne Begründung einreichen, um die Frist zu wahren.

Für die Begründungsnachreichung gibt es meiner Meinung nach keine Fristen… da kannst Du Dir dann Zeit lassen, und brauchst erstmal keinen Neuro…

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Ich hatte das Thema vor zwei Jahren mit meinem Mann. Habe aus dem Internet mir einen formlosen Widerspruch mit der Bitte um Übersendung der medizinischen Unterlagen, die zur Entscheidung geführt haben, rausgezogen. Nach Überweisung von 8 Euro für die Kopien der ärztlichen Befunde konnte ich feststellen, dass wichtige Informationen und Diagnosen fehlten.

So konnte ich die Widerspruchsbegründung darauf aufbauen und schon nach “einem” Jahr Bearbeitung bekam mein Mann die gewünschten 50 % zugesprochen.

Ich drücke die Daumen.

mfg Johanna

Also am besten sind die Berichte der MS Ambulanz. Meine Neuro ist auch ein Wald- und Wiesen-Neurologe. Wenigstens komme ich gut klar mit ihm. Bei Problem rufe ich ihn immer an.

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@kerschu hu weist du noch wo du den Antrag gefunden hast wegen dem Widerspruch?
Die ärztlichen Unterlagen hatte ich selber mitgeschickt beim Antrag. Meinst das da noch anderes dazu gekommen ist?

@cdeckel MS Ambulanz hatten die auch einen Bericht bekommen. Aber leider hat die MS Ambulanz wo ich bin alles auch mehr oder weniger nur schön geredet.

Ja, super. Dann ist das ja alles schwierig.:slightly_smiling_face:

Hi Anja1984,

viele Versorgungsämter nehmen die 2km in 30 Minuten (Bestättigt durch Gerichtsurteile) noch immer als Maßstab für das G.

Wenn das aber nicht aus den Arztberichten hervorgeht, kann dir das Vorsorgungsamt das G nicht geben.

Erfahrene Ärzte wissen das auch.

Je nach dem, wie gut du mit deinem Hausarzt kannst, kann er das auch schreiben.

Wenn du bei der Physio die Möglichkeit der Gehstreckenmessung hast, mach das und die sollen dir auch einen Bericht für den Arzt schreiben.

Bei MS gilt zudem noch eine 6 Monatsregel, d.h. das ganze muss seit mind. 6 Monate auf dauer bestehen, damit sollten Schubartigeverschelchterungen ausgeschlossen werden.
Daher muss dieses auch aus dem Bericht hervorgehen.

Grüße
LucyS

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Ist leider schon 3 Jahre her, daher im Internet nicht mehr gefunden. Habe aber das Schreiben kopiert.

s.u.

Hiermit lege ich fristgemäß Widerspruch gegen den o.g. Bescheid ein und beantrage Akteneinsicht in Form einer Überlassung von Kopien der entscheidungserheblichen Befunde und Arztberichte.

Nach Vorlage der Unterlagen erhalten Sie die Widerspruchsbegründung.

Vielen Dank im voraus

Es ist immer ein Versuch wert. Hatte seinerzeit u.a. noch die psychische Belastung durch die Krankheit ausführlich beschrieben.

Alles Gute wünsche ich

mfg Johanna

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@LucyS aus dem Pflege Gutachten geht das hervor das alles schon länger wie 6 Monate ist und auch keine Besserung zu erwarten ist.
Auch das ich auf tägliche Hilfe angewiesen bin um überhaupt meinen Alltag zu bewältigen.

Ich hatte wirklich die Hoffnung in das Pflege Gutachten gesetzt. Aber ob die das dann wirklich alles richtig gelesen haben?

Das wäre ein Punkt den ich in der Widrspruch Begründung ansetzen könnte.

Pflegegutachten sind seitenlang und kaum einer macht sich die Mühe akribisch alles zu lesen. Bei der Widerspruchsbegründung bitte auch keine seitenlange Abhandlungen, die “schrecken” die Sachbearbeiter und Ärzte nur ab.

Alles Gute

Johanna

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Über die Begründung würde ich mir erstmal gar nicht den Kopf zerbrechen, schick den Dreizeiler von @kerschu zum Amt und warte auf die Unterlagen, vorher kannst Du eh nur Vermutungen anstellen…

Viel Glück!

@kerschu wenn sowas wie das Pflege Gutachten nicht wirklich gelesen wird, wie kann man dann beurteilen welcher Gdb einem zusteht?

Das verärgert mich so…

Liebe Anja,

DAS ist ein Grund, ärgerlich zu sein. Aber wenn das Pflegegutachten triftige Gründe hergibt, bist Du über kurz oder lang auf der Gewinnerseite. Leider erreichte man das oft nur mit Widerspruch, ggf. bis zum Sozialgericht. Und es ist echt ärgerlich, dass man zu vielen Betroffenen diesen Papierkrieg zumutet. Also wie meine Vorredner schon angeführt haben:

  • Widerspruchsformular mit Aktenanforderung
  • dann, ggf. mit sachkundiger Unterstützung (VdK, Anwalt) Begründung nachreichen, auch was bei GdB-Beurteilung nicht berücksichtigt wurde
  • und dann mal schauen

Oft reicht schon die erste Widerspruchsrunde. Wenn nicht, klagen.

Ich wünsch Dir Geduld und Nervenstärke.

VG MiH

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Das sind meine Erfahrungen, die ich bei 2 Gerichtsverfahren gegen meine KK und der DRV Bund, zwei Widerspruchsverfahren gegen das Finanzamt, einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Agentur für Arbeit und einer Nichttätigkeitsklage gegen das Gericht sammeln dürfte.

Ich habe deshalb sehr intensiv die Bearbeitungsweise in Behörden kennen gelernt und konnte mich u.a. in allen “Streitpunkten” erfolgreich wehren und die KK musste sogar noch ordentlich Zinsen zahlen.

In diesem Sinn alles Gute

mfg Johanna

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Man hat ja sonst eh nichts zu tun als MS Erkrankte/r :see_no_evil: :+1:

Wenn’s nicht so traurig wär würd ich laut lachen…

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Wie meine Oma schon immer zu sagen pflegte: “Nicht ärgern, nur wundern”…

Hi Anja1984,

das Pflegegutachten (SGB XI) zählt beim GdB (SGB IX) nur sehr wenig.

Für die Beurteilung des GdBs zählen ärztliche Gutachten, es wird höchsten der Pflegegrad etwas mit berücksichtigt wenn der bei 4 oder 5 ist.

Der GdB wird beim Pflegegutachten auch nicht mit berachtet, es werden höchstend die Diagnosen aus der Feststellung abgeschrieben.

Meine Erfahrung mit den Versorgungsämter ist, ein aussagekräftiger Arztbericht ggf. 2 wenn noch ein Ambulanzbericht oder Rehabericht vorhanden ist und dann halt der vom Facharzt.
Wenn es mehrere Fachärzte sind, dann noch ein zusammenfassender Bericht vom Hausarzt.
Ein MRT Bericht bist bei einem orthopädischen Problem aussagekräftig, bei MS nicht, weil das MRT nicht deine tatsächlichen Ausfälle beschreibt.

Je mehr Unterlagen, desto unübersichtlicher das für den Sachbearbeiter und auch mehr arbeit das wichtige richtig zu erfassen. Leider wissen die wenigsten Antragssteller wie es auf den Ämtern intern zugeht und wie das Arbeitspensum von den einzelnen Sachbearbeiter aussieht.
Da ist ein guter, aussagekräftiger Arztbericht mehr Wert als zig Berichte und lange Gutachten.

Leg erstmal formloser Widerspruch ein und fordere die Unterlagen an.
Mach dann einen Termin beim Neuro aus, fordere einen Bericht für den Hausarzt an (notfalls soll dir der Hausarzt eine Überweisung mit Berichtanforderung ausstellen).
Und sag dem Neuro auch, das du den für den GdB brauchst und er die Gehstrecke auch bitte mit angibt.

Grüße
LucyS