Die seit 10/2024 beantragte Orthese wurde jetzt dann auch beim Sozialgericht abgewiesen. Angeheftet mit einem Schreiben der KK, so geschrieben, als hätte die KK das bearbeitet…
Welche Optionen habe ich jetzt noch?
Neu beantragen?
An die Öffentlichkeit gehen?
Gesundheitsministerium informieren?
Oder sich von der Entscheidung in eine Depression begeben…?
Hab mir das Teil ja nach 2 Operationen in 12 /2024 selbst kaufen müssen, da mein Gangbild deutlich schlechter wurde, leider. Es hilft mir enorm.
Bin nicht beim VdK, aber das werde ich wohl ändern müssen.
Danke für´s Lesen und eine schöne Woche.
Gib nicht zu früh auf, wenn du glaubst du hast noch optionen dann nutz sie , eventuell auch mit dem DMSG Kontakt aufnehmen ?
Hallo Konny
Mir geht’s genauso. Die Fussheberorthese “durfte” ich für 4 Wochen testen, konnte gehen, als ob nix wär. Einfach super! Ab da hat meine KK dann gesagt, nein! Ich bekomme das L300go nicht bezahlt.
Ich hab die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Die KK ist der Meinung, dass bei mir eine normale Orthese hilfreicher wäre, weil ich mit ihr besser “stehen” kann!
Konnte letzte Woche mit der Anwältin telefonieren, um ihr zu erklären, dass es bei mir nicht um besser Stehen geht, das kann ich nämlich auch ohne Orthese, sondern dass es sich in meinem Fall ums sichere Gehen handelt!
Mal schaun wies weitergeht!
Fühle mich mittlerweile einfach vom System total verarscht! Die Manschette hat mir super geholfen, obs mittlerweile noch so wäre, keine Ahnung, hat sich bei mir in den letzten Monaten einfach alles verschlechtert.
Ich habe das mit einer Anwältin, die sich damit extrem gut auskennt, vor Gericht durchgeboxt.
Allerdings half mir das Gerät dann nicht mehr.
Das ist wohl nicht ungewöhnlich…
Hab heute morgen den Rechner zugeklappt und bin ins Yoga…dann hatte ich folgende Idee…ich geh in Berufung und das mit dem VdK.
Danke für die tollen, unterstützenden Antworten.
Ich werd berichten.
Muß jetzt mit der Geschäftsstelle in München Kontakt aufnehmen…für die “härteren” Fälle…
Das habe ich noch Alles selbst gemacht. Bis zur Klage. Mittlerweile bin ich leider fast ein Profi im Schreiben von Widersprüchen. Waren 2024 erfolgreiche 5 von eben 7.
Die Gutachter vom MDK sind in meinen Augen unfähige Ärzte, die mit ihrer Ausbildung leider nicht arbeiten können. Wenn ich nur mit Spitzfuß für die Orthese geeignet bin, ist Alles klar. Laß Dir die Gutachten immer zusenden, ganz wichtig.
Diese sogenannten textilen Fußheberorthesen sind passiv. Ich kann mir gut vorstellen, das der Muskel damit etwas “verkümmert”. Die Anwältin wird das schon schaffen.
Danach gehen wir Beide an die Öffentlichkeit 
Hat das Gericht bei der Begründung Stellung genommen zu deinem Anspruch auf “Versorgung nach Stand der Technik” zur möglichst vollständigen Wiederherstellung deiner abhanden gekommenen Körperfunktionen? Also dem “unmittelbaren Behinderungsausgleich”?
Die Leistungen deiner KK sollten zwar einerseits “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” sein,. “Ausreichend” ; ist aber nur, was deine verlorengegangenen Funktion wieder herstellt.
IdR. sind Präzedenzfälle wie L 1 KR 262/18 so eindeutig, daß man normalerweise keinen tollen juristischen Beistand benötigt.
Nein zur Versorgung nach “Stand der Technik” steht da nichts drin. Man schreibt schon, das die Kassen verpflichtet sind und das sehr ausführlich. Abschließend beruht das Ergebnis auf der Aussage des MDK…kein wesentlicher alltagsrelevanter Gebrauchsvorteil mit dem Verweis alternativer “Modelle”.
Das Schreiben ist so verwirrend und überfordert mich. Unter anderem verlangt man einen Rechnungsnachweis. Und es gibt einen Punkt, wo ich die Kostenübernahme abgelehnt habe(hab ich nicht und stand nie zur Debatte)…und dann im Anschluß gleich widersprochen habe…
Danke für Deine Antwort.
Habe heut bei meiner weiteren Recherche festgestellt, das der Bescheid nur die Aussage der Krankenkasse ist…weitergeleitet vom Sozialgericht.
Dann bleibe ich mal vorsichtig optimistisch…oder es wird am Ende immer Alles gut…
Bei mir wurde es zuerst auch abgelehnt. Mit der Begründung, es gäbe andere Alternativen.
Für den Widerspruch hat das Sanitätshaus weitere Videos gemacht und einen ausführlichen Bericht (aus physiotherapeutischer Sicht) geschrieben.
Ich habe ein persönliches Schreiben an den MDK gerichtet. Wie ich das Laufen mit den Alternativen von der Krankenkasse und mit dem Bioness empfunden habe.
Dann habe ich beschrieben, wie sich die Fußheberschwäche in meinem Alltag auswirkt.
Bsp.: Abbruch und Unterlassen von Spaziergängen. Dadurch weniger soziale Teilhabe, gerade im familiären Umfeld und Freundeskreis.
Am Ende habe ich darum gebeten, die Entscheidung zu überdenken. Weil es mir hinsichtlich der Teilhabe so viel mehr bringt.
Einige Passagen aus meinem Schreiben standen 1:1 im neuen Gutachten, indem das Bioness befürwortet und letztlich genehmigt worden ist.
Das freut mich für Dich, toll.
Danke für den Hinweis.
Widersprüche waren schon. Das hat sich über ein Jahr hingezogen, weil die KK meinen Fall ca. ein 1/4 Jahr nicht bearbeitet hat, obwohl ich fast wöchentlich angerufen habe.
Ich hab das ganz gut geschrieben und auch von Jemand(meine ehemalige Arbeitskollegin aus der Pflege) anschauen lassen, die Jura studiert hat(im Fernstudium) und jetzt überwiegend für den MDK arbeitet.
Bin jetzt in der Klage beim Sozialgericht. Ich wünsch mir ein Gerichtsverfahren bei dem ich “antreten” muß , aber das wird es nicht geben…leider.
Da kann ich dich gut verstehen, aber solch eine Klärung gibt es leider nicht.
Ich habe mich früher auch immer über die Bürokraten, die über den Grad der Behinderung zu entscheiden hatten, geärgert.
Ich drücke dir die Daumen, dass du erfolgreich bist.
Danke, ich werde berichten.