Hallo Christiane,
diese tierischen Zellpräparate sind in vielen Ländern wegen ihrer katastrophalen Nebenwirkungen verboten, und wurden auch in Deutschland 1997 verboten. Leider hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot im Jahr 2000 aufgehoben. Die Frischzellenvermarkter werteten dies Zustimmung des hochsten Gerichts zu ihren teilweise mörderischen “Therapien”, aber der wahre Grund für die Aufhebung des Verbots war lediglich ein juristischer Formfehler; das Urteil enthält sich der Berwertung der Therapien als solcher.
Heilpraktiker kann jede Putzfrau werden. Da der Paramedizin-Markt floriert, würde ich, wenn ich Putzfrau wäre, auch einen Heilpraktikerkurs machen. Allerdings hat deine Heilpraktikerin wohl nie in die Heilpraktiker-Berufsordnung geschaut. Leider ist diese rechtlich nicht bindend; ein Heilpraktiker haftet also nicht wie ein Arzt für Behandlungsfehler.
Aber in Art. 4 Abs. 4 dieser Berufsordnung heißt es:
"4. In Fällen, in denen eine Spezialuntersuchung, eine Operation oder eine sonstige Heilmaßnahme erforderlich ist, die der Heilpraktiker selbst nicht vornehmen kann, ist rechtzeitig mit allem Nachdruck auf die Vornahme einer solchen Maßnahme hinzuweisen. "
http://www.kreawi.de/heilpraktiker/berufsordnung/boh-komplett.html
Da MS eine Erkrankung ist, deren Behandlung verschreibungspflichtige Medikamente erfordert, kann ein HP sie gar nicht behandeln; außerdem hat er seine Grenzen realistisch einzuschätzen und sich zu informieren, ehe er/sie an einer MS-Patientin herumpfuscht.
Auf vielen Internetseiten, die über MS informieren, ist zu lesen, dass tierische Zellpräparate das Immunsystem unspezifisch stimulieren und dadurch Schübe auslösen können wie auch andere Immunstimulanzien aus der Paramedizin, z. B Echinacin.
Wenn deine HP zu faul war, sich in die Behandlung der MS einzuarbeiten, und zu dumm war, zu kapieren, dass Einspritzungen von körperfremdem Eiweiß das Immunsystem zum Durchknallen bringen können, dann ist es wirklich nur noch eine Frage der Zeit, bis sie, wie so mancher Heilpraktiker, wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung vor Gericht steht.
Gruß Inge