Ich war gestern in der Apotheke um mein Fampridin Rezept einzulösen. Ich musste 165,08 € bezahlen, da man im Moment nur das Original Fampyra bekommt.

Der Hersteller des Originalpräperats Fampyra setzte seinen Patentschutz gerichtlich durch.
Infolge einer einstweiligen Verfügung mussten Hersteller von Fampridin-Generika ihre Produkte bis auf weiteres vom Markt zurückrufen.

Ich habe bei meiner Krankenkasse angerufen und bekomme dieses Mal den Mehrkosten Betrag erstattet. Es gibt auch gute Entscheidungen von der Krankenkasse.
Freu mich grad auch mal das Original Produkt testen zu können.

Vielleicht ist es bei anderen auch so. Ich wollte euch einfach Info geben :slightly_smiling_face:

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Hallo, das Ganze war bei mir schon Ende Mai Thema. Einmal habe ich die Mehrkosten für Fampyra bezahlt. Zum Glück hat sich das relativ schnell geklärt. Zuerst gab es eine Diskussion mit meiner Apotheke. Dann gab es eine schriftliche Bestätigung auf der Homepage meiner Krankenkasse, dass diese momentan die Mehrkosten für Fampyra übernimmt. Solange es keine Generika auf dem Markt gibt. Begründung hast du ja oben geschrieben. Bei mir gibt es keine Veränderung. Fampyra wirkt bei mir genauso wie Fampridin. Der einzige Unterschied ist für mich, die Verpackung von Fampyra ist aufwendiger.

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Hier, das ist vllt ganz praktisch("…Das daran anschließende SPC lief bis zum 25. Juli 2026…" @Kana), auch für dich @Olafpm eine ein wenig Wirtschaftsökonomie:

GPT-5.6 :
"…In der EU gilt bei Arzneimitteln grundsätzlich:

20 Jahre Patentlaufzeit ab Patentanmeldung, nicht ab Marktzulassung. Weil Entwicklung, Studien und Zulassung oft zehn Jahre oder länger dauern, bleiben nach Markteinführung häufig nur noch ungefähr 8 bis 12 Jahre wirtschaftlich nutzbarer Patentschutz.

Danach kann ein ergänzendes Schutzzertifikat, SPC, den Schutz um bis zu fünf Jahre verlängern. Bei vollständig erfülltem pädiatrischem Prüfprogramm können weitere sechs Monate hinzukommen. Rechnerisch sind also bis zu 25½ Jahre ab Patentanmeldung möglich.

Daneben existiert unabhängig vom Patent die regulatorische 8+2+1-Regel:

acht Jahre Schutz der Zulassungsdaten,

danach darf ein Generika- oder Biosimilarhersteller die Zulassung beantragen,

verkaufen darf er grundsätzlich erst nach zehn Jahren,

unter bestimmten Voraussetzungen verlängert sich das auf elf Jahre.

Ein noch gültiges Patent kann den tatsächlichen Verkaufsstart trotzdem weiter hinausschieben.

Konkret bei Fampyra

Beim Wirkstoff Fampridin selbst geht es nicht mehr um einen neuen Stoff. Geschützt war vor allem die spezielle Retardformulierung beziehungsweise Dosierung von 10 mg zweimal täglich.

Das zugrunde liegende europäische Patent lief bereits am 11. April 2025 aus. Das daran anschließende SPC lief bis zum 25. Juli 2026. Genau deshalb konnten die Generika zunächst auf den Markt kommen, nach dem Gerichtsurteil kurzfristig wieder verschwinden und dürfen jetzt nach Ablauf des Schutzes grundsätzlich wieder angeboten werden.

Der aktuelle Engpass dürfte daher nicht mehr dauerhaft patentrechtlich begründet sein, sondern durch Rückruf, erneute Produktion, Freigabe, Großhandel und Lieferketten entstehen.

Ocrevus

Ocrevus wurde in der EU am 8. Januar 2018 zugelassen.

Bei Ocrelizumab gibt es aber nicht das eine sauber benennbare Ablaufdatum. Biologika sind meist durch ein ganzes Bündel geschützt:

Antikörper beziehungsweise Molekül,

Herstellung und Reinigung,

Formulierung,

Dosierungsregime,

konkrete MS-Anwendungen,

Infusionsverfahren,

neuere subkutane Darreichungsformen.

Für das klassische intravenöse Ocrevus wird der Beginn des europäischen Patentablaufs allgemein um 2028 erwartet. Ein Ocrelizumab-Biosimilar könnte daher theoretisch gegen Ende der 2020er-Jahre erscheinen. Das bedeutet aber nicht, dass am Tag nach Ablauf sofort ein preisgünstiges Biosimilar in Deutschland verfügbar ist. Entwicklung, Zulassung, Patentstreitigkeiten und Markteinführung können das noch um Jahre verzögern.

Außerdem kann Roche mit Ocrevus subkutan beziehungsweise einer Kombination mit Hyaluronidase neue, eigenständige Schutzrechte besitzen. Diese verhindern nicht zwingend ein Biosimilar der alten Infusionsversion, können aber die neue Verabreichungsform länger abschirmen.

Typische Größenordnung anderer MS-Medikamente

Bei älteren chemischen Wirkstoffen wie Dimethylfumarat, Teriflunomid, Fingolimod oder Fampridin können klassische Generika relativ schnell folgen, sobald die entscheidenden Schutzrechte wegfallen.

Bei Antikörpern wie Ocrelizumab, Natalizumab, Ofatumumab oder Ublituximab entstehen dagegen Biosimilars. Diese sind deutlich aufwendiger zu entwickeln und werden nicht einfach wie eine identische Kopie eines kleinen chemischen Moleküls behandelt. Deshalb kann selbst nach Patentablauf noch eine erhebliche Verzögerung bestehen.

Unterm Strich:

Fampyra: Schutz ist seit dem 25. Juli 2026 im Wesentlichen ausgelaufen.
Ocrevus-Infusion: Patentöffnung voraussichtlich ab ungefähr 2028, reale Biosimilar-Verfügbarkeit eher Ende der 2020er oder Anfang der 2030er.
Neue Ocrevus-Darreichungsformen: können deutlich länger geschützt sein.

Das Entscheidende ist also nicht das Alter des Medikaments, sondern welches konkrete Patent gerade noch lebt: Wirkstoff, Dosis, Anwendung, Herstellungsverfahren oder Darreichungsform…"

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